Deutschland

Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt.
16.02.2023 12:06
Aktualisiert: 16.02.2023 12:06
Lesezeit: 1 min
Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am Donnerstag das Urteil zur Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese Praxis nicht grundsätzlich ab, sondern forderten höhere Hürden und Abstufungen bei deren Anwendung.

Die Polizeigesetze der beiden Bundesländer, die schwere Straftaten verhindern und Gefahren abwehren sollen, verstießen in ihrer jetzigen Form gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag. Er begründete sein Urteil damit, dass in den Vorschriften eine Eingriffsschwelle fehle.

Hessen muss nun sein Gesetz bis zum 30. September 2023 entsprechend ändern. Bis dahin ist es unter Auflagen anwendbar. Im Hamburg, wo die automatisierte Datenauswertung bisher nicht in die Praxis umgesetzt wurde, ist die Regelung nichtig. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von elf Klägerinnen und Klägern Erfolg.

Die Regelungen dienten dem legitimen Zweck, schwere Straftaten gerade unter Zeitdruck zu verhindern, erläuterten die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Gesetze in Hessen und Hamburg seien aber nicht verhältnismäßig. Deshalb forderten sie eine Abstufung: Besteht Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit von Personen, könnten bei einer "hinreichend konkretisierten Gefahr" auch schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Analyse von Datenbeständen zulässig sein. Bei Straftaten von "erheblichem Gewicht" könnten im Falle einer hinreichend konkretisierten Gefahr weniger gewichtige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt sein. Zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" - dazu zählen etwa Angriffe auf den Fortbestand der Bundesrepublik - könne wiederum die Eingriffsschwelle geringer sein und hinter einer konkretisierten Gefahr zurückbleiben. (Az: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Das Urteil hat Pilot-Charakter. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen. Dazu gehören sowohl Verkehrsdaten als auch Strafdateien oder Handy-Daten aus Funkzellen, die zusammengeführt und durch Suchfunktionen ausgewertet werden. Dadurch können unter anderem Beziehungen zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden. In Hessen wird die automatisierte Datenanalyse jährlich tausendfach angewendet. Seit 2017 wird dazu unter dem Namen "Hessendata" die Analyse-Software "Gotham" der US-Firma Palantir eingesetzt. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft "Deutschland fährt auf Verschleiß": Geringste Investitionsquote seit 1990
24.03.2026

Deutschland lebt von seiner Substanz: Neue Daten zeigen, dass so wenig investiert wird wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Selbst...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Kik schließt 300 Filialen
24.03.2026

Der Discounter Kik schrumpft sein Filialnetz in Europa deutlich zusammen und streicht rund 300 Standorte. Hinter dem Rückzug steckt nicht...

DWN
Finanzen
Finanzen Vermögensaufbau verlangt unternehmerisches Denken – warum Rendite aktiv erarbeitet werden muss
24.03.2026

Die Deutschen sparen so viel wie kaum ein anderes Volk in Europa. Doch ausgerechnet diese Tugend könnte beim Vermögensaufbau zum Problem...

DWN
Politik
Politik Trump steht im Iran-Krieg unter Druck: Warum ein Rückzug kaum möglich ist
24.03.2026

Der Iran-Krieg entwickelt sich für Donald Trump zunehmend zu einem strategischen Risiko mit globalen wirtschaftlichen Folgen. Kann...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Aumovio-Aktie: Continental-Spin-off zieht sich aus Litauen zurück – 800 Job betroffen
24.03.2026

Die Eigentümer der Unternehmen Aumovio Autonomous Mobility Lithuania und Aumovio Global Holding haben beschlossen, sich aus Litauen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Erst Ölpreis bei 200 Dollar erschüttert die Welt – ohne das bleibt der Iran-Krieg nur eine Korrektur
24.03.2026

Historische Erfahrungen zeigen, dass nicht Kriege selbst, sondern makroökonomische Fundamentaldaten die Finanzmärkte bestimmen. Warum der...

DWN
Politik
Politik Familienversicherung vor dem Aus: Koalition will Ehepartner blechen lassen
24.03.2026

Kostenlose Mitversicherung für Familienangehörige - damit dürfte bald Schluss sein. Die Bundesregierung prüft das Ende der kostenlosen...

DWN
Finanzen
Finanzen SAP-Aktie fällt: Analystenoptimismus schwindet
24.03.2026

Die SAP-Aktie gerät immer stärker unter Druck, Analysten senken ihre Ziele massiv. Für Anleger könnten sich jetzt entscheidende Chancen...