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08.02.2014 10:55
Der Generalbundesanwalt plant ein Verfahren gegen den USA-Geheimdienst NSA. Die Regierung hat keine Einwände gegen die Klage, da sie keinen außenpolitischen Schaden befürchtet.

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In der Ausspähaffäre um den US-Geheimdienst NSA wird Generalbundesanwalt Harald Range einem Zeitungsbericht zufolge bald ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten. Mit dem Schritt sei in den nächsten zehn Tagen zu rechnen, berichtete die Frankfurter Rundschau (Samstagausgabe) ohne Nennung von Quellen.

Ein Sprecher des Generalbundesanwalt sagte auf Anfrage, über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei derzeit noch keine Entscheidung getroffen worden. Es würden noch ergänzende Abklärungen eingeholt. „Die Entscheidung ist ergebnisoffen“, fügte der Sprecher hinzu.

In dem Zeitungsbericht blieb unklar, ob sich das Verfahren gegen die massenhafte Ausspähung deutscher Telekommunikationsnutzer wenden würde oder lediglich gegen die gezielte Überwachung deutscher Regierungsstellen inklusive des Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Das Blatt berichtete aber, dass sich das Bundeskanzleramt, Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Justizminister Heiko Maas in den vergangenen Tagen darauf verständigt hätten, keine Einwände gegen ein solches Ermittlungsverfahren zu erheben. Nach der Strafprozessordnung hätte die Regierung dies tun können, wenn sie schwere außenpolitische Schäden für Deutschland befürchtet hätte. Der Generalbundesanwalt untersteht in einem solchen Fall dem Justizministerium.

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