Deutschland

Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt.
16.02.2023 12:06
Aktualisiert: 16.02.2023 12:06
Lesezeit: 1 min
Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am Donnerstag das Urteil zur Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese Praxis nicht grundsätzlich ab, sondern forderten höhere Hürden und Abstufungen bei deren Anwendung.

Die Polizeigesetze der beiden Bundesländer, die schwere Straftaten verhindern und Gefahren abwehren sollen, verstießen in ihrer jetzigen Form gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag. Er begründete sein Urteil damit, dass in den Vorschriften eine Eingriffsschwelle fehle.

Hessen muss nun sein Gesetz bis zum 30. September 2023 entsprechend ändern. Bis dahin ist es unter Auflagen anwendbar. Im Hamburg, wo die automatisierte Datenauswertung bisher nicht in die Praxis umgesetzt wurde, ist die Regelung nichtig. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von elf Klägerinnen und Klägern Erfolg.

Die Regelungen dienten dem legitimen Zweck, schwere Straftaten gerade unter Zeitdruck zu verhindern, erläuterten die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Gesetze in Hessen und Hamburg seien aber nicht verhältnismäßig. Deshalb forderten sie eine Abstufung: Besteht Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit von Personen, könnten bei einer "hinreichend konkretisierten Gefahr" auch schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Analyse von Datenbeständen zulässig sein. Bei Straftaten von "erheblichem Gewicht" könnten im Falle einer hinreichend konkretisierten Gefahr weniger gewichtige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt sein. Zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" - dazu zählen etwa Angriffe auf den Fortbestand der Bundesrepublik - könne wiederum die Eingriffsschwelle geringer sein und hinter einer konkretisierten Gefahr zurückbleiben. (Az: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Das Urteil hat Pilot-Charakter. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen. Dazu gehören sowohl Verkehrsdaten als auch Strafdateien oder Handy-Daten aus Funkzellen, die zusammengeführt und durch Suchfunktionen ausgewertet werden. Dadurch können unter anderem Beziehungen zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden. In Hessen wird die automatisierte Datenanalyse jährlich tausendfach angewendet. Seit 2017 wird dazu unter dem Namen "Hessendata" die Analyse-Software "Gotham" der US-Firma Palantir eingesetzt. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Staatliche Datenkontrolle treibt Verbraucher in die digitale Schattenwirtschaft

Deutschland befindet sich im Jahr 2026 in einer paradoxen wirtschaftspolitischen Situation. Während die Bundesregierung versucht, durch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Logistikverbände schlagen Alarm: Hohe Spritpreise sind nicht zu verkraften - staatliche Entlastung ist notwendig
12.03.2026

Deutsche Logistikverbände ⁠schlagen wegen der kriegsbedingt gestiegenen Kraftstoffpreise Alarm. In einem Appell fordern sie von der...

DWN
Panorama
Panorama Künstliche Intelligenz in der Medizin: Wie zuverlässig sind KI-Diagnosen wirklich?
12.03.2026

Künstliche Intelligenz gewinnt auch im Gesundheitsbereich zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Menschen wenden sich bei Beschwerden...

DWN
Finanzen
Finanzen DroneShield-Aktie: Expansion, Rekordzahlen und Nachfrage stehen im Fokus beim Drohnenabwehrspezialisten
12.03.2026

Der DroneShield-Aktienkurs nähert sich wieder einer wichtigen Marke. Gleichzeitig baut der Drohnenabwehrspezialist seine Produktion massiv...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölpreise steigen: Reservenfreigabe stoppt Preisschock nicht
12.03.2026

Der Krieg im Iran erschüttert den internationalen Ölmarkt: Deutschland, die USA und andere Staaten wollen mit Ölreserven in Rekordhöhe...

DWN
Finanzen
Finanzen BMW-Aktie: Warum der Autobauer vorsichtig bleibt – trotz stabiler Zahlen
12.03.2026

Die BMW-Aktie schwächelt, obwohl der Autobauer stabiler durch die Krise kommt als die Konkurrenz. Vorsichtiger Ausblick, China-Probleme...

DWN
Finanzen
Finanzen Daimler-Truck-Aktie: Gewinn bricht um 34 Prozent ein
12.03.2026

Die Daimler-Truck-Aktie steht unter Druck, nachdem der Gewinn des Nutzfahrzeugherstellers deutlich eingebrochen ist. Vor allem die schwache...

DWN
Politik
Politik Ministerpräsident Günther: Soziale Medien führen Gesellschaft „in den Abgrund“
12.03.2026

Noch eindringlicher als zuvor fordert Schleswig-Holsteins Ministerpräsident ein Social-Media-Verbot für junge Menschen. Warum Deutschland...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Debatte um Vermögenssteuer: Lego-Chef warnt vor Folgen für Unternehmen
12.03.2026

Die Debatte über eine Vermögenssteuer sorgt in Dänemark für Spannungen zwischen Politik und Wirtschaft, nachdem sich Lego-Chef Niels B....