Politik

EuGH will sich bei EZB-Entscheidung viel Zeit lassen

Der Europäische Gerichtshof möchte der EZB offenbar die Möglichkeit gewähren, in einem rechtlichen Vakuum handeln zu können: Eine rasche Entscheidung über den von Karlsruhe als unrechtmäßig bezeichneten Ankauf von Staatsanleihen wird es jedenfalls nicht geben.
12.02.2014 15:13
Lesezeit: 1 min

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) will offenbar abwarten, wie sich die Euro-Krise entwickelt - um der EZB die Chance zu geben, im Notfall Staatsanleihen in einem rechtlichen Vakuum anzukaufen, um südeuropäische Staaten zu retten.

Jedenfalls wird der EuGH nicht in einem Schnellverfahren über die Rechtmäßigkeit möglicher Anleihekäufe der EZB entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht habe keinen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren gestellt, teilte das Luxemburger Gericht am Mittwoch zur Begründung mit. Eine solch zügige Erledigung eines Falls gebe es beim EuGH nur äußerst selten und würde vier bis sechs Monate in Anspruch nehmen. In allen anderen Verfahren wird im Schnitt innerhalb von 16 Monaten entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag den EuGH gebeten, über das sogenannte OMT-Programm der Europäischen Zentralbank zu entscheiden, das im Notfall den Kauf von Staatsanleihen überschuldeter Euro-Länder im unbegrenzten Umfang vorsieht.

Was das bedeutet - und warum das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang eine äußerst unrühmliche Rolle gespielt hat: hier.

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