Bayern ist mit seiner Kritik an der Novelle der Erbschaftssteuer unter den Bundesländern isoliert. Bei einer Umfrage im Finanzausschuss des Bundesrates stimmten 15 Länder gegen den Antrag des Freistaats, zur Abstimmung über das Jahressteuergesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Nur Bayern selbst stimmte mit Ja, wie aus einem internen Abstimmungsprotokoll des Finanzausschusses der Länderkammer vom 6. Dezember hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.
In dem Antrag hatte Bayern für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer sowie eine Erhöhung von Freibeträgen „innerhalb der engeren Familie“ bei selbst genutztem Wohneigentum geworben.
Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte demnach teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch final zustimmen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zwischenzeitlich angekündigt, seine Regierung prüfe auch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer. Es sei nicht fair, Grundstückspreise in Garmisch-Partenkirchen und in Greifswald miteinander zu vergleichen. „Wir brauchen höhere Freibeträge für Erben von Elternhäusern oder Wohnungen“, hatte der CSU-Chef in der Bild mitgeteilt.