Die Bundesregierung will Einbürgerungen auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels deutlich vereinfachen. Das Kabinett billigte am Mittwoch den Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser für ein neues Staatsangehörigkeitsrecht. Danach sollen Einbürgerungen grundsätzlich schon nach drei und nicht wie bislang nach acht Jahren möglich sein. "Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird", sagte die SPD-Politikerin in Berlin. Verabschiedet werden muss das Gesetz vom Deutschen Bundestag, der Bundesrat muss formell nicht zustimmen.
Dem Entwurf zufolge sollen nach Deutschland eingewanderte Menschen mit einem qualifizierten Aufenthaltsrecht künftig nach fünf Jahren eingebürgert werden können. Besonders gut integrierte Menschen sollen bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können. Auch die Mehrstaatigkeit und damit die lange umstrittene doppelte Staatsbürgerschaft soll mit dem Gesetz ermöglicht werden.
In Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern sollen künftig automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Personen, die durch Rassismus, Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit aktenkundig sind, werden nicht eingebürgert. "Wer unsere Werte nicht teilt, kann kein Deutscher werden", betonte Faeser.
Nach den Worten der Ministerin gehört das neue Staatsangehörigkeitsgesetz zu den wichtigsten Reformprojekten der Ampel-Regierung. Auch die deutsche Wirtschaft sei darauf angewiesen. Fachkräfte würden eher nach Deutschland kommen, wenn sie für sich und ihre Familien hier ein wirkliches Zuhause vorfänden und volle Mitglieder der Gesellschaft werden könnten. Deutschland befinde sich weltweit in einem "Wettbewerb um die besten Köpfe". Mit dem geplanten Gesetz werde es nun in der Bundesrepublik eines der "modernsten Einwanderungsrechte der Welt" geben.
WIRTSCHAFT SIEHT LÄNGERFRISTIG VORTEILE
Voraussetzung für den Erhalt der Staatsbürgerschaft bleiben Nachweise für Integration und Deutschkenntnisse. Zudem muss der eigene Lebensunterhalt und der von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst bestritten werden. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann lobte das Gesetz. Der FDP-Politiker schrieb auf X, vormals Twitter, damit würden auch die Regeln für Transferleistungsempfänger verschärft. "Denn wir brauchen Einwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die sozialen Sicherungssysteme!"
Kritik kam von der Opposition: "Mit diesem Gesetzentwurf sendet die Ampel die völlig falschen Signale, erst recht in der aktuellen Migrationskrise", erklärte CDU/CSU-Fraktion-Vize Andrea Lindholz.
Von der deutschen Wirtschaft werden die Pläne dagegen grundsätzlich begrüßt. Mit dem Gesetz könne der Einwanderungsprozess am Ende positive Auswirkungen haben, sagte Achim Dercks von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "In der ersten Runde für die Fachkräfte-Einwanderung ist das nicht so der entscheidende Punkt", schränkte er allerdings ein. "Für den Arbeitsmarkt sei es wichtiger, dass die Behörden schneller Aufenthaltserlaubnisse erteilten – und besser für zwölf Monate oder länger statt bisher sechs Monate."
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben etwa 14 Prozent der Bevölkerung keinen deutschen Pass – etwas mehr als zwölf Millionen Menschen. Von ihnen leben rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland. Demnach beantragten im vergangenen Jahr 168.545 Menschen den deutschen Pass. Das entspricht 3,1 Prozent der ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die seit mindestens zehn Jahren hierzulande leben. In der Europäischen Union beträgt die Einbürgerungsrate demnach 2,0 Prozent, in Deutschland 1,1 Prozent. (Reuters)