Deutschland

Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt.
16.02.2023 12:06
Aktualisiert: 16.02.2023 12:06
Lesezeit: 1 min
Polizeigesetze in Hessen und Hamburg verfassungswidrig
Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, verkündet am Donnerstag das Urteil zur Datenauswertung durch die Polizei in Hessen und Hamburg. (Foto: dpa) Foto: Uli Deck

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen Hessens und Hamburgs zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten für verfassungswidrig erklärt. Allerdings lehnten die Karlsruher Richterinnen und Richter diese Praxis nicht grundsätzlich ab, sondern forderten höhere Hürden und Abstufungen bei deren Anwendung.

Die Polizeigesetze der beiden Bundesländer, die schwere Straftaten verhindern und Gefahren abwehren sollen, verstießen in ihrer jetzigen Form gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Persönlichkeitsrecht, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstag. Er begründete sein Urteil damit, dass in den Vorschriften eine Eingriffsschwelle fehle.

Hessen muss nun sein Gesetz bis zum 30. September 2023 entsprechend ändern. Bis dahin ist es unter Auflagen anwendbar. Im Hamburg, wo die automatisierte Datenauswertung bisher nicht in die Praxis umgesetzt wurde, ist die Regelung nichtig. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von elf Klägerinnen und Klägern Erfolg.

Die Regelungen dienten dem legitimen Zweck, schwere Straftaten gerade unter Zeitdruck zu verhindern, erläuterten die Karlsruher Verfassungsrichterinnen und -richter. Die Gesetze in Hessen und Hamburg seien aber nicht verhältnismäßig. Deshalb forderten sie eine Abstufung: Besteht Gefahr für Leib, Leben oder die Freiheit von Personen, könnten bei einer "hinreichend konkretisierten Gefahr" auch schwerwiegende Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Analyse von Datenbeständen zulässig sein. Bei Straftaten von "erheblichem Gewicht" könnten im Falle einer hinreichend konkretisierten Gefahr weniger gewichtige Eingriffe in Persönlichkeitsrechte gerechtfertigt sein. Zum Schutz "überragend wichtiger Rechtsgüter" - dazu zählen etwa Angriffe auf den Fortbestand der Bundesrepublik - könne wiederum die Eingriffsschwelle geringer sein und hinter einer konkretisierten Gefahr zurückbleiben. (Az: 1 BvR 1547/19 und 1 BvR 2634/20)

Das Urteil hat Pilot-Charakter. Auch Nordrhein-Westfalen hat ein entsprechendes Polizeigesetz verabschiedet, andere Bundesländer planen die Zusammenführung und automatisierte Analyse von Datenbeständen. Dazu gehören sowohl Verkehrsdaten als auch Strafdateien oder Handy-Daten aus Funkzellen, die zusammengeführt und durch Suchfunktionen ausgewertet werden. Dadurch können unter anderem Beziehungen zwischen Personen und Organisationen hergestellt werden. In Hessen wird die automatisierte Datenanalyse jährlich tausendfach angewendet. Seit 2017 wird dazu unter dem Namen "Hessendata" die Analyse-Software "Gotham" der US-Firma Palantir eingesetzt. (Reuters)

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kurzarbeit in Deutschland: 133 Millionen Stunden verloren – ein Warnsignal
09.05.2026

Die Zahl ausgefallener Arbeitsstunden durch Kurzarbeit steigt weiter an und signalisiert eine wachsende Belastung für die deutsche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Warum Europas Unternehmen unter Regulierung leiden
09.05.2026

Zwar gilt die EU vielen als Anker für Stabilität, doch im Mittelstand wächst der Unmut. Die regulatorische Dichte aus Brüssel wird...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wenn Führungskräfte scheitern: Warum Unternehmen Ideen oft nicht umsetzen
09.05.2026

Viele Führungskräfte scheitern nicht an Strategie oder Marktbedingungen, sondern daran, wie sie ihre Ideen im Unternehmen vermitteln und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Volvo EX60: Warum dieses Elektro-SUV Mercedes, BMW und Audi nervös machen dürfte
09.05.2026

Volvo baut mit dem EX60 nicht einfach ein neues Elektro-SUV, sondern eine Wette auf die Zukunft der Marke. Der Wagen soll beweisen, dass...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Streit um Obi-Orange: Warum Farben über Marken-Erfolg entscheiden
09.05.2026

Der Baumarkt Obi steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Streit um den rechtlichen Schutz seiner markanten Hausfarbe Orange. Der Fall...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Milliardenbaustelle Deutschland: Warum Großprojekte oft scheitern – und was sich strukturell ändern muss
09.05.2026

Vom Hauptstadtflughafen bis zum Bahnknoten Stuttgart: Deutschlands Großprojekte entwickeln sich oft zu Dauerbaustellen mit Kosten in...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Investitionen: Big Tech verbrennt Milliarden und muss Rendite liefern
09.05.2026

Die großen US-Techkonzerne melden starkes Wachstum, doch die Euphorie bekommt Risse. Microsoft, Amazon, Meta und Alphabet pumpen enorme...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: S&P 500 und Nasdaq wieder auf historischen Höchstständen
08.05.2026

Ein Handelstag der extremen Kontraste: Warum an der Börse Euphorie herrscht, während die Alltagssorgen wachsen.