Politik

EU-Vermögensregister naht: Brüssel beendet Privatssphäre aller Bürger

Lesezeit: 4 min
21.08.2024 10:26
Die Gefahr eines weitreichenden Eingriffs in die Privatsphäre vermögender Bürger in Europa nimmt konkrete Formen an: In den EU-Ausschüssen herrscht mittlerweile Einigkeit darüber, dass ein zentrales EU-Vermögensregister eingerichtet werden soll. Dieses Vorhaben wird erhebliche Auswirkungen auf jeden Einzelnen haben. Externe Dienstleister sind aktuell mit der juristischen und logistischen Ausgestaltung beschäftigt. Es sei „bald“ so weit, betonte eine Sprecherin der EU-Kommission jüngst.

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Der Weg zur Einführung eines europäischen Vermögensregisters wurde bereits am 16. Juli 2021 durch einen Beschluss der Politikzentrale der EU in Brüssel geebnet. Eine umfassende Machbarkeitsstudie wurde beauftragt, um „Informationen für die Einrichtung eines Vermögensregisters als Grundlage für zukünftige politische Initiativen zu liefern“. Jetzt scheinen die Arbeits- und Prüfaufträge weitgehend abgearbeitet zu sein. Die EU steht vor der Einführung. Ein bestimmtes Datum gibt es zwar immer noch nicht. Dass es nur noch Monate dauern wird und nicht mehr Jahre, scheint indessen sicher. Eine Sprecherin der EU-Kommission stellte die Veröffentlichung jetzt in Aussicht.

Drei Beraterfirmen wurden beauftragt, das Format zur Erfassung der Vermögensdaten, den geeigneten Standort des Vermögensregisters und die erforderlichen Informationen zu identifizieren. Trotzdem ruderte Mairead McGuinness, die für Finanzmärkte zuständige EU-Kommissarin, Ende 2021 noch bezüglich eines EU-weiten Vermögensregisters zurück. Sie betonte, dass die Kommission nie die Notwendigkeit eines solchen Registers angedeutet habe und es in keiner ihrer Arbeitsprogramme auftauche.

Dennoch scheint die EU-Politik nun einen großen Schritt weiter zu sein. Im Februar 2023 wurden drei wegweisende Gesetzgebungsentwürfe von den EU-Ausschüssen verabschiedet, in denen das EU-Vermögensregister, wenn auch mehr oder weniger versteckt, Erwähnung findet.

Die vorliegenden Entwürfe, darunter der EU-einheitliche Regelungsrahmen, die Anti-Geldwäsche-Richtlinie und die Verordnung über die EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA), deuten auf eine umfassende Erfassung des Vermögens hin. Dies würde bedeuten, dass die Vermögenssituation jedes Bürgers per Knopfdruck von einer neu zu schaffenden Zentralbehörde einsehbar wäre.

Die AMLA: Jagd nach Vermögensdaten

Die zentrale EU-Behörde, die verantwortlich für diese Aufgabe ist, ist die Anti-Money-Laundering Authority (AMLA). Mit umfassenden Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen gewährt sie Zugang zu Registern über wirtschaftlich Berechtigte und Vermögenswerte. Derzeit ist nur noch offen, wann die Behörde ihre Arbeit aufnimmt und wo sie ihren Sitz haben wird. Frankfurt am Main hat sich bereits als potenzieller Verwaltungssitz beworben.

Doch welche Daten werden im Vermögensregister erfasst? Neben ausländischem Immobilienbesitz, Fahrzeugen, Bargeldbeständen und Kryptowährungen sollen auch Vermögenswerte wie Schmuck, Antiquitäten und Kunstwerke erfasst werden. Auf der Wunschliste der Abgeordneten steht, dass alle Vermögensgegenstände im Wert von über 200.000 Euro meldepflichtig sein sollen.

Verbraucher stellen sich zu Recht die Frage, warum ihre Vermögenssituation überhaupt für andere relevant sein sollte. Gleichzeitig bestehen Bedenken, dass die transparente Erfassung des Bürgervermögens als Grundlage für spätere Umverteilungsmaßnahmen in Form eines Lastenausgleichs dienen könnte.

Datenschützer schlagen ebenfalls Alarm. Neben den Behörden zur Geldwäschebekämpfung, Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden sollen nämlich auch Personen mit „berechtigtem Interesse“, wie Journalisten, Organisationen der Zivilgesellschaft und Hochschuleinrichtungen, Zugang zu den Vermögensdaten des Registers erhalten. Dies würde bedeuten, dass viele Personen Zugriff auf die Vermögensverhältnisse anderer erlangen könnten. Eine solche Offenlegung von Daten, angefangen beim Einkommen und den Ausgaben bis hin zur Wohnsituation und den Investitionen, ohne Zustimmung der Betroffenen, würde eine deutliche Verletzung der Privatsphäre bedeuten. Ein transparentes Vermögensregister könnte somit zu einem gläsernen Bürger führen.

Zwischen Sicherheit und Privatsphäre

Auf der anderen Seite rechtfertigt die Politik diese Maßnahme mit dem Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität. Allerdings ist die tatsächliche Bedrohung in diesem Ausmaß fraglich. Der Anteil verdächtiger Finanzaktivitäten am jährlichen Bruttoinlandsprodukt der EU wird von Europol auf lediglich ein Prozent geschätzt. Dies erscheint auf den ersten Blick nicht besonders hoch, vor allem wenn man bedenkt, dass Kriminelle kaum bereit sein werden, freiwillig ihre Besitztümer im Register anzugeben.

Markus Krall, ehemaliger Chef des Degussa Goldhandels, sieht den Zweck des Vermögensregisters ebenfalls nicht primär in der Verhinderung von Geldwäsche oder der Durchsetzung von Gerechtigkeit. Er betont, dass Kriminelle bereits außerhalb des Gesetzes agieren. „Wenn jemand ein Vermögensregister einführt, dann ist der ultimative Zweck, mir diese Werte irgendwann wegzunehmen. Es geht darum, sie einzukassieren. Ansonsten bräuchte niemand ein solches Register. Der kleine Bürger hingegen wird gegängelt. Und das hat überhaupt keinen Einfluss auf Geldwäsche, da der kleine Bürger keine Geldwäsche betreibt“, so Krall.

Angesichts des hohen Finanzbedarfs der EU-Staaten ist dieses Szenario nicht völlig unwahrscheinlich. Sobald alle Bürgerdaten erfasst sind, könnte ein Schritt hin zu Umverteilungsmaßnahmen oder einem Social Scoring nach dem chinesischen Modell nur noch gering sein. Krall ist überzeugt, dass „etwas Ähnliches früher oder später auf alle Bürger ausgeweitet wird“.

Vermögensschutz in unsicheren Zeiten

Bemerkenswerterweise wird bisher kaum über den weitreichenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürger diskutiert, obwohl etwa 447 Millionen Menschen in 27 europäischen Ländern betroffen sein werden. Die mangelnde Offenheit und Transparenz seitens der EU wirft weitere Bedenken auf und verdeutlicht die Notwendigkeit einer umfassenden Diskussion über die möglichen Folgen dieser Maßnahmen.

Der genaue Einführungstermin des Registers steht noch nicht fest und die Gesetzgebungsvorschläge werden derzeit im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Laut einer EU-Pressemitteilung „hofft die Kommission auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, mit dem Ziel, dass die künftige Geldwäschebekämpfungsbehörde bis 2024 operativ ist und kurz darauf mit der direkten Beaufsichtigung beginnen kann“. Ausgemachte Sache ist das EU-Vermögensregister also längst nicht. Auch, was es umfassen würde, steht nicht fest. Es gebe im übrigen auch „keine Verpflichtung, auf Grundlage einer Forschungsstudie tätig zu werden“, so eine Sprecherin der EU-Kommission, darum bemüht die Sache möglichst abzuwiegeln.

Verbrauchern empfiehlt sich, proaktiv zu handeln und nicht auf alle Details des Vermögensregisters zu warten. Sobald alle Informationen öffentlich zugänglich sind, könnte es zu spät sein, Vermögenswerte in sichere Strukturen zu überführen. Vermögensberater empfehlen eine Diversifizierung des Vermögens und die Verteilung auf verschiedene Anlageklassen. Es kann auch sinnvoll sein, Vermögenswerte außerhalb von Deutschland oder der EU zu lagern, um den Zugriff staatlicher Behörden zu erschweren und Vermögenswerte zu schützen. Zudem ist zu beachten, dass das Vermögen am wenigsten geschützt ist, wenn es sich in direktem Besitz befindet, wie beispielsweise private Depots oder Immobilien auf den eigenen Namen. Bestimmte rechtliche Gestaltungsformen können einen höheren Schutz vor unerwünschtem Zugriff bieten.

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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