Deutschland

Berlin verbietet private Untervermietung von Wohnraum an Touristen

In Berlin darf man künftig seine Wohnung nicht mehr an Touristen untervermieten. Dies bringt nicht nur viele Berliner um eine willkommene Nebeneinnahme. Wohnungsvermittlern wie Airbnb wird in Berlin die Geschäftsgrundlage entzogen.
26.12.2013 03:08
Lesezeit: 1 min

Der Berliner Senat hat die private Untervermietung von Wohnraum ab 2014 verboten. Dies bedroht das Geschäftsmodell von Vermittlungs-Webseiten, die im Auftrag von Mietern deren Wohnungen an Berlin-Touristen vermitteln.

Der Berliner Senat hat per Gesetz die „Zweckentfremdung von Wohnraum“ verboten. Spätestens ab 2016 dürfen Wohnungen nicht mehr an Touristen vermietet werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Noch fehlt eine Verordnung darüber, in welchen Teilen Berlins das Verbot gelten wird. Mit dieser Verordnung sei erst im kommenden Frühjahr zu rechnen, zitiert Focus eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.

Am härtesten trifft die Regelung die Vermieter von Ferienwohnungen. Diese haben zum Teil viel Geld in den Ausbau und in die Vermarktung ihrer Wohnungen gesteckt. Ihr Geschäftsmodell ist nun nicht mehr möglich.

Dazu sagte die Senatsverwaltung: „Es gibt kein Recht darauf, Ferienwohnungen zu betreiben.“

Zwar soll es bei Studenten und Praktikanten Ausnahmen geben. Doch das Hauptgeschäft, die Zimmervermietung an Berlin-Touristen, ist spätestens ab 2016 nicht mehr zulässig.

Das Internet-Portal 9flats macht in Deutschland 2013 einen zweistelligen Millionenumsatz mit der Vermittlung von Ferienwohnungen. Wegen des Berliner Verbots wird es seine Niederlassung in der Hauptstadt zum Ende des Jahres schließen.

Die Website und das Marketing von 9flats werden weiterhin aus Hamburg gesteuert, wo die private Vermietung ausdrücklich erlaubt ist. Roman Bach, Sprecher des Unternehmens, sagte:

„Das Verbot in Berlin trifft uns hart. Für uns als deutsches Unternehmen ist Berlin der größte Markt. Wir haben viel Energie in die Unterstützung der Vermieter gesteckt. Dabei verdienen wir erst in Zukunft Geld. Wir können uns nicht leisten, einen Markt langfristig zu entwickeln, der vom Gesetzgeber so eingeschränkt wird.“

„In anderen Städten wurde bei einer Regulierung gleichzeitig geklärt, was erlaubt ist. Meist ist die Vermietung der eigenen Wohnung erlaubt, oder bestimmte Bezirke sind von Verboten ausgenommen. In Berlin wurde pauschal alles verboten.“

Auch die Schweizer Behörden wollen Internet-Börsen zur privaten Untervermietung stoppen (mehr hier).

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