Deutschland

Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt.
16.02.2023 12:06
Aktualisiert: 16.02.2023 12:06
Lesezeit: 1 min
Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am Donnerstag das Urteil zur Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese Praxis nicht grundsätzlich ab, sondern forderten höhere Hürden und Abstufungen bei deren Anwendung.

Die Polizeigesetze der beiden Bundesländer, die schwere Straftaten verhindern und Gefahren abwehren sollen, verstießen in ihrer jetzigen Form gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag. Er begründete sein Urteil damit, dass in den Vorschriften eine Eingriffsschwelle fehle.

Hessen muss nun sein Gesetz bis zum 30. September 2023 entsprechend ändern. Bis dahin ist es unter Auflagen anwendbar. Im Hamburg, wo die automatisierte Datenauswertung bisher nicht in die Praxis umgesetzt wurde, ist die Regelung nichtig. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von elf Klägerinnen und Klägern Erfolg.

Die Regelungen dienten dem legitimen Zweck, schwere Straftaten gerade unter Zeitdruck zu verhindern, erläuterten die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Gesetze in Hessen und Hamburg seien aber nicht verhältnismäßig. Deshalb forderten sie eine Abstufung: Besteht Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit von Personen, könnten bei einer "hinreichend konkretisierten Gefahr" auch schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Analyse von Datenbeständen zulässig sein. Bei Straftaten von "erheblichem Gewicht" könnten im Falle einer hinreichend konkretisierten Gefahr weniger gewichtige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt sein. Zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" - dazu zählen etwa Angriffe auf den Fortbestand der Bundesrepublik - könne wiederum die Eingriffsschwelle geringer sein und hinter einer konkretisierten Gefahr zurückbleiben. (Az: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Das Urteil hat Pilot-Charakter. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen. Dazu gehören sowohl Verkehrsdaten als auch Strafdateien oder Handy-Daten aus Funkzellen, die zusammengeführt und durch Suchfunktionen ausgewertet werden. Dadurch können unter anderem Beziehungen zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden. In Hessen wird die automatisierte Datenanalyse jährlich tausendfach angewendet. Seit 2017 wird dazu unter dem Namen "Hessendata" die Analyse-Software "Gotham" der US-Firma Palantir eingesetzt. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Anleihemarkt mit Warnsignal: Ist die Ära des billigen Geldes vorbei?
30.08.2026

Nicht nur KI-Aktien bewegen die Finanzmärkte. Immer stärker rückt der Anleihemarkt in den Mittelpunkt, da langfristige Zinsen weltweit...

DWN
Panorama
Panorama Rückkehr nach Polen: Der große Exodus nach Deutschland dreht sich um
30.08.2026

Jahrzehntelang galt Deutschland für viele Polen als Versprechen auf ein besseres Leben. Doch inzwischen hat sich die Richtung gedreht:...

DWN
Technologie
Technologie Signal auf mehreren Smartphones nutzen: So funktioniert es
30.08.2026

Wer Signal parallel auf mehreren Mobilgeräten verwenden wollte, musste bislang mit Einschränkungen leben. Neue App-Versionen schaffen nun...

DWN
Technologie
Technologie KI im Unternehmen: Wer jetzt Mitarbeiter feuert, könnte es bitter bereuen
30.08.2026

KI soll Kosten senken, Prozesse beschleunigen und Personal überflüssig machen. Doch Oxford-Professor Christopher Tucci warnt vor einer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Marge im Tank: Warum es beim Spritpreis eben nicht nur um Geopolitik und Steuern geht
30.08.2026

Daten der FH Münster belegen: Rohölpreise und Abgaben erklären die aktuellen Spritpreise nicht vollständig. Warum der mangelnde...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Konsumflaute trotz besserer Stimmung: Händler senken Preise
30.08.2026

Der Sommer neigt sich dem Ende zu, das Leben verlagert sich wieder stärker nach drinnen. Für Händler beginnt damit eine wichtige Phase...

DWN
Technologie
Technologie Debatte über Jugendschutz: Verbraucherschützer fordern nach Meta-Vergleich strengere Regeln für soziale Medien
30.08.2026

Nächtliche Sperren, deaktivierte Benachrichtigungen und mehr elterliche Kontrolle: Meta verspricht neue Schutzmechanismen für...

DWN
Finanzen
Finanzen Bußgeldbescheid prüfen: Wann schnelles Handeln entscheidend ist
30.08.2026

Nach einem Tempoverstoß folgt häufig unangenehme Post von der Bußgeldstelle. Dann zählt nicht nur, ob der Vorwurf stimmt, sondern auch,...