Ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, muss nicht automatisch mehrere hundert Jahre alt sein. Vielmehr zeichnet es sich durch seine einzigartige Bauweise, Architektur und Geschichte aus. So muss ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass ein bestimmtes Gebäude als kulturelles Erbe rechtfertigt wird. Die Verwaltung denkmalgeschützter Immobilien ist daher grundsätzlich Ländersache, sodass jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz hat, an dem sich die Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien orientieren müssen.
Bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde erfährt man, welches Gebäude in der jeweiligen Gemeinde unter Denkmalschutz steht. Je nach landeseigenen Kriterien fallen darunter unter anderem Schlösser, Villen, Mühlen, Burgen, Kirchen, Kapellen, Fachwerkhäuser, Wassertürme, Gutshöfe und Leuchttürme.
Mit der Eintragung in die besagte Liste wird ein Gebäude quasi vor dem Abriss geschützt und darf ohne behördliche Genehmigung nicht einfach baulich verändert werden. Wer also sämtliche Baumaßnahmen an seinem Denkmalschutz geplant hat, muss sich vorher eine schriftliche Erlaubnis bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde einholen. Auch wenn das Wunschobjekt vielleicht noch gar nicht gelistet ist, sollten Sie sich unbedingt dort erkundigen.
Ökologischer Vorteil, Zuschüsse und Steuervorteile
Zwar müssen denkmalgeschützte Gebäude häufig aufwendigen Sanierungsmaßnahmen unterzogen werden, wenn sie den Besitzer wechseln, haben dafür aber gegenüber vielen Immobilien von heute einen ökologischen Vorteil: ihre Materialien sind oft natürlichen Ursprungs und bestehen beispielsweise aus Ziegeln, Holz, Lehm oder Kalkzement. Das sorgt nicht nur für ein angenehmes Raumklima und reguliert den Feuchtigkeitshaushalt, sondern spielt auch für den Klimaschutz eine wichtige Rolle, da der Erhalt von Bestandsbauten um einiges nachhaltiger ist als ständig abzureißen und neu zu bauen.
Wer um eine Sanierung seiner denkmalgeschützten Immobilie nicht herumkommt oder mit entsprechenden Maßnahmen vorsorgen möchte, kann dabei auf staatliche Unterstützung hoffen. Zum Beispiel unterstützt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei der energetischen Sanierung von Baudenkmalen mit zinsgünstigen Förderkrediten. Bedenken Sie, vorher immer die Denkmalschutzbehörde hinsichtlich jeglicher Vorschriften zu kontaktieren und bei der anschließenden Sanierung auf professionelle Hilfe von fachgerechten Firmen zu setzen.
Neben den finanziellen Zuschüssen erhält man als Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien auch steuerliche Vorteile. Wird die Immobilie selber bewohnt, können über eine Zeitspanne von zehn Jahren jährlich neun Prozent für Modernisierungs- und Instandhaltungskosten abgeschrieben werden, sodass insgesamt 90 Prozent dieser Kosten von der Steuer abgesetzt werden können. Sollte die Immobilie vermietet werden, lassen sich sogar bis zu 100 Prozent der Modernisierungs- und Instandhaltungskosten abschreiben. Der Zeitraum dafür erstreckt sich in diesem Fall über einen Zeitraum von zwölf Jahren, wobei in den ersten acht Jahren neun und den letzten vier Jahren sieben Prozent geltend gemacht werden können. Eine entsprechende Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt wird von der zuständigen Denkmalschutzbehörde ausgestellt.