Finanzen

Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?

Durch den Wirtschaftsabschwung in Deutschland sind immer mehr Unternehmen, aber auch private Haushalte von dem Risiko einer Insolvenz betroffen. Doch was passiert eigentlich mit meinem Tagesgeld, meinem Depot und meiner Rente im Falle einer Privat- oder Firmeninsolvenz?
08.11.2023 11:25
Aktualisiert: 08.11.2023 11:25
Lesezeit: 2 min
Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?
Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung. (Foto: istockphoto.com/Jinda Noipho) Foto: Jinda Noipho

Im Juli 2023 ist die Zahl der Firmeninsolvenzen gegenüber dem Vorjahr um 37 Prozent auf 1586 geklettert, so die aktuellen Daten des statistischen Bundesamtes. Inzwischen wird also immer mehr Unternehmern aber auch privaten Haushalten das Risiko einer Insolvenz schmerzlich bewusst. Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung, was im schlimmsten Fall eine Zahlungsunfähigkeit zur Folge hat. Doch was passiert eigentlich mit meinen persönlichen Rücklagen wie meiner Rente, meinem Depot oder meinem Tagesgeld, wenn ich Insolvenz anmelden muss?

Das bedeutet eine Privatinsolvenz für Ihr Vermögen

Sollte man tatsächlich in die Not der Zahlungsunfähigkeit als Privatperson geraten, dann sieht es schlecht aus für die eigenen Vermögen auf Depot und Tagesgeld-Konto. Denn diese gelten als Teil der Insolvenzmasse und werden zur Befriedigung der Schulden gegenüber dem Gläubiger verkauft. Dabei trifft es auch im schlimmsten Fall Unternehmensbeteiligungen wie Aktien oder sogar Immobilien.

Auch Einkünfte nach der Insolvenzmeldung fallen in die Insolvenzmasse. Allerdings gibt es hier einen sogenannten Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.409,99 Euro. Diesen erhalten Sie von Ihrem Gehalt oder sonstigen Einkünften aufgrund der Regelungen in § 850a ZPO. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie auch einen höheren Pfändungsfreibetrag.

Außerdem ist in den §§ 811 bis 850k ZPO zur Privatinsolvenz auch geregelt, dass es einige nicht pfändbare Vermögensgegenstände gibt. Dies sind insbesondere Gegenstände zur Führung des Haushaltes oder zur Ausführung einer Arbeit. So kann unter anderem das Auto bei vielen Privatleuten aufgrund der Notwendigkeit zur Ausübung des eigenen Berufes nicht gepfändet werden.

Ebenfalls behalten dürfen Sie eine Rentenversicherung ohne vorzeitiges Kündigungsrecht oder eine Riester-Rente. Somit soll vermieden werden, dass sie nach der Insolvenz ohne Altersvorsorge dastehen. Zudem nicht pfändbar sind folgende Einnahmen und Bezüge:

  • Weihnachtsgeld (bis 705 Euro)
  • Urlaubsgelder
  • Zulagen
  • Hinterbliebenenrente

Das bedeutet eine Firmeninsolvenz für Ihr Vermögen

Doch während Haushalte eher selten von einer Privatinsolvenz betroffen sind, sorgen sich primär Unternehmer vor einem solchen Schicksalsschlag. Grundsätzlich gilt hier: sollten Sie Zahlungsunfähig sein, dann haften Sie als Einzelunternehmer oder für Ihren Betrieb im Rahmen einer GbR oder OHG mit ihrem Privatvermögen. Dabei unterscheidet sich die Haftung in diesem Fall nur sehr wenig von der Privatinsolvenz, es sei denn Sie müssen aufgrund eines üppigen Privatvermögens keine persönliche Zahlungsunfähigkeit proklamieren. In solchen Situationen können Ihre Vermögenswerte zwar zunächst gepfändet werden, können aber in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter laut Erfahrungsberichten meist in Teilen nach ihren Wünschen veräußert oder behalten werden.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie mit einem oder mehreren beteiligten Geschäftspartnern eine Insolvenz erleben, kann aber es schnell unangenehm werden. Denn grundsätzlich drängt der Insolvenzverwalter auf die schnelle und möglichst unkomplizierte Auszahlung der Gläubiger. Angesichts dessen ist in solchen Fällen vorrangig der oder die vermögendsten Gesellschafter betroffen. Zwar hat dies Ausgleichsansprüche gegenüber den nicht oder weniger zahlenden Partnern zur Folge, allerdings müssen jene erst wieder langwierig vor Gericht durchgesetzt werden.

Aber sogar als Besitzer einer Kapitalgesellschaft droht das Risiko persönlich für die Verbindlichkeiten des Betriebes einstehen zu müssen. Aufgrund der sogenannten „Durchgriffshaftung“ können Sie bei etwa nicht voll eingezahlten Stammkapital, vertraglicher Festlegung oder einem nicht fristgerechten Insolvenzantrag haftbar gemacht werden. Auch hier gilt dabei ein ähnliches Vorgehen wie bei der Privatinsolvenz.

Fazit: Eine Insolvenz kann schmerzlicher sein als gedacht

Damit gilt also grundsätzlich: Fallen Sie in eine Zahlungsunfähigkeit, ist ihr Vermögen den Gläubigern gegenüber preisgegeben. Zwar gibt es einige Ausnahmen wie Rentenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen oder Riester-Renten, doch die klassischen Vermögensbausteine Immobilien, Aktien und Tagesgelder können prinzipiell gepfändet und liquidiert werden.

Dementsprechend empfiehlt es sich, rechtzeitig den Rat von Fachleuten einzuholen, um die Krise bei den eigenen Finanzen oder dem eigenen Unternehmen zu bewältigen, anstatt das Risiko durch eigene „Rettungsmaßnahmen“ noch weiter zu vergrößern.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU Single Rulebook: Warum der 10. Juli 2027 für Banken zum wichtigen Stichtag wird

Die europäische Geldwäschebekämpfung wird mit einem grundlegenden Wandel konfrontiert. Mit der Anti-Money Laundering Regulation (AMLR)...

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Handel schließt trotz heißgelaufener Inflationsdaten im grünen Bereich
11.09.2026

Überraschende Wende an der Wall Street: Warum eine vermeintliche Hiobsbotschaft die Märkte beflügelt.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mehr Existenzgründungen in Deutschland: Positiver Trend trotz lahmender Konjunktur
11.09.2026

Trotz der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung verzeichnen Experten ein Plus bei den Gewerbegründungen. In einzelnen Bundesländern fiel...

DWN
Politik
Politik Teilzeitrepublik: Teilzeit boomt, Vollzeit schrumpft: Arbeiten die Deutschen zu wenig?
11.09.2026

Der Staat klagt über Personalmangel – hat aber selbst die höchste Teilzeitquote unter den Beschäftigten. Eine Studie schlägt nun die...

DWN
Politik
Politik Klage eingereicht: BUND geht gegen Atomproduktion für russische Reaktoren vor
11.09.2026

Die geplante Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke russischer Bauart im emsländischen Lingen soll mithilfe russischer Technik...

DWN
Politik
Politik Haushaltsdebatte im Bundestag: Koalition mahnt Geschlossenheit und Tatkraft an
11.09.2026

Anstehende Verhandlungen versprechen Brisanz: Während die Regierungsfraktionen zur Einigkeit und Handlungsbereitschaft aufrufen, übt die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Tiefkühlproduzent Frosta: „Unsere eigenen Mitarbeiter wollten die Gerichte nicht mehr essen“
11.09.2026

Zu wenig Nährstoffe, zu viele Geschmacksverstärker – Tiefkühlgerichte haben keinen guten Ruf. Die Frosta AG verzichtet seit 2003 mit...

DWN
Politik
Politik Sie kennt Russland von innen. Jetzt sieht sie, dass sich um Putin etwas verändert
11.09.2026

Wladimir Putin kontrolliert Russland weiterhin fast vollständig. Doch unter der Oberfläche wächst Unruhe: Benzinkrisen, brennende Lager,...

DWN
Politik
Politik Aus für Informationspflicht: Wie Versicherte Erhöhungen bei Krankenkassenbeiträgen künftig bemerken
11.09.2026

Um das stetige Ausgabenwachstum im Gesundheitssystem zu bremsen, hat die Politik die Hinweispflicht der Krankenkassen gestrichen....