Deutschland

Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt.
16.02.2023 12:06
Aktualisiert: 16.02.2023 12:06
Lesezeit: 1 min
Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am Donnerstag das Urteil zur Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese Praxis nicht grundsätzlich ab, sondern forderten höhere Hürden und Abstufungen bei deren Anwendung.

Die Polizeigesetze der beiden Bundesländer, die schwere Straftaten verhindern und Gefahren abwehren sollen, verstießen in ihrer jetzigen Form gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag. Er begründete sein Urteil damit, dass in den Vorschriften eine Eingriffsschwelle fehle.

Hessen muss nun sein Gesetz bis zum 30. September 2023 entsprechend ändern. Bis dahin ist es unter Auflagen anwendbar. Im Hamburg, wo die automatisierte Datenauswertung bisher nicht in die Praxis umgesetzt wurde, ist die Regelung nichtig. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von elf Klägerinnen und Klägern Erfolg.

Die Regelungen dienten dem legitimen Zweck, schwere Straftaten gerade unter Zeitdruck zu verhindern, erläuterten die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Gesetze in Hessen und Hamburg seien aber nicht verhältnismäßig. Deshalb forderten sie eine Abstufung: Besteht Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit von Personen, könnten bei einer "hinreichend konkretisierten Gefahr" auch schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Analyse von Datenbeständen zulässig sein. Bei Straftaten von "erheblichem Gewicht" könnten im Falle einer hinreichend konkretisierten Gefahr weniger gewichtige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt sein. Zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" - dazu zählen etwa Angriffe auf den Fortbestand der Bundesrepublik - könne wiederum die Eingriffsschwelle geringer sein und hinter einer konkretisierten Gefahr zurückbleiben. (Az: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Das Urteil hat Pilot-Charakter. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen. Dazu gehören sowohl Verkehrsdaten als auch Strafdateien oder Handy-Daten aus Funkzellen, die zusammengeführt und durch Suchfunktionen ausgewertet werden. Dadurch können unter anderem Beziehungen zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden. In Hessen wird die automatisierte Datenanalyse jährlich tausendfach angewendet. Seit 2017 wird dazu unter dem Namen "Hessendata" die Analyse-Software "Gotham" der US-Firma Palantir eingesetzt. (Reuters)

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen EU-Vermögensregister und Bargeldbeschränkungen: Risiko für Anleger

Das EU-Vermögensregister gehört derzeit zu den größten Risiken für Anleger. Daher ist es wichtig, sich jetzt zu überlegen, wie man...

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.
E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und erkläre mich einverstanden.
Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nvidia-Aktie auf Höhenflug: Wie realistisch ist das 250-Dollar-Ziel?
08.07.2025

Die Nvidia-Aktie eilt von Rekord zu Rekord – doch Analysten sehen noch Luft nach oben. Wie realistisch ist das Kursziel von 250 Dollar?...

DWN
Politik
Politik NATO-Chef erwartet Doppelangriff: China greift Taiwan an, Russland die NATO
08.07.2025

Ein gleichzeitiger Angriff Chinas auf Taiwan und Russlands auf die NATO – ausgerechnet NATO-Chef Mark Rutte hält dieses...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Zeit statt Geld: Arbeitszeitguthaben in Deutschland auf Rekordniveau
08.07.2025

Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland nutzen Arbeitszeitkonten, um Überstunden flexibel auszugleichen. Laut einer aktuellen Studie des...

DWN
Panorama
Panorama Elterngeld im Ungleichgewicht: Väter oft mit Höchstsatz, Mütter länger in Elternzeit
08.07.2025

Das Elterngeld bleibt ungleich verteilt: Während rund ein Drittel der Väter den Höchstsatz beziehen, nehmen Mütter deutlich häufiger...

DWN
Finanzen
Finanzen Börsencrash, Blase oder Börsenrally? So brisant wird das zweite Halbjahr an den Aktienmärkten
08.07.2025

Zins-Chaos, Trump-Drohungen und eine Blase bei Rüstungsaktien: Drei Top-Strategen warnen vor einem explosiven Börsenhalbjahr – mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Exportflaute durch Handelsstreit: Unsicherheit belastet deutsche Firmen
08.07.2025

Trotz einer weiteren Fristverlängerung im Zollkonflikt mit den USA bleibt die Lage für deutsche Exportunternehmen angespannt. Die...

DWN
Politik
Politik Bundestag stimmt über Verfassungsrichter ab – Politische Debatte um Mehrheiten
08.07.2025

Im Bundestag steht eine wichtige Entscheidung an: Drei Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht sollen gewählt...

DWN
Technologie
Technologie Wettlauf der Supermächte: Wer gewinnt das Milliarden-Quantenrennen?
08.07.2025

Quantencomputer gelten als Schlüsseltechnologie der Zukunft – und könnten bestehende Sicherheitsstrukturen weltweit aushebeln. Der...