Deutschland

Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt.
16.02.2023 12:06
Aktualisiert: 16.02.2023 12:06
Lesezeit: 1 min
Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am Donnerstag das Urteil zur Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese Praxis nicht grundsätzlich ab, sondern forderten höhere Hürden und Abstufungen bei deren Anwendung.

Die Polizeigesetze der beiden Bundesländer, die schwere Straftaten verhindern und Gefahren abwehren sollen, verstießen in ihrer jetzigen Form gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag. Er begründete sein Urteil damit, dass in den Vorschriften eine Eingriffsschwelle fehle.

Hessen muss nun sein Gesetz bis zum 30. September 2023 entsprechend ändern. Bis dahin ist es unter Auflagen anwendbar. Im Hamburg, wo die automatisierte Datenauswertung bisher nicht in die Praxis umgesetzt wurde, ist die Regelung nichtig. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von elf Klägerinnen und Klägern Erfolg.

Die Regelungen dienten dem legitimen Zweck, schwere Straftaten gerade unter Zeitdruck zu verhindern, erläuterten die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Gesetze in Hessen und Hamburg seien aber nicht verhältnismäßig. Deshalb forderten sie eine Abstufung: Besteht Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit von Personen, könnten bei einer "hinreichend konkretisierten Gefahr" auch schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Analyse von Datenbeständen zulässig sein. Bei Straftaten von "erheblichem Gewicht" könnten im Falle einer hinreichend konkretisierten Gefahr weniger gewichtige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt sein. Zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" - dazu zählen etwa Angriffe auf den Fortbestand der Bundesrepublik - könne wiederum die Eingriffsschwelle geringer sein und hinter einer konkretisierten Gefahr zurückbleiben. (Az: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Das Urteil hat Pilot-Charakter. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen. Dazu gehören sowohl Verkehrsdaten als auch Strafdateien oder Handy-Daten aus Funkzellen, die zusammengeführt und durch Suchfunktionen ausgewertet werden. Dadurch können unter anderem Beziehungen zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden. In Hessen wird die automatisierte Datenanalyse jährlich tausendfach angewendet. Seit 2017 wird dazu unter dem Namen "Hessendata" die Analyse-Software "Gotham" der US-Firma Palantir eingesetzt. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie iFLYTEK AINOTE Air 2 bringt KI-gestützte Notizen in ein noch kompakteres E-Ink-Tablet

Für viele Menschen sind die besten Produktivitätstools diejenigen, die nicht versuchen, den gesamten Arbeitstag zu übernehmen. Sie...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Interview: Ich lebe in Japan und investiere
05.07.2026

Dita Vārna Yoshimura lebte lange von Gehalt zu Gehalt, dann entdeckte sie durch ihren Mann die Börse. Heute investiert die Lettin aus...

DWN
Finanzen
Finanzen Altersvorsorgedepot: Brauchen wir das wirklich? Oder gibt es bessere Alternativen?
05.07.2026

Die Reform der staatlich geförderten privaten Altersfürsorge ist beschlossen – das Altersvorsorgedepot kommt ab 2027. Dann wird das...

DWN
Technologie
Technologie Cybersicherheit braucht weniger Angst und mehr Wissen
05.07.2026

Es ist an der Zeit, dass wir aufhören, Cybersicherheit als Weltuntergang zu verkaufen. Wir sollten sie stattdessen als Teil der...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuererhöhung: Steuer auf Spirituosen soll Anfang 2027 steigen
05.07.2026

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen zum 1. Januar 2027 höher besteuert werden. Welche Mehreinnahmen im Zuge der Steuererhöhung...

DWN
Immobilien
Immobilien Deutscher Mietmarkt: Warum sich das Vermieten für Private nicht mehr lohnt
05.07.2026

Die Wohnungskrise in Deutschland verschärft sich. Doch während in Talkshows meist über rücksichtslose Immobilienkonzerne debattiert...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Niob: Brasiliens Monopol über den nächsten Batterie-Rohstoff
05.07.2026

Der historische SpaceX-Börsengang hat auch den Rohstoff Niob ins Rampenlicht der Märkte gerückt. In Brasilien lagern knapp 90 Prozent...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Elon Musks ehemaliger Mitbewohner: „Wir wussten, dass der Mars das Ziel war“
04.07.2026

Vor 25 Jahren hat er Elon Musk davon abgeraten, ein Raketenunternehmen zu gründen. Heute bezeichnet er den SpaceX-Gründer als den...

DWN
Politik
Politik Vor den US-Kongresswahlen ist Trump so unbeliebt wie nie zuvor – doch er hat einen Trumpf im Ärmel
04.07.2026

Donald Trump geht mit schlechten Umfragewerten in die US-Kongresswahl, mittlerweile ist er unbeliebter als Vorgänger Joe Biden. Doch kurz...