Immobilien

Nicht zu unterschätzen: die Bauabnahme

Bei einer Bauabnahme gibt es häufig mehr zu berücksichtigen, als die meisten vermuten würden.
Autor
30.09.2022 08:31
Aktualisiert: 30.09.2022 08:31
Lesezeit: 2 min
Nicht zu unterschätzen: die Bauabnahme
Die Bauabnahme als großer Schritt sollte gut dokumentiert sein. (Foto: Pixabay)

Wenn die Bauarbeiten für einen Bauabschnitt fertig sind oder ein Neubau zur Schlüsselübergabe

bereitsteht, kommt es zur Bauabnahme. Mit der Unterschrift bestätigt der Bauherr, dass keine ihm

bekannten Mängel oder Schäden vorliegen. Davor gilt es die Arbeiten der Bauunternehmen

sorgfältig zu überprüfen und alles in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.

Im Normalfall ist es üblich, dass die Baufirma ihrem Kunden den Zeitpunkt der Bauabnahme mitteilt.

Dann hat man als Bauherr 14 Tage Zeit zu reagieren und einen Termin für die Abnahme zu

vereinbaren. Laut BGB § 640 ist der Bauherr als Besteller verpflichtet, „das vertragsmäßig

hergestellte Werk abzunehmen“.

Um dabei auf der sicheren Seite zu sein lohnt es sich in den meisten Fällen, einen unabhängigen

Bausachverständigen zu engagieren und die Bauabnahme gemeinsam durchzuführen. Schließlich

kann dem Laien schnell der ein oder andere Mangel entgehen oder es ist unklar, was überhaupt als

Mangel gilt. Auch frühzeitige Kontrollen, die bereits während der Bauphase erfolgen sind oft

empfehlenswert und können selber oder durch einen unabhängigen Gutachter getätigt werden.

Darauf sollte geachtet werden

Bei der Bauabnahme ist ein entsprechendes Protokoll unerlässlich. In einer gemeinsamen Begehung

auf der ehemaligen Baustelle werden alle Leistungen überprüft, die im Bauvertrag mit der Firma

vereinbart wurden. Treten beanstandete Mängel und Schäden auf, werden diese im

Abnahmeprotokoll festgehalten, bestenfalls fotografiert und im Anschluss von allen Beteiligten

unterschrieben. Dann wird ein neuer Abnahmetermin festgelegt. Eine sorgfältige Prüfung der

erbrachten Handwerkerleistungen sollte übrigens immer vor der eigentlichen Bauabnahme erfolgen,

damit am besagten Termin auch nichts übersehen wird.

Wird ein Mangel festgestellt ist der Vertragspartner verpflichtet, diesen kostenlos zu beseitigen

beziehungsweise nachzubessern. Dazu sollte dem Bauunternehmen eine angemessene Frist gesetzt

werden. Bei gravierenden Mängeln ist sogar eine Verweigerung der Abnahme möglich. Dies sollte

jedoch nur mit der Hilfe eines Sachverständigen geklärt und nicht alleine entschieden werden. Fallen

dem Bauherrn erst nach der Bauabnahme gravierende Mängel auf, ist es in vielen Fällen nicht mehr

so einfach, seine Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall ist der Rat eines Anwalts für Baurecht

dringend erforderlich.

Das Wichtigste im Überblick

Vor der Bauabnahme sollten alle im Bauvertrag vereinbarten Leistungen mit den Baufirmen

gründlich überprüft werden

  • Idealerweise ist sowohl bei der Prüfung als auch bei der Bauabnahme ein Bausachverständiger mit
  • dabei
  • Es sollte eine Mängelliste geführt werden, in der neue, bekannte und noch nicht behobene Mängel
  • und Schäden aufgelistet sind
  • Für die Beseitigung von Mängeln ist der Baufirma eine angemessene Frist zu setzen
  • Die Bauabnahme kann bei gravierenden Mängeln verweigert werden
  • Zum Abschluss muss das Abnahmeprotokoll von allen Beteiligten unterschrieben und bei weiteren
  • Mängeln ein neuer Abnahmetermin festgelegt werden
  • Bei Mängeln, die erst nach der endgültigen Abnahme auffallen, sollte sich an einen Anwalt für
  • Baurecht gewendet werden

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

Nico Bülles

***

Nico Bülles arbeitet als Freischaffender in der Kultur- und Kreativwirtschaft und ist für Verlage und Agenturen sowie für bildungspolitische und soziale Organisationen tätig.

 

DWN
Politik
Politik Waffenruhe Ukrainekrieg: Bringt der Tod von Papst Franziskus Frieden?
26.04.2025

Historisches Treffen bietet Chance für Durchbruch bei Friedensverhandlungen: Neben dem US-Präsidenten hat sich auch Frankreichs...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Reichster Ostdeutscher: Wie ein Unternehmer einen kleinen DDR-Betrieb zum globalen Player macht
26.04.2025

Rekord-Umsatz trotz Krisen: Der Umsatz von ORAFOL betrug im Jahr 2024 betrug 883 Millionen Euro – ein Rekordjahr trotz Wirtschaftskrise....

DWN
Technologie
Technologie Mit KI zum Durchbruch: Wie die Wellenkraft zur nächsten Energie-Revolution werden soll
26.04.2025

Europa steht vor der nächsten Energie-Revolution: Mit Hilfe künstlicher Intelligenz könnte die bislang unterschätzte Wellenkraft zur...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mobiles Geld: Afrika revolutioniert die Finanzwelt – und überholt den Westen
26.04.2025

Während Europa und die USA noch über die Zukunft digitaler Bezahlsysteme diskutieren, hat Afrika längst Fakten geschaffen. Der Kontinent...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Habecks katastrophale Wirtschaftsbilanz: Wirtschaft stagniert langfristig - drittes Jahr in Folge kein Wachstum
26.04.2025

Ein drittes Jahr ohne Wachstum, eine düstere Prognose und ein scheidender Wirtschaftsminister, der für das desaströse Ergebnis...

DWN
Panorama
Panorama Können Tierversuche durch neue Technologien ersetzt werden?
26.04.2025

Mehr als eine Million Mäuse, Fische, Kaninchen oder auch Affen werden jedes Jahr in Versuchen eingesetzt. Ob es um Medikamente gegen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Datenstrategie 2025: Warum KI-Erfolg in Unternehmen ein neues Mindset braucht
26.04.2025

Viele KMU lassen bei Daten und KI ihr Innovationspotenzial ungenutzt. Wiebke Reuter, Fachanwältin für Informations- und Technologierecht...

DWN
Politik
Politik PIMS-Syndrom bei Kindern: Corona-Folgeschäden - Grund für schwere Entzündungen entdeckt
26.04.2025

Lockdowns und Impfungen führten nicht nur zu psychischen Erkrankungen bei Kindern: Einige leiden seit der Corona-Infektion an heftigen...