Finanzen

Kommt ein Goldverbot – und was können Anleger tun?

Goldbesitz wurde bereits mehrfach im 20. Jahrhundert verboten. „Das wird es mit Sicherheit geben“, vermutet daher ein kritischer Staatsrechtler. Was können Goldanleger tun?
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08.07.2023 08:27
Aktualisiert: 08.07.2023 08:27
Lesezeit: 3 min
Kommt ein Goldverbot – und was können Anleger tun?
Albtraum für Goldbesitzer: Bei einem Goldverbot müssten sie Barren und Münzen abgeben. (Foto: iStock.com/Diy13) Foto: Diy13

Für Goldbesitzer ist die Vorstellung ein regelrechter Albtraum, die geliebten Münzen und Barren beim Staat abgeben zu müssen. Doch historisch gesehen kamen Goldverbote durchaus öfters vor: Etwa mussten US-Amerikaner im Jahr 1933 alle Anlagemünzen und -barren oberhalb eines Freibetrags von 100 US-Dollar abgeben (entspricht etwa fünf Feinunzen) und erhielten im Gegenzug eine Entschädigung von 20,61 US-Dollar pro Unze.

Damals ließ der US-Staat sogar Bankschließfächer durchsuchen. Präsident Eisenhower verbot später auch den Besitz von historischen Münzen und John F. Kennedy weitete das Verbot in den Sechziger Jahren auf Gold aus, das im Ausland lagerte.

Wer sein Gold nicht abgab, dem drohten bis zu zehn Jahre Haft oder eine hohe Geldstrafe. Dennoch hätten Schätzungen zufolge bloß 30 Prozent der US-Amerikaner Gold abgegeben und der Schwarzmarkt habe floriert, schreibt der Vermögensverwalter Incrementum im „In Gold We Trust“-Report 2016.

Goldverbot „wird es mit Sicherheit geben“

Beobachter sind sich indes uneins darüber, ob ein Goldverbot wieder kommen könnte. Grundsätzlich würde er die Möglichkeit nicht zu 100 Prozent ausschließen, erklärt etwa Kai Völkle, Autor des Buchs „Gold – Ursprung, Geschichte, Bedeutung“ gegenüber DWN. „Jedoch sehe ich die Wahrscheinlichkeit dafür aktuell eher gering.“

Heutzutage sei der Löwenanteil der Besitztümer in digitalen Systemen wie Konten, Depots, Datenbanken oder Registern hinterlegt. „Heute reicht im Prinzip ein Knopfdruck, um Konten zu sperren, Vermögenswerte einzufrieren oder sich dessen gar zu bemächtigen“, schreibt Völkle.

Außerdem sei der Aufwand, um das Goldvermögen der Menschen zu ermitteln, zu prüfen und einzuziehen, extrem hoch und nicht sonderlich effektiv. „Somit würde ich alleine schon das Aufwand/Nutzen-Verhältnis heutzutage weder als zeitgemäß, noch als sinnig oder nötig erachten“, erklärt Völkle und ergänzt: „Dafür eher als gefährliches Pulverfass besonders angesichts der aktuellen Lage und Entwicklungen.“

Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der ein bekannter Kritiker des Euro und der EU ist, hält hingegen ein Goldverbot in einer schweren Krise für sehr wahrscheinlich. „Mit Sicherheit wird es das geben“, erklärte er im Jahr 2018 gegenüber dem Fachmedium Goldreporter. Seit Jahrhunderten gebe es in allen Krisen Goldhandelsverbote, auch Goldbesitzverbote.

Weiter sagte der emeritierte Professor: „Ein solches Verbot wird im Zweifel eine Gesamtmaßnahme sein, die von der Europäischen Union kommt.“ Es bestehe kein wirksames Schutzsystem des Rechts, sagte Schachtschneider weiter über die gesetzgebenden und rechtsprechenden Institutionen der EU.

Auslöser waren nicht bloß Währungskrisen

Der Vermögensverwalter Incrementum hält wiederum ein vollumfassendes, wirksames Goldverbot im „In Gold We Trust“-Report 2016 für „sehr unwahrscheinlich“. Die Kontrolle wäre zu kostenintensiv und zeitineffektiv.

Allenfalls in einer schweren Krise sei ein Goldverbot denkbar, wenn eine Währung massiv an Vertrauen verlieren würde und die breite Masse ins Gold flüchten würde. „Jedoch wäre selbst bei einem Goldverbot nicht damit zu rechnen, dass die Regierung alles Gold einsammeln könnte, da dafür zu umfangreiche und daher unwirtschaftliche Kontrollen durchgeführt werden müssten.“

Historisch gesehen führten Staaten Goldverbote nicht bloß aufgrund einer fehlgeleiteten Geldpolitik ein, wie etwa die Weimarer Republik im Jahr 1923. In Frankreich war im Jahr 1936 eine Kapitalflucht laut Incrementum ursächlich, nachdem der Sozialist Léon Blum die Wahlen gewonnen hatte.

Das indische Goldverbot sei im Jahr 1963 im Anschluss an eine Kapitalflucht eingeführt worden, zu der es nach dem chinesisch-indischen Grenzkrieg von 1962 gekommen sei. Das britische Goldverbot aus dem Jahr 1966 habe im Zusammenhang mit einer wachsenden Goldnachfrage der Industrie gestanden, aufgrund der Gold knapper geworden sei.

All diese Goldverbote seien verhängt worden, als Gold noch an die Währungen gekoppelt gewesen sei. Das sei aber spätestens mit dem Ende der Goldbindung des US-Dollar im Jahr 1973 nicht mehr der Fall. „Durch das Einbüßen dieser wichtigen Funktion ist ein Goldverbot heute weniger wichtig für Regierungen und daher auch weniger wahrscheinlich“, erklärt Incrementum. Eher möglich sei aufgrund des hohen Geldbedarfs der Regierungen, dass der Goldhandel besteuert werde.

Wie schützen sich Goldanleger?

Kai Völkle rät indes von historischen Münzen oder der Auslandslagerung ab, um sich vor einem Goldverbot zu schützen. „Am Ende des Tages liegt es stets an der Laune und Willkür des Staatsapparats, wie ein Goldverbot ausgestaltet, begründet und durchgesetzt wird“, erklärt der Buchautor.

Historische Münzen taugten allenfalls als eine Beimischung. Eine Auslandslagerung könne eine Option sein, aber darunter leide die Flexibilität, der Zugriff und die Zeit.

Besser sei es, Gold an verschiedenen Orten zu verstecken – etwa in präparierten Alltagsgegenständen – oder in verankerten Tresoren zu lagern. Außerdem sei ein anonymer Kauf zwar kein Muss, aber durchaus sinnvoll.

Derzeit ist der anonyme Edelmetallkauf in Deutschland bis zu einem Betrag von 1999,99 Euro möglich. Oberhalb des Betrages müssen Anleger die Personalien angeben, wenn sie Edelmetalle in einem Ladengeschäft kaufen und bar bezahlen. In Österreich und der Schweiz ist der Barkauf für deutsche Anleger bis zu einer Grenze von 10.000 Euro anonym. Auch zahlreiche andere europäische Länder haben deutlich höhere Barzahlungsgrenzen als Deutschland.

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