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Geplantes EU-Vermögensregister: Wie schützen sich Anleger?

Die EU will ein zentrales Vermögensregister schaffen. Kritiker sehen darin einen ersten Schritt zu einer EU-weiten Vermögensabgabe. Was können Anleger tun?
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31.07.2023 08:49
Aktualisiert: 31.07.2023 08:49
Lesezeit: 3 min
Geplantes EU-Vermögensregister: Wie schützen sich Anleger?
Was kommt mit dem Vermögensregister auf Anleger zu? (Foto: iStock.com/artJazz) Foto: artJazz

Die EU plant die Errichtung eines europaweiten Vermögensregisters. Außerdem soll eine EU-Anti-Geldwäschebehörde geschaffen werden, heißt es in einer Pressemitteilung von zwei Ausschüssen des EU-Parlaments. Bislang befindet sich das Maßnahmen-Paket aber im Gesetzgebungsprozess und wurde noch nicht verabschiedet.

Das Vermögensregister soll dem Kampf gegen Geldwäsche dienen und Informationen darüber bündeln, wer die wirtschaftlichen Eigentümer von etwa Immobilien oder Firmen sind. Selbst Angaben über die Eigentümer von Autos, Yachten und Flugzeugen im Wert von über 200.000 Euro sollen erfasst werden.

Zugriff auf die Daten sollen nicht bloß Finanzbehörden haben, sondern auch Journalisten, höhere Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Institutionen, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht.

„Geht darum, Vermögenswerte einzukassieren“

Kritiker sehen in dem Vorhaben einen ersten Schritt zu einer EU-weiten Enteignung von Vermögen. Derartige Gesetze richteten sich nicht gegen Kriminelle, die ohnehin außerhalb des Gesetzes agierten, sondern gegen den normalen Bürger, erklärte etwa Markus Krall, ehemaliger Chef der Degussa Goldhandel.

„Wenn jemand ein Vermögensregister einführt, dann ist der ultimative Zweck, mir diese Werte irgendwann wegzunehmen. Es geht darum, sie einzukassieren. Ansonsten bräuchte niemand ein solches Register. Der kleine Bürger hingegen wird gegängelt. Und das hat überhaupt keinen Einfluss auf Geldwäsche, da der kleine Bürger keine Geldwäsche betreibt“, sagte Krall.

Der Vermögensberater Peter Härtling von der Informationsplattform Asset Protection Club hält es für schwierig, ein solches Vermögensregister zu umgehen. Derzeit könne man zwar nur spekulieren. Aber denkbar seien gesetzliche Vorgaben, die das Verschweigen von Vermögenswerten zu einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat machten.

„Künftig muss ab bestimmten Summen einfach nur noch kontrolliert werden, ,wo hast Du das Geld her’ – wenn wir irgendeine Bezahlung tätigen, die aufgrund ihrer Höhe meldepflichtig wird“, erklärt Härtling. Stamme das Kapital dann aus dem Schwarzgeld oder der anonymen Bitcoin-Wallet, werde es für den Betroffenen wohl schwierig, sich zu erklären.

„Einfach mal eben das Geld blauäugig in die Schweiz oder nach Liechtenstein zu packen, oder durch eine anonyme Holding das Geld zu verstecken, ist also möglicherweise auch suboptimal“, erklärt der Vermögensberater.

Härtling rät stattdessen dazu, sich legal vermögenslos zu stellen, etwa über eine Stiftung oder eine Genossenschaft. Das lohne sich allerdings erst ab Vermögen im mittleren siebenstelligen Bereich. „Die Kosten sind individuell – ab 15.000 Euro aufwärts zur Gründung plus Folgekosten.“ Steuerberater empfehlen insbesondere die Familienstiftung in Liechtenstein.

Nießbrauchrecht und Photovoltaikanlage

Außerdem könne man das besteuerbare Gesamtvermögen reduzieren, indem man Vermögenswerte mit einem gleichzeitigen Nießbrauchrecht an die Kinder übertrage.

Daneben rät Härtling, das Vermögen über verschiedene Anlageklassen zu streuen. Womöglich würden bestimmte Vermögenswerte geringer besteuert. Der Finanzfachwirt nennt etwa Photovoltaikanlagen, die über Investitionsabzugsbeträge steuerlich absetzbar sind, abgeltungssteuerfreie Investments wie Liechtensteiner Nettoversicherungspolicen und alternative Anlagen wie Uhren, Gemälde, Edelsteine und Edelmetalle, auf die in der Regel keine Kapitalertragssteuern anfallen.

Tim Greenawalt von der Steuerberatung Expats Global zweifelte indes in einer Antwort auf eine DWN-Anfrage, ob exotische Geldanlagen von einer Vermögensabgabe ausgenommen sein könnten.

„Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine mögliche Vermögensabgabe jedenfalls das Privatvermögen möglichst gleichmäßig belasten wird“, erklärte der Anwalt, der vor allem Auswanderer berät. „Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vermögensteuer im Jahr 1995 gerade mit dem Argument für verfassungswidrig erklärt, dass das Vermögen unterschiedlich bewertet wurde.“

Anders sehe es hingegen bei Betriebsvermögen aus: Reinvestitionen in das eigene Unternehmen würden vom Staat vielfach steuerlich privilegiert, weil dadurch Arbeitsplätze gesichert und künftiges Steuersubstrat geschaffen würde. „Über Betriebsausgaben und Abschreibungen lassen sich so in der Regel stille Reserven schaffen, die zunächst von einer Besteuerung ausgenommen sind“, erklärte Greenawalt.

Diese Vorzugsbehandlung gelte aber bloß für operativ notwendiges Betriebsvermögen, nicht für sogenanntes Verwaltungsvermögen. „Man kann also nicht einfach beliebig Grundstücke oder Ähnliches in ein Unternehmen stecken und sie dann steuermindernd übertragen.“

Vermögensverwaltende Holdings sind nicht sicher

Greenwalt hält eine Familienstiftung im Ausland und eine Vermögensübertragung mittels eines Nießbrauchsrechts ebenfalls für gangbare Wege. Auch bei einer kompletten Auswanderung habe der Staat bloß noch sehr beschränkten Zugriff auf das Vermögen, etwa über Ertragsteuern.

„Anders als etwa in den USA gibt es in Deutschland derzeit keine Besteuerung nach der Staatsbürgerschaft”, erklärt Greenawalt und fügt an: „Auch wenn diese in letzter Zeit öfter diskutiert wird, würde die Einführung unter anderem voraussetzen, dass die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen angepasst werden. Das ist nicht ausgeschlossen, braucht aber einiges an Vorbereitung.“

Greenawalt warnt vor vermögensverwaltenden Trusts und Holdings im Ausland. Diese würden in der Regel der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland unterliegen und es werde keine echte Trennung vom eigenen Vermögen erreicht. „Durch derartige Versuche begibt man sich deshalb schnell in den Bereich der leichtfertigen Steuerverkürzung oder sogar Steuerhinterziehung.“

Die beste Asset-Protection-Strategie sieht Greenawalt in Investitionen in das eigene Humankapital. „Den Kopf kann man nicht besteuern. Wer eine Fähigkeit besitzt, die von Menschen nachgefragt wird, wird diese immer gewinnbringend einsetzen können – ob in Deutschland oder im Ausland.“

Das Vermögensregister ist nicht die erste Entwicklung, die Befürchtungen vor staatlicher Enteignung anfacht. Führende Politiker sprechen sich immer wieder für eine Vermögensabgabe aus, etwa Katrin Göring-Eckhardt, Sigmar Gabriel oder Saskia Esken.

Kritiker wie Markus Krall führen außerdem den hohen Geldbedarf des Staates an. Seien zudem erst einmal alle Daten der Bürger erfasst, sei der Schritt zu einem Sozialkreditsystem nach chinesischen Vorbild nur noch klein. Krall ist überzeugt, dass „etwas Ähnliches früher oder später auf alle Bürger ausgeweitet wird“.

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.
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Elias Huber arbeitet als freier Journalist und Honorar-Finanzanlagenberater. Der studierte Volkswirt schreibt vor allem über die Themen Wirtschaft und Geldanlage. 

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