Russland hat nach eigenen Angaben seit Beginn des Krieges in der Ukraine mehr als fünf Millionen Flüchtlinge aus dem Osten des Nachbarlandes aufgenommen. Unter den aus dem Donbass geflohenen Menschen seien 730.000 Kinder, sagte die russische Kommissarin für Kinderrechte, Maria Lwowa-Belowa, am Dienstag auf einer Pressekonferenz in Moskau. Sie seien mit ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten nach Russland gekommen. Ihr sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Kind aus der Ostukraine von seinen Verwandten getrennt und einer Pflegefamilie übergeben worden wäre. Vorwürfe der Verschleppung von Kindern wies sie zurück.
Lwowa-Belowa reagierte auf Vorwürfe des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), der am 17. März Haftbefehl gegen sie selbst und den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen hatte. Es geht dabei um den Verdacht auf das Kriegsverbrechen der rechtswidrigen Deportation von Kindern aus von russischen Streitkräften besetzten Gebieten in der Ukraine. Die Kinderrechtskommissarin sagte, die Anschuldigungen seien falsch und unklar.
Der IStGH hatte erklärt, es lägen ihm Informationen vor, dass Hunderte Kinder aus Waisenhäusern und Kinderheimen in von Russland beanspruchten Gebieten der Ukraine entführt worden seien. Einige dieser Kinder seien in Russland zur Adoption freigegeben worden. Russland erkennt den Strafgerichtshof nicht an - ebenso wenig die USA und China.
Lwowa-Belowa sagte, es sei stets die Zustimmung der Eltern der Kinder eingeholt worden. Ihre Kommission handele immer im besten Interesse des Kindes. Wenn es um besondere Probleme mit bestimmten Familien gehe, dann sei sie bereit, bei einer Lösung zu helfen.
Die Kinderrechtskommission selbst erklärte, Donezk und Luhansk hätten Russland gebeten, Zivilisten aufzunehmen, darunter Waisen und Kinder, deren Eltern vermisst würden. Die beiden ostukrainischen Regionen Donezk und Luhansk bilden zusammen den industriell geprägten Donbass und stehen zum Teil unter Kontrolle der russischen Truppen. Zu den Vorwürfen des Strafgerichtshofes erklärte die Kommission, es sei unklar, worin diese konkret bestünden und worauf sie sich stützten. "Die Verwendung der Formulierung 'rechtswidrige Abschiebung von Bevölkerung (Kindern)' in der offiziellen Erklärung des IStGH sorgt für Verwirrung." Dokumente habe die Kommission vom IStGH nicht erhalten.
Russische Truppen sind am 24. Februar 2022 in die Ukraine einmarschiert. Die Regierung in Moskau spricht von einem militärischen Sondereinsatz, die Ukraine und der Westen von einem nicht provozierten Angriffskrieg. Seit Beginn des Krieges sind Millionen Menschen vor dem russischen Beschuss aus der Ukraine geflohen, viele ins im Westen angrenzende Polen und in die Republik Moldau. Im Osten der Ukraine, wo sich pro-russische Separatisten bereits seit 2014 Gefechte mit der ukrainischen Armee lieferten, toben noch immer heftige Kämpfe zwischen ukrainischen und russischen Einheiten. (Reuters)