Politik

Auftrittsverbot während Corona: Staat zahlt keine Entschädigungen

Ob Theater oder Festival: zu den Hoch-Zeiten der Pandemie ging zeitweise gar nichts mehr. Künstler traf das besonders hart. Entschädigung gibt es aber keine, entschied der BGH.
03.08.2023 20:27
Aktualisiert: 03.08.2023 20:27
Lesezeit: 2 min

Der Staat muss nicht für Einnahmeausfälle entschädigen, die Künstlern wegen coronabedingter Auftritts- oder Veranstaltungsverbote entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe klar und wies damit die Klage eines Berufsmusikers gegen das Land Baden-Württemberg ab. Der 47 Jahre alte Martin Kilger hatte vom Land rund 8.300 Euro zurückhaben wollen, weil ihm während des Corona-Lockdowns im Jahr 2020 zwischen März und Juli fünf Auftritte geplatzt waren. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte er im Anschluss an die Verhandlung an.

Die Verordnungen des Landes seien verhältnismäßig und zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung absolut notwendig gewesen, betonte der 3. Senat. „Es gab damals kein Medikament, keine Impfungen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Es galt zudem, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.“ Zwar seien die Auftrittsverbote und andere Beschränkungen ein Eingriff in das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit gewesen. Allerdings seien die Regelungen immer wieder angepasst und von vorneherein nicht auf Dauer ausgelegt gewesen. Die Nöte seien durch staatliche Hilfen großzügig abgefedert worden und das von den Betroffenen für die Allgemeinheit erbrachte Opfer auch deshalb zumutbar gewesen.

„Finanziell Genick gebrochen“

„Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagte hingegen der sichtlich enttäuschte Kilger nach der Urteilsverkündung. Er sei stellvertretend für die vielen Künstler vor Gericht gezogen, denen die Coronazeit finanziell das Genick gebrochen habe. „Manche haben sich umgebracht, sind alkoholkrank oder drogensüchtig geworden“, sagte er. Die besondere Existenznot der oftmals nicht besonders begüterten Künstler habe das Gericht nicht berücksichtigt. Coronahilfen, die auch er erhalten hatte und zum Teil zurückzahlen musste, seien außerdem in keiner Weise ausreichend gewesen.

Kilger war auch in den Vorinstanzen gescheitert – sowohl in Baden-Württemberg wie auch in Bayern, dem Sitz seiner kleinen Firma für Film- und Musikproduktion. Nach eigenen Worten war er der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte.

Der Anwalt des Landes aus den Vorinstanzen, Malte Weitner, begrüßte die Entscheidung. Der BGH habe nun schon zum dritten Mal in die gleiche Richtung entschieden. „Corona traf alle, die ganze Gesellschaft, manche mehr, manche weniger“, sagte er. Finanzielle Verluste während dieser Zeit gehörten auch zum unternehmerischen Risiko.

Auch in vorherigen Urteilen hatte der BGH eine Staatshaftung wegen coronabedingter Einnahmeausfälle stets zurückgewiesen. So scheiterte im Mai eine Friseurin, die ihren Betrieb 2020 während eines sechswöchigen Lockdowns hatte schließen müssen und dafür einen Ausgleich gefordert hatte. Zuvor waren im März ein Gastronom und ein Hotelier mit ihren Klagen abgeblitzt.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Das Zeitalter des intelligenten passiven Einkommens: Bitcoin-Mining mit BlackchainMining

In der heutigen, sich rasant entwickelnden digitalen Wirtschaft sind Kryptowährungen wie Bitcoin nicht nur Vermögenswerte, sondern auch...

X

DWN Telegramm

Verzichten Sie nicht auf unseren kostenlosen Newsletter. Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie jeden Morgen die aktuellesten Nachrichten aus Wirtschaft und Politik.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Ihre Informationen sind sicher. Die Deutschen Wirtschafts Nachrichten verpflichten sich, Ihre Informationen sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zum Zweck der Übermittlung des Schreibens an den Herausgeber zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Link zum Abbestellen befindet sich am Ende jedes Newsletters.

DWN
Finanzen
Finanzen Optimismus für europäische Banken und der Auftakt zu 2026
09.12.2025

Die Wall Street steht vor Rekorden. Analysten sehen starke Impulse für 2026, doch warnen vor Risiken. Banken glänzen, Bitcoin sorgt für...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Voith: Maschinenbauer streicht 2.500 Stellen
09.12.2025

Der Maschinenbauer Voith plant in Deutschland den Abbau von bis zu 2.500 Stellen. Grund sind strukturelle Probleme wie hohe Energie- und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Feiertage killen fürs BIP: Ist das wirklich eine gute Idee?
09.12.2025

Mehr Arbeitstage, mehr Wachstum – so lautet das einfache Versprechen für 2026. Doch die Debatte über einen möglichen Wegfall eines...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Exporte: USA- und China-Geschäft bricht im Oktober ein
09.12.2025

Die deutschen Exporte geraten in ihren wichtigsten Absatzmärkten ins Rutschen, und die Zahlen aus den USA und China zeichnen ein klares...

DWN
Finanzen
Finanzen Neues Silberpreis-Rekordhoch: Engpässe treiben Aufwärtsrallye – warum Anleger jetzt wachsam sein müssen
09.12.2025

Der Silberpreis jagt von Rekord zu Rekord und übertrifft selbst den Hype um Gold, folgerichtig gibt es am Dienstag ein neues...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Arbeitsmarkt: Sieben Wege wie Unternehmen Fachkräfte finden und halten
09.12.2025

Qualifizierte Fachkräfte werden knapp – das spüren Unternehmen bei der Personalsuche immer deutlicher. Die Folgen: Engpässe,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Milan Nedeljkovic BMW: Er folgt auf Oliver Zipse
09.12.2025

BMW bekommt einen neuen Chef: Milan Nedeljkovic übernimmt das Ruder von Oliver Zipse. Der Produktionsvorstand bringt Erfahrung aus fast...

DWN
Finanzen
Finanzen Allianz-Aktie im Fokus: Allianz-Kooperation mit Oaktree – was der Syndikat-Pakt für Anleger bedeutet
09.12.2025

Ein neuer Deal in London, ein bestätigtes Top-Rating und höhere Gewinnziele treiben die Allianz-Aktie bis an das Jahreshoch. Doch hinter...