Deutschland

Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt.
16.02.2023 12:06
Aktualisiert: 16.02.2023 12:06
Lesezeit: 1 min
Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am Donnerstag das Urteil zur Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese Praxis nicht grundsätzlich ab, sondern forderten höhere Hürden und Abstufungen bei deren Anwendung.

Die Polizeigesetze der beiden Bundesländer, die schwere Straftaten verhindern und Gefahren abwehren sollen, verstießen in ihrer jetzigen Form gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag. Er begründete sein Urteil damit, dass in den Vorschriften eine Eingriffsschwelle fehle.

Hessen muss nun sein Gesetz bis zum 30. September 2023 entsprechend ändern. Bis dahin ist es unter Auflagen anwendbar. Im Hamburg, wo die automatisierte Datenauswertung bisher nicht in die Praxis umgesetzt wurde, ist die Regelung nichtig. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von elf Klägerinnen und Klägern Erfolg.

Die Regelungen dienten dem legitimen Zweck, schwere Straftaten gerade unter Zeitdruck zu verhindern, erläuterten die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Gesetze in Hessen und Hamburg seien aber nicht verhältnismäßig. Deshalb forderten sie eine Abstufung: Besteht Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit von Personen, könnten bei einer "hinreichend konkretisierten Gefahr" auch schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Analyse von Datenbeständen zulässig sein. Bei Straftaten von "erheblichem Gewicht" könnten im Falle einer hinreichend konkretisierten Gefahr weniger gewichtige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt sein. Zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" - dazu zählen etwa Angriffe auf den Fortbestand der Bundesrepublik - könne wiederum die Eingriffsschwelle geringer sein und hinter einer konkretisierten Gefahr zurückbleiben. (Az: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Das Urteil hat Pilot-Charakter. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen. Dazu gehören sowohl Verkehrsdaten als auch Strafdateien oder Handy-Daten aus Funkzellen, die zusammengeführt und durch Suchfunktionen ausgewertet werden. Dadurch können unter anderem Beziehungen zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden. In Hessen wird die automatisierte Datenanalyse jährlich tausendfach angewendet. Seit 2017 wird dazu unter dem Namen "Hessendata" die Analyse-Software "Gotham" der US-Firma Palantir eingesetzt. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Unternehmen
Unternehmen Escort zwischen Plattform und Premiumservice: Wie sich ein diskreter Markt professionalisiert

Wenn über Escort-Services gesprochen wird, kommen dabei oft veraltete Assoziationen auf. Der Markt hat sich aber in den vergangenen Jahren...

DWN
Technologie
Technologie Silicon Valley im Umbruch: 3 besorgniserregende Dinge, über die jetzt alle sprechen
21.04.2026

Im Silicon Valley verdichten sich die Signale für einen tiefgreifenden Wandel, der die Arbeitswelt unter dem Druck der KI neu ordnen...

DWN
Politik
Politik Wirtschaft Russlands in der Krise: Haushaltsdefizit wächst - auch der Druck auf Putin?
21.04.2026

Hohe Energiepreise und gelockerte Sanktionen verschaffen der russischen Wirtschaft kurzfristig Luft. Doch gleichzeitig mehren sich Hinweise...

DWN
Finanzen
Finanzen Apple-Aktie reagiert auf Führungswechsel: Apple-Chef Cook geht - Hardware-Chef Ternus übernimmt
21.04.2026

Bei Apple steht ein historischer Führungswechsel bevor, der auch die Apple-Aktie bewegt: Nach 15 Jahren übergibt Apple-Chef Tim Cook das...

DWN
Finanzen
Finanzen MSCI World ETF-Vergleich: Die besten ETF Fonds auf den MSCI World-Index im Test
21.04.2026

Mit einem MSCI World-ETF investieren Anleger in die weltweit wichtigsten Unternehmen der Industriestaaten. Wer vor 10 Jahren MSCI...

DWN
Unternehmen
Unternehmen QVC-Insolvenz: Teleshopping-Sender steht vor dem Aus - was das für Kunden heißt
21.04.2026

Die QVC-Insolvenz erschüttert die Teleshopping-Branche und stellt ein jahrzehntelang erfolgreiches Geschäftsmodell infrage. Während der...

DWN
Politik
Politik Heliumknappheit: Chipindustrie vor strukturellen Herausforderungen
21.04.2026

Ein oft übersehener Rohstoff rückt in den Mittelpunkt der globalen Wirtschaft, während geopolitische Spannungen zentrale Lieferketten...

DWN
Finanzen
Finanzen Vor dem SpaceX-IPO: Wie Anleger in SpaceX-Aktien investieren können
21.04.2026

Das SpaceX-IPO rückt näher und lenkt den Blick auf die Frage, wie Anleger schon vor dem Börsengang Zugang zu einem der begehrtesten...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Warum Investoren den Krieg ausblenden und auf Wachstum setzen
21.04.2026

Trotz geopolitischer Spannungen zeigen sich die US-Börsen überraschend robust. Anleger richten ihren Blick zunehmend auf...