Unternehmen

Lieferkettengesetz: Kaufland setzt Lieferanten massiv unter Druck

In ein paar Wochen tritt das neue Lieferkettengesetz in Kraft. Kaufland versucht über eine Vertragsergänzung extremen Druck auf Lieferanten auszuüben. Dieses Vorgehen sorgt bei Verbänden für starke Kritik.
16.12.2022 19:02
Aktualisiert: 16.12.2022 19:02
Lesezeit: 3 min
Lieferkettengesetz: Kaufland setzt Lieferanten massiv unter Druck
Kaufland setzt im Rahmen des neuen Lieferkettengesetzes auf ein umstrittenes Vorgehen. (Foto: dpa) Foto: Jens Wolf

Mit dem neuen Jahr 2023 soll das Lieferkettengesetz in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu optimieren und zu verbessern. Mit Einführung sind Unternehmen mit Hauptverwaltung, Verwaltungssitz, Hauptniederlassung, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland zur Umsetzung spezieller Sorgfaltspflichten gezwungen. Mit dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) werden laut der Industrie- und Handelskammer die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und der Koalitionsvertrag verbindlich umgesetzt.

Kaufland drängt Lieferanten zu Sondervereinbarung

Kaufland drängt nun laut Lebensmittelzeitung in einem vom 22. November datierten Schreiben Lieferanten zu einer Vertragsergänzung mit Hinweis auf das kommende Gesetz. Man versucht die Aufgabe, die man gemäß Gesetzesvorgabe selbst sicherstellen muss auf die Lieferanten abzudrücken und verlangt eine Gewährleistung der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltrechten in den Lieferstandards.

Um dies zu realisieren, fordert Kaufland seine Lieferanten auf binnen zwei Wochen eine „Sondervereinbarung zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ zu unterschreiben. Kaufland begründet, dass die Vereinbarung zwingend erforderlich sei, um gesetzliche Verpflichtungen einzuhalten. In der Sondervereinbarung, die zwei Seiten lang geht und der Lebensmittelzeitung vorliegt, sind die Vertragspartner verpflichtet zu gewährleisten, dass sämtliche einschlägigen gesetzlichen menschenrechts- und umweltbezogenen Bestimmungen und Maßnahmen in der Lieferkette eingehalten werden. Zudem müssen die Lieferanten gleichlautende Vereinbarungen auch mit Vertragspartnern durchsetzen.

Kaufland versucht so die eigenen Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auf die Lieferanten weiterzuleiten und abzudrücken. Dabei macht man keinen Unterschied, ob diese wie gesetzlich festgelegt mehr als 3000 Mitarbeiter haben und damit dem Gesetz unterliegen, oder nicht. Eine Vorgehensweise, die in der Branche für Diskussionen und starke Kritik sorgt.

Rechtsexperte sieht die Vereinbarung als zu pauschal gefasst

Stephan Schäfer von der Berliner Kanzlei Zenk rät gegenüber der Lebensmittelzeitung die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen: „Wir raten dazu, die Vereinbarung nicht zu unterzeichnen. Sie ist zu pauschal gefasst und könnte weitreichende Haftungsrisiken auslösen. Die geforderten Gewährleistungen gehen über das hinaus, was Kaufland selbst nach dem LkSG leisten muss. Das Schreiben sollte aber Anlass dazu sein, mit Kaufland Gespräche zur Umsetzung der jeweiligen Lieferkettenverantwortung zu führen. Das LkSG wird ein Listungskriterium werden und es werden sich auch im Hinblick auf das europäische Lieferkettengesetz Branchenstandards etablieren. Diese kann der Handel aber nicht einseitig vorgeben.“

Michael Lendle vom Beratungsunternehmen AFC Risk & Crisis Consult rät wie Schäfer dazu, den Dialog mit Kaufland zu suchen, um gemeinsam die für jeden Einzelfall vorhandenen Risiken in der Lieferkette unter die Lupe zu nehmen und wenn nötig gemeinsam geeignete Maßnahmen festzulegen.

BVE findet Maßnahmen von Kaufland überzogen

Die Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hat bereits Anfang Dezember ein Antwortschreiben an Kaufland geschickt. Darin stellt der Interessensverband laut Lebensmittelzeitung klar, dass man der Meinung ist, dass Kaufland mit seinem Verhalten zu weit geht. Man ist der Ansicht, dass bei Lebensmittelherstellern im Inland das Risiko für die Verletzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Die von Kaufland gedrängte Verpflichtung für Onlineschulungen beim Händler sei überzogen.

Ähnlich kritisch geht auch der Markenverband mit Kaufland ins Gericht und kritisiert in einer Antwort an das Unternehmen die Vereinbarung: „Aus unserer Sicht sind Sie in der Pflicht gegenüber jedem einzelnen Unternehmen individuell darzulegen, woraus sich das konkrete Risiko angeblich ergeben soll.“

Bundesamt: „Pflichten können nicht an Zulieferer weitergegeben werden“

Rechtsanwalt Christoph Schork, Partner der Kanzlei Heuking sieht das Vorgehen von Kaufland schwierig und problematisch: „Der risikobasierte Ansatz des Lieferkettengesetzes wird nicht berücksichtigt. Die im LkSG vorgesehen Präventionsmaßnahmen, wie vertragliche Zusicherungen oder Schulungen, werden einfach pauschal auf die Lieferanten übertragen, ohne dass zuvor im Rahmen der Risikoanalyse ein konkretes Risiko festgestellt wurde.“

Für die Durchsetzung des LkSG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Mann will nicht auf Einzelfälle eingehen. Dennoch stellt das Bundesamt gegenüber der Lebensmittelzeitung klar: „Generell gilt, dass die Pflichten aus dem LkSG ihrer Natur nach nicht einfach an die Zulieferer weitergegeben werden können.“ Das Bundesamt erklärt, dass man im ersten Quartal 2023 Informationen für Unternehmen zu publizieren, die nicht in den Anwendungsbereich des LkSG fallen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Ungarn-Wahl wird Europa verändern: Steht Orbán oder die EU vor einem Machtverlust?
02.04.2026

Die Parlamentswahl am 12. April in Ungarn rückt nicht nur die Zukunft von Viktor Orbáns politischem System sondern auch die Zukunft der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kfz-Steuer-Prämie aufs Konto geplant: Bundesregierung prüft Entlastung für Autofahrer
02.04.2026

Die Bundesregierung prüft neue Wege, um Bürger angesichts hoher Kraftstoffpreise schneller finanziell zu entlasten, und setzt dabei auf...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 14: Die wichtigsten Analysen der Woche
02.04.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 14 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europa vor neuer Belastungsprobe: Energiepreise steigen weiter
02.04.2026

Die globale Energiekrise verschärft sich durch geopolitische Spannungen im Nahen Osten und setzt die Energiemärkte zunehmend unter Druck....

DWN
Finanzen
Finanzen Neuer Ukraine-Kredit: EU-Kommission treibt Vorbereitungen voran - trotz ungarischen Vetos
02.04.2026

Die EU will der Ukraine bis Ende des Jahres insgesamt 45 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Doch es gibt weiter ein Hindernis.

DWN
Politik
Politik Teilkrankschreibung im Job: Krankengeld soll in vier Stufen ausgezahlt werden
02.04.2026

Wenn Beschäftigte erkrankt sind und eine ärztliche Bescheinigung bekommen, fallen sie im Prinzip komplett aus. Über flexiblere Regeln...

DWN
Politik
Politik Milliardenloch bei den Krankenkassen – Bürgergeldempfänger belasten das System schwer
02.04.2026

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger schlägt Alarm. Unser Gesundheitssystem gerät zunehmend aus dem Gleichgewicht. Mit Blick auf ein...

DWN
Politik
Politik Trump-Rede zum Iran-Krieg: Viele Worte, wenig Klarheit
02.04.2026

US-Präsident Trump hat sich erneut optimistisch über den Verlauf des Iran-Kriegs geäußert. Wirkliche Neuigkeiten enthielt seine "Rede...