Drei Studenten aus Witzenhausen stehen wegen dem Diebstahl von weggeworfenen Lebensmitteln vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen in einen mit Gittern gesicherten Bereich eines Supermarktes eingedrungen zu sein und aus den Müll-Containern Lebensmittel gestohlen zu haben. Für diese Tat droht ihnen jeweils drei Monate Haft oder eine Geldstrafe von 4.500 Euro.
Eine der Angeklagten, Tamara Gemmelspacher, sieht sich und ihre Mitangeklagten zu Unrecht kriminalisiert. Sie hat Widerspruch gegen den erlassenen Strafbefehl eingelegt.
Gemmelspacher bestätigte in der HNA, dass sie bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle von der Polizei gestoppt wurde. Diese habe bei ihr im Auto nicht-etikettierte Lebensmittel gefunden und sofort geschlossen, dass diese vom „Containern“ stammen. Ermittlungen der Polizei hätten dann ergeben, dass die Lebensmittel aus einem lokalen Supermarkt stammten. Eine Supermarkt-Sprecherin sagte aus, dass die Lebensmittel für die lokale Tafel bestimmt waren. Sie betonte, dass die Anzeige durch die Polizei und nicht durch den Supermarkt erfolgt sei.
Als „Containern“ (auch Mülltauchen oder Dumpstern genannt) bezeichnet man das Durchsuchen von Supermarkt-Müllcontainern nach verwertbaren Lebensmitteln. Das „Containern“ wird von Studenten häufig als Protest gegen die Lebensmittelverschwendung verstanden. Ein weiterer Grund könnte die zunehmende Verarmung deutscher Studenten sein. Die Anzahl von Studenten, die bei der Tafel anstatt in der Mensa essen, steigt stetig an (mehr hier).
Die Staatsanwaltschaft Kassel sagte, dass das Entwenden von Lebensmitteln, die für „die bestimmungsgemäße Entsorgung bestimmt sind“ in der Regel als Diebstahl geahndet wird. Eine solche Tat kann dementsprechend mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wenn die Lebensmittel zudem besonders gesichert sind, handele es sich um Einbruchsdiebstahl, was mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden kann.