Deutschland

Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt.
16.02.2023 12:06
Aktualisiert: 16.02.2023 12:06
Lesezeit: 1 min
Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am Donnerstag das Urteil zur Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese Praxis nicht grundsätzlich ab, sondern forderten höhere Hürden und Abstufungen bei deren Anwendung.

Die Polizeigesetze der beiden Bundesländer, die schwere Straftaten verhindern und Gefahren abwehren sollen, verstießen in ihrer jetzigen Form gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag. Er begründete sein Urteil damit, dass in den Vorschriften eine Eingriffsschwelle fehle.

Hessen muss nun sein Gesetz bis zum 30. September 2023 entsprechend ändern. Bis dahin ist es unter Auflagen anwendbar. Im Hamburg, wo die automatisierte Datenauswertung bisher nicht in die Praxis umgesetzt wurde, ist die Regelung nichtig. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von elf Klägerinnen und Klägern Erfolg.

Die Regelungen dienten dem legitimen Zweck, schwere Straftaten gerade unter Zeitdruck zu verhindern, erläuterten die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Gesetze in Hessen und Hamburg seien aber nicht verhältnismäßig. Deshalb forderten sie eine Abstufung: Besteht Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit von Personen, könnten bei einer "hinreichend konkretisierten Gefahr" auch schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Analyse von Datenbeständen zulässig sein. Bei Straftaten von "erheblichem Gewicht" könnten im Falle einer hinreichend konkretisierten Gefahr weniger gewichtige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt sein. Zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" - dazu zählen etwa Angriffe auf den Fortbestand der Bundesrepublik - könne wiederum die Eingriffsschwelle geringer sein und hinter einer konkretisierten Gefahr zurückbleiben. (Az: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Das Urteil hat Pilot-Charakter. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen. Dazu gehören sowohl Verkehrsdaten als auch Strafdateien oder Handy-Daten aus Funkzellen, die zusammengeführt und durch Suchfunktionen ausgewertet werden. Dadurch können unter anderem Beziehungen zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden. In Hessen wird die automatisierte Datenanalyse jährlich tausendfach angewendet. Seit 2017 wird dazu unter dem Namen "Hessendata" die Analyse-Software "Gotham" der US-Firma Palantir eingesetzt. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Unternehmen
Unternehmen Brady macht Schluss mit Kabeln im Industrie-Etikettendruck

Industrie-Kennzeichnung galt lange als stationär, schwer und kabelgebunden. Brady bringt nun einen Hybrid-Drucker auf den Markt, der...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Chip-Aktien treiben Wall Street nach oben, da Hoffnungen auf Friedensabkommen steigen
06.05.2026

Spannende Wendungen und neue Allzeithochs: Entdecken Sie die Hintergründe der aktuellen Marktdynamik.

DWN
Politik
Politik EU-Mitgliedschaft: Warum andere Länder schneller vorankommen als die Ukraine
06.05.2026

Die EU-Erweiterung rückt durch neue geopolitische Risiken wieder ins Zentrum der europäischen Politik, doch nicht jeder Kandidat hat...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft J.P. Morgan-Chef Jamie Dimon warnt: Weltordnung steht vor historischer Probe
06.05.2026

Jamie Dimon sieht die globale Wirtschaft vor Risiken, die weit über Börsen, Inflation und Ölpreise hinausreichen. Kann der Westen seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nord Stream 1: Lubminer Gaskraftwerk wird an die Ukraine verschenkt
06.05.2026

Das funktionsfähige und stillgelegte Gaskraftwerk in Lubmin, soll an die Ukraine verschenkt werden. Das sorgt für Unmut, denn die Anlage...

DWN
Technologie
Technologie Kostenfalle ChatGPT: OpenAI zahlt 50 Milliarden Dollar allein für Rechenleistung
06.05.2026

Dass der Betrieb von ChatGPT teuer ist, war bekannt. Jetzt bekommt man einen Einblick, wie viele Milliarden die KI-Rechenzentren den...

DWN
Politik
Politik Trump vor der nächsten Probe: Wie lange hält der Waffenstillstand am Golf?
06.05.2026

Der Iran-Krieg macht Donald Trumps Machtverständnis zum Risiko für Märkte, Diplomatie und die globale Ordnung. Wie lange kann die...

DWN
Finanzen
Finanzen Morningstar nennt 5 Favoriten: US-Aktien für geduldige Anleger
06.05.2026

Morningstar sieht bei ausgewählten US-Aktien langfristige Chancen, doch selbst starke Marktführer müssen regelmäßig überprüft...

DWN
Politik
Politik Kerosin-Mangel im Sommer? Israel liefert Deutschland Kerosin
06.05.2026

Die Lieferung aus Nahost geschieht nach israelischen Angaben auf Bitte des deutschen Energieministeriums. Der deutsche Verkehrsminister...