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Immobilien-Förderung: Profitieren nur die Besserverdiener?

Eine Vielzahl von zinsvergünstigten Krediten soll es Immobilienbesitzer erleichtern, ihre Gebäude energieeffizienter und klimafreundlicher zu gestalten. Sind diese Förderungen in der Realität ausreichend oder werden nur Besserverdiener bevorteilt?
17.04.2023 15:55
Aktualisiert: 17.04.2023 15:55
Lesezeit: 4 min
Immobilien-Förderung: Profitieren nur die Besserverdiener?
Können nur Reiche klimaneutral bauen? (Foto: iStock.com/filmfoto) Foto: filmfoto

Personen, die momentan ein Haus oder eine Wohnung bauen, kaufen oder sanieren, haben die Möglichkeit, von verschiedenen Förderungen zu profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) bietet zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen an, während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Zuschüsse für einzelne Maßnahmen bereitstellt.

Die Auswahl an Fördermitteln ist groß und erfordert eine genaue Abwägung. „Es gibt Zuschüsse für fast jede Art von Maßnahme, aber nicht alle sind für jeden geeignet", so die KfW-Bankengruppe und betont die Wichtigkeit, sich vorher genau zu informieren und Anträge rechtzeitig zu stellen.

Doch wird die Realität von den Förderungen abgedeckt? Die Baubranche ist skeptisch, dass die aktuellen Programme ausreichen. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA), kritisiert, dass die Fördermittel nicht annähernd genügen, um die drastischen Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen. Erhebliche Anstiege bei den Baukosten drückten Handlungsspielräume der Investoren „oft gen null, wenn es darum geht, bezahlbaren klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen“, so der ZIA-Präsident. Seiner Ansicht nach sind 10 Milliarden Euro erforderlich, um die Wende im Neubau zu schaffen.

Auch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hält die Maßnahmen der Bundesregierung für unzureichend, um das Ziel von 400.000 neu gebauten Wohnungen bis zum Jahr 2024 zu erreichen, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Die bereitgestellten Fördermittel sind schlichtweg nicht ausreichend.

Klimaneutral bauen nur für Reiche?

Die Bundesregierung hat 1,1 Milliarden Euro für die Förderung von Neubauprojekten bereitgestellt, wovon 350 Millionen Euro für klimafreundliche Eigenheime durch die Privatwirtschaft vorgesehen sind. Die restlichen 750 Millionen Euro stehen für gewerbliche Antragsteller wie Wohnungskonzerne und Genossenschaften zur Verfügung.

Doch Bauherren müssen strenge Regeln befolgen, um von diesen Förderungen zu profitieren. Nur Fachleute dürfen die Arbeiten durchführen, um eine hohe Qualität und Energieeffizienz sicherzustellen. Auch eine Begleitung durch einen Energieberater kann notwendig sein, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben eingehalten werden. Zudem sind nur Bauherren antragsberechtigt, die einen energieeffizienten Neubau planen oder erstmalig erwerben. Dabei müssen sie spezifische Grenzwerte für Treibhausgasemissionen unterschreiten und den energetischen Standard „EH40“ für Neubauten erfüllen. Dies bedeutet, dass der Energieverbrauch lediglich 40 Prozent eines vergleichbaren Neubaus von 2009 betragen darf.

Bundesförderung gibt es also vorwiegend nur für den klimafreundlichen Gebäudebau und erneuerbare Energien. Damit sind die Förderungen zwar ein wichtiger Schritt zur Erreichung der klimapolitischen Ziele. Allerdings zu einem hohen Preis. Denn: Ökologisches Bauen ist teuer und damit für die meisten Bauherren schwer umsetzbar.

Die Förderprogramme gehen damit an der Lebensrealität der meisten Verbraucher vorbei.

Wie Förderprogramme Hausbesitzern helfen sollen

Doch wie genau sehen die Förderungen aus? Für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus wird die höchste Förderung gewährt. Wenn das Haus danach mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien versorgt wird, können Kreditnehmer von der KFW einen zinsvergünstigten Kredit ab 0,01 Prozent effektiver Jahreszins von bis zu 150.000 Euro erhalten. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 Euro. Wenn es sich um ein Haus mit einem besonders schlechten Energiestandard handelt, erhöht sich der Tilgungszuschuss sogar auf 52.500 Euro.

Aber auch Käufer von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Wohnung in einer Wohnungsbaugenossenschaft profitieren von einer Förderung. Sie haben die Möglichkeit, einen zinsvergünstigten Förderkredit zu einem effektiven Effektivzins von 0,81 Prozent zu erhalten.

Für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung oder die Erneuerung von Fenstern und Türen können Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Die höchsten Zuschüsse werden für Heizungserneuerungen gewährt. Kommen Erdwärmepumpen als neues Heizsystem zum Einsatz, werden Zuschüsse von bis zu 30 Prozent der Kosten gezahlt, jedoch höchstens 18.000 Euro. Bei Luftwärmepumpen sind es 25 Prozent der Kosten – maximal 15.000 Euro. Wenn die neue Heizung eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzt und die Wärme auf Basis erneuerbarer Energien bereitstellt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent.

Es gibt auch Fördermöglichkeiten für Solarthermieanlagen, die mit 25 Prozent der Kosten gefördert werden, jedoch höchstens 15.000 Euro. Der Anschluss an ein Fernwärmenetz ist je nach eingesetztem Energieträger ebenfalls förderfähig. Die Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann bis zu 50 Prozent der Investitionskosten betragen.

Bestandsimmobilien-Käufer bleiben auf der Strecke

Für Käufer von Bestandsimmobilien gibt es dagegen kaum nennenswerte Entlastungen. Zwar gewährt das KFW-Wohneigentumsprogramm Förderkredite von bis zu 100.000 Euro, jedoch liegt der aktuelle Effektivzinssatz von fast 4 Prozent auf dem Niveau des derzeitigen Marktzinssatzes. Die Förderungen der Bundesregierung klingen vor diesem Hintergrund fast zynisch.

Auch das Programm „Altersgerechter Umbau“ bietet wenig attraktive Konditionen. Die KFW gewährt für den Abbau von Barrieren und eine Verbesserung des Einbruchsschutzes, unabhängig vom Alter der Antragsteller, bis zu 50.000 Euro Förderkredit mit einem Effektivzins von 3,8 Prozent.

Ab dem 1. Juni 2023 plant Bundesbauministerin Klara Geywitz eine neue Neubauförderung für Familien mit Kreditbeträgen von bis zu 240.000 Euro. Für Gebäude mit Effizienzhaus-Standard 40 und bestimmten Anforderungen an die Treibhausgasemissionen sollen zinsgünstige Kredite gewährt werden. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ berechtigt Familien mit bis zu 60.000 Euro Jahreseinkommen plus 10.000 Euro je Kind.

Durch das neue Zuschussprogramm soll sichergestellt werden, dass sich auch junge Familien den Erwerb einer Immobilie leisten können. Derzeit verhindern die hohen Haushaltskosten oft einen Kapitalaufbau. Jedoch wird es vielerorts bei dem aktuellen Preis- und Zinsniveau kaum noch möglich sein, mit einem Förderkredit von 240.000 Euro eine Immobilie zu finanzieren.

Insgesamt scheint es, dass die Förderung vor allem Besserverdienern zugutekommen und damit ihr ursprüngliches Ziel verfehlt, benachteiligte Gruppen zu unterstützen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bundesregierung künftig bemühen wird, die Chancengleichheit zu erhöhen, anstatt Ungleichheit zu fördern.

Steuern sparen beim Hausumbau

Es gibt für Hausbesitzer aber noch eine andere Option, die oft übersehen wird: Einen Steuerbonus vom Finanzamt. Ob diese Alternative sinnvoll ist, hängt von der Art der Maßnahme ab. Bei großen Sanierungen wie beispielsweise Dachsanierungen oder dem Einbau neuer Fenster kann der Steuervorteil eine attraktive Möglichkeit sein. Denn: Im Gegensatz zu Förderkrediten und Zuschüssen kann der Steuerbonus frei genutzt werden. Der Bonus beträgt 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 40.000 Euro pro Objekt.

Bevor die Arbeiten beginnen, sollten Hausbesitzer eine Beratung von einem unabhängigen Experten durchführen und beachten, dass Fördermittel beantragt werden müssen, bevor ein Kauf- oder Liefervertrag unterzeichnet wird. Planungs- und Beratungsleistungen können jedoch im Vorfeld in Anspruch genommen werden. Eine Energieberatung ist für die Erneuerung der Heizung in der Regel nicht zwingend erforderlich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet eine erste Einschätzung.

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Anika Völger

Freie Wirtschaftsjournalistin, Autorin, Bankkauffrau, Verwaltungswirtin, Dozentin für Recht. Anika Völger verbindet juristisches und wirtschaftliches Fachwissen mit journalistischer Klarheit. Die Hannoveranerin ordnet wirtschaftliche und politische Entwicklungen ein, analysiert rechtliche Zusammenhänge und erklärt Wirtschafts-, Finanz-, Technologie- und Kryptothemen für ein breites Publikum. Sie schreibt u. a. für die Deutschen Wirtschaftsnachrichten, für Kanzleien sowie für Finanz- und Technologieunternehmen.
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