Politik

Ab Januar wieder volle Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Ab Januar müssen die deutschen Haushalte wieder die volle Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme zahlen. Laut Bundesregierung sind die Preise genügend gesunken. Doch das Vorgehen birgt Risiken.
11.10.2023 16:48
Aktualisiert: 11.10.2023 16:48
Lesezeit: 1 min

Gas und Fernwärme werden ab Januar nicht mehr steuerlich vergünstigt. Dann werde darauf wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. "Mittlerweile sind die Gaspreise wieder deutlich gesunken", begründete Regierungssprecherin Christiane Hoffmann den Schritt. "Eine Situation wie im letzten Jahr ist derzeit nicht zu erwarten."

Wegen des Ukraine-Kriegs und dem Versiegen russischer Lieferungen waren die Preise rasant gestiegen. Die Regierung steuerte mit steuerlichen Vergünstigungen sowie Preisbremsen gegen, die zunächst auch diesen Winter komplett gelten sollten.

Die Energiepreisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom sollen bis Ende April 2024 weiterlaufen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte in Berlin, die Energiepreisbremsen würden verlängert, auch wenn dies eigentlich bei den aktuellen Preisen nicht nötig wäre. Dies könnte sich aber im Winter noch ändern. "Insofern finde ich das richtig." Die EU-Kommission müsse dafür allerdings noch grünes Licht geben.

Der Bundesverband der Deutschen Energiewirtschaft (BDEW) zeigte sich unzufrieden, besonders mit der höheren Mehrwertsteuer: "Es besteht damit jetzt die Gefahr, dass die Gaspreise für viele Haushalte steigen. Das wäre ein Unding, zumal weitere Preisrisiken aufgrund der geopolitischen Lage entstanden sind", sagte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

Die Energiepreisbremsen haben den Staat bislang rund 32 Milliarden Euro gekostet. Das verlautete am Mittwoch aus dem FDP-geführten Bundesfinanzministerium. Zur Verfügung stehen aber über 91 Milliarden Euro.

Das Kabinett billigte eine Formulierungshilfe für die Ampel-Fraktionen im Bundestag, mit der das Wachstumschancengesetz - ein Steuerpaket zur Entlastung kleiner und mittelständischer Firmen - im laufenden parlamentarischen Verfahren ergänzt werden soll. Mit der früheren Wiederanwendung der vollen Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme bekommt der Staat mehr finanziellen Handlungsspielraum. Die Steuermindereinnahmen im ersten Quartal 2024 seien ursprünglich auf knapp 2,5 Milliarden Euro beziffert worden, heißt es in der Formulierungshilfe. (Reuters)

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