Unternehmen

Betriebsrat im Unternehmen: Sprachrohr der Arbeitnehmer

Von einem starken Betriebsrat, der sich für die Interessen der Beschäftigten einsetzt, profitieren auch der Arbeitgeber. Lesen Sie welche Rolle und Pflichten ein Betriebsrat im Unternehmen hat und wie Sie als Unternehmer eine konstruktive Zusammenarbeit mit ihm erreichen können.
06.11.2023 18:22
Aktualisiert: 06.11.2023 18:22
Lesezeit: 3 min
Betriebsrat im Unternehmen: Sprachrohr der Arbeitnehmer
Betriebsräte sind in Deutschland ein zentraler Bestandteil vieler Unternehmen und kommen Arbeitnehmern und -gebern zugute. (Foto: iStock.com/metamorworks) Foto: metamorworks

Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Ein guter Betriebsrat ist sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen von Vorteil.

Was ist ein Betriebsrat und was sind seine Aufgaben in einem Unternehmen?

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten und wird von den Arbeitnehmern eines Unternehmens gewählt. Als Gremium hat er umfassende Rechte gegenüber dem Arbeitgeber. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) legt fest, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsrat in einem Unternehmen hat.

Die Hauptaufgabe dieses Gremiums besteht darin, die Interessen des Arbeitnehmers zu vertreten und seine Rechte zu schützen. In einem Unternehmen ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber nach seinem eigenen Ermessen handeln und ohne Rücksicht auf die Interessen anderer Entscheidungen treffen. Der Betriebsrat stellt sicher, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Unternehmen umgesetzt und eingehalten werden.

Der Betriebsrat beschäftigt sich mit Themen rundum, Sicherung und Förderung von Arbeitsplätzen sowie eine angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Dazu zählen unter anderem:

  • Die Gestaltung der täglichen Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden
  • Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz
  • Das Recht auf Weiterbildung
  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Die Förderung von älteren, schutzbedürftigen, behinderten und ausländischen Mitarbeitern
  • Arbeitsschutz und Umweltschutz

Welche Rechte hat ein Betriebsrat im Unternehmen?

Der Betriebsrat hat besondere Rechte laut Gesetz und ist dadurch geschützt. Der Arbeitgeber muss ihn bei Entscheidungen informieren und an der Entscheidungsfindung beteiligen.

Der Betriebsrat hat Informations-, Anhörungs-, Beratungs- sowie Ablehnungsrechte und natürlich das Mitbestimmungsrecht.

Die echte Mitbestimmung durch den Betriebsrat ist die stärkste Form der Mitwirkung und erfolgt vor allem in sozialen und personellen Fragen. So kann er unter anderem bei Kündigungen Einspruch einlegen. Der Arbeitgeber kann nur dann einen Beschluss treffen und im Unternehmen umsetzen, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat. Auch der Betriebsrat kann im Bereich sozialer Angelegenheiten proaktiv auf den Arbeitgeber zukommen und Änderungsbedarf anmelden.

Auch die anderen Beteiligungsrechte, helfen dem Betriebsrat, seine Aufgaben ordnungsgemäß ausüben zu können. Diese Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind auf der Annahme begründet, dass zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern Interessensgegensätze bestehen können, die durch den Betriebsrat geschlichtet werden müssen. Um dieses Gleichgewicht zu gewährleisten und zu fördern, verfügt der Betriebsrat über diese Vielzahl an Beteiligungsrechten.

Wann können Angestellte einen Betriebsrat gründen?

Die wichtigste Voraussetzung für die Gründung eines Betriebsrats ist die Anzahl der Beschäftigten, die im Unternehmen arbeiten. Laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) können Mitarbeitende einen Betriebsrat gründen, wenn in einem Unternehmen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, von denen wiederum mindestens drei wählbar sind.

In Kleinbetrieben mit in der Regel weniger als 20 Beschäftigten gelten einige Ausnahmen. Hier kann der Betriebsrat auch nur aus einer Person bestehen.

Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre statt, im Zeitraum 1. März bis 31. Mai. Das Amt wird nicht vergütet, es handelt sich also um ein Ehrenamt.

Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten kann von wesentlicher Bedeutung für das Betriebsklima und den Unternehmenserfolg sein. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Betriebsrat in bestimmten Angelegenheiten zu unterrichten und anzuhören. Sobald ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, sind bestimmte Entscheidungen nur noch mit seiner Zustimmung möglich. Dies betrifft vor allem Regelungen, die für viele oder alle Beschäftigten gelten. Dies kann eine Herausforderung darstellen, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat unterschiedliche Interessen vertreten. Dennoch ist eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Beschäftigten oft der beste Weg, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Wie Arbeitgeber von einem Betriebsrat profitieren

Ein funktionierender Betriebsrat ist wichtig für die Interessen der Angestellten. Betriebsräte pflegen einen guten Kontakt zu ihren Kollegen. Sie erfahren frühzeitig von Problemen, Missständen oder Fehlentwicklungen im Unternehmen. Durch den Betriebsrat erfährt der Arbeitgeber von Wünschen, Beschwerden und Befindlichkeiten der Arbeitnehmer. Auf diese Weise kann er sich stets ein Bild der Meinungen und Stimmungen machen und Maßnahmen ergreifen. Gleichzeitig kann ein Betriebsrat auch dazu beitragen, Missverständnisse zwischen den Mitarbeitern und dem Arbeitgeber zu klären, um Konflikte zu vermeiden.

Unternehmen mit Mitbestimmungsmöglichkeiten sind für Bewerber attraktiver. Von einem Betriebsrat profitiert Ihr Unternehmen also auf mehreren Ebenen.

Doch wie schaffen Sie optimale Voraussetzungen für die Zusammenarbeit? Pflegen Sie persönliche Beziehungen mit dem Betriebsrat. Nehmen Sie den Betriebsrat ernst und kommunizieren Sie regelmäßig mit ihm. Setzen Sie auf einen offenen und transparenten Austausch und seien Sie vor allem auch kritikfähig.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt

 

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europas Wettbewerbskompass: Kurskorrektur bei Technologiewettbewerb dringend nötig!
19.04.2025

Europa steht vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen: Der globale Technologiewettbewerb spitzt sich zu, geopolitische Krisen...

DWN
Finanzen
Finanzen Digitalisierung im Bürgeramt: Passfotos ab Mai nur noch digital erlaubt
19.04.2025

Ab dem 1. Mai sind in Deutschland im Grunde nur noch digitale Passfotos erlaubt. Das neue Verfahren soll Fälschungen vorbeugen. Wer denkt,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Italienische Luxusunternehmen: Prada übernimmt und trägt nun auch Versace
19.04.2025

Über einen möglichen Kauf war seit mehreren Monaten spekuliert worden: Der Luxuskonzern Prada schluckt den Konkurrenten Versace. Damit...

DWN
Technologie
Technologie „Mein alter Job als Softwareentwickler ist weg“ – Jentic-Chef über selbstprogrammierende KI-Agenten
19.04.2025

Der irische Tech-Unternehmer Sean Blanchfield ist überzeugt, dass KI-Agenten menschliche Programmierer und Softwareentwickler zunehmend...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt „We don’t believe in Outsourcing“ – Klöber zeigt, wie Produktion in Deutschland wieder gelingt
18.04.2025

Sitzen, aber richtig: Der Büromöbelhersteller aus Owingen setzt auf Inhouse-Produktion, recycelte Materialien und digitale Innovation –...

DWN
Finanzen
Finanzen S&P 500 und die Illusion von sicheren, langfristigen Renditen
18.04.2025

Der amerikanische Aktienmarkt befindet sich in turbulenten Zeiten. Angesichts der unvorhersehbaren Handelspolitik von Präsident Donald...

DWN
Finanzen
Finanzen Wertvoller Schmuck im Fokus: So sichern Sie Ihre teuren Schmuckstücke ab
18.04.2025

Die Absicherung wertvoller Schmuckstücke wird immer wichtiger – Hausrat reicht oft nicht aus. Experten raten zu gezieltem...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnen in Dänemark: Wie Sie mit etwas Hygge ein Haus günstig kaufen können
18.04.2025

Nachdem es 2023 und 2024 in Deutschland zum ersten Mal seit 2013 spürbare Wertverluste auf dem Immobilienmarkt gab, kündigten Experten...