Finanzen

Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?

Durch den Wirtschaftsabschwung in Deutschland sind immer mehr Unternehmen, aber auch private Haushalte von dem Risiko einer Insolvenz betroffen. Doch was passiert eigentlich mit meinem Tagesgeld, meinem Depot und meiner Rente im Falle einer Privat- oder Firmeninsolvenz?
08.11.2023 11:25
Aktualisiert: 08.11.2023 11:25
Lesezeit: 2 min
Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?
Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung. (Foto: istockphoto.com/Jinda Noipho) Foto: Jinda Noipho

Im Juli 2023 ist die Zahl der Firmeninsolvenzen gegenüber dem Vorjahr um 37 Prozent auf 1586 geklettert, so die aktuellen Daten des statistischen Bundesamtes. Inzwischen wird also immer mehr Unternehmern aber auch privaten Haushalten das Risiko einer Insolvenz schmerzlich bewusst. Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung, was im schlimmsten Fall eine Zahlungsunfähigkeit zur Folge hat. Doch was passiert eigentlich mit meinen persönlichen Rücklagen wie meiner Rente, meinem Depot oder meinem Tagesgeld, wenn ich Insolvenz anmelden muss?

Das bedeutet eine Privatinsolvenz für Ihr Vermögen

Sollte man tatsächlich in die Not der Zahlungsunfähigkeit als Privatperson geraten, dann sieht es schlecht aus für die eigenen Vermögen auf Depot und Tagesgeld-Konto. Denn diese gelten als Teil der Insolvenzmasse und werden zur Befriedigung der Schulden gegenüber dem Gläubiger verkauft. Dabei trifft es auch im schlimmsten Fall Unternehmensbeteiligungen wie Aktien oder sogar Immobilien.

Auch Einkünfte nach der Insolvenzmeldung fallen in die Insolvenzmasse. Allerdings gibt es hier einen sogenannten Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.409,99 Euro. Diesen erhalten Sie von Ihrem Gehalt oder sonstigen Einkünften aufgrund der Regelungen in § 850a ZPO. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie auch einen höheren Pfändungsfreibetrag.

Außerdem ist in den §§ 811 bis 850k ZPO zur Privatinsolvenz auch geregelt, dass es einige nicht pfändbare Vermögensgegenstände gibt. Dies sind insbesondere Gegenstände zur Führung des Haushaltes oder zur Ausführung einer Arbeit. So kann unter anderem das Auto bei vielen Privatleuten aufgrund der Notwendigkeit zur Ausübung des eigenen Berufes nicht gepfändet werden.

Ebenfalls behalten dürfen Sie eine Rentenversicherung ohne vorzeitiges Kündigungsrecht oder eine Riester-Rente. Somit soll vermieden werden, dass sie nach der Insolvenz ohne Altersvorsorge dastehen. Zudem nicht pfändbar sind folgende Einnahmen und Bezüge:

  • Weihnachtsgeld (bis 705 Euro)
  • Urlaubsgelder
  • Zulagen
  • Hinterbliebenenrente

Das bedeutet eine Firmeninsolvenz für Ihr Vermögen

Doch während Haushalte eher selten von einer Privatinsolvenz betroffen sind, sorgen sich primär Unternehmer vor einem solchen Schicksalsschlag. Grundsätzlich gilt hier: sollten Sie Zahlungsunfähig sein, dann haften Sie als Einzelunternehmer oder für Ihren Betrieb im Rahmen einer GbR oder OHG mit ihrem Privatvermögen. Dabei unterscheidet sich die Haftung in diesem Fall nur sehr wenig von der Privatinsolvenz, es sei denn Sie müssen aufgrund eines üppigen Privatvermögens keine persönliche Zahlungsunfähigkeit proklamieren. In solchen Situationen können Ihre Vermögenswerte zwar zunächst gepfändet werden, können aber in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter laut Erfahrungsberichten meist in Teilen nach ihren Wünschen veräußert oder behalten werden.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie mit einem oder mehreren beteiligten Geschäftspartnern eine Insolvenz erleben, kann aber es schnell unangenehm werden. Denn grundsätzlich drängt der Insolvenzverwalter auf die schnelle und möglichst unkomplizierte Auszahlung der Gläubiger. Angesichts dessen ist in solchen Fällen vorrangig der oder die vermögendsten Gesellschafter betroffen. Zwar hat dies Ausgleichsansprüche gegenüber den nicht oder weniger zahlenden Partnern zur Folge, allerdings müssen jene erst wieder langwierig vor Gericht durchgesetzt werden.

Aber sogar als Besitzer einer Kapitalgesellschaft droht das Risiko persönlich für die Verbindlichkeiten des Betriebes einstehen zu müssen. Aufgrund der sogenannten „Durchgriffshaftung“ können Sie bei etwa nicht voll eingezahlten Stammkapital, vertraglicher Festlegung oder einem nicht fristgerechten Insolvenzantrag haftbar gemacht werden. Auch hier gilt dabei ein ähnliches Vorgehen wie bei der Privatinsolvenz.

Fazit: Eine Insolvenz kann schmerzlicher sein als gedacht

Damit gilt also grundsätzlich: Fallen Sie in eine Zahlungsunfähigkeit, ist ihr Vermögen den Gläubigern gegenüber preisgegeben. Zwar gibt es einige Ausnahmen wie Rentenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen oder Riester-Renten, doch die klassischen Vermögensbausteine Immobilien, Aktien und Tagesgelder können prinzipiell gepfändet und liquidiert werden.

Dementsprechend empfiehlt es sich, rechtzeitig den Rat von Fachleuten einzuholen, um die Krise bei den eigenen Finanzen oder dem eigenen Unternehmen zu bewältigen, anstatt das Risiko durch eigene „Rettungsmaßnahmen“ noch weiter zu vergrößern.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte im Überblick: Aktien unter Druck und Renditen steigen an turbulentem Handelstag
09.09.2026

Erfahren Sie, welche geopolitischen Ereignisse und überraschenden Kursbewegungen die Wall Street heute in Atem hielten.

DWN
Politik
Politik Chinas plötzliche Ölwende nach ungewöhnlichem Preisgefälle
09.09.2026

Der Ölpreis steigt nach neuen Spannungen am Persischen Golf. Gleichzeitig erhöht China wieder seine Rohölimporte und exportiert mehr...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB-Leitzins-Prognose: Lagarde droht der Fehler von 2011
09.09.2026

Die nächste Zinserhöhung der EZB gilt beinahe als ausgemacht. Doch ausgerechnet die Erfahrung von 2011 zeigt, wie riskant ein solcher...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ist Axelera AI Europas Antwort auf Nvidia? Gründer Fabrizio Del Maffeo fürchtet, dass der Kontinent wieder denselben Fehler macht
09.09.2026

Europa mangelt es weder an Forschern, Ingenieuren noch an guten Ideen, meint Fabrizio Del Maffeo. Das Problem entsteht, wenn daraus große...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Carlsberg setzt auf Pepsi: Bier allein reicht nicht mehr
09.09.2026

Bei Carlsberg steht ausgerechnet eine amerikanische Limonade inzwischen vor der eigenen Kernmarke. Pepsi ist zum zweitgrößten Brand des...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Zollstreit zwischen USA und Kanada eröffnet deutschen Firmen neue Chancen
09.09.2026

Der Zollstreit zwischen den USA und Kanada spitzt sich zu und zwingt Ottawa zur wirtschaftlichen Neuorientierung. Deutsche Unternehmen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gefährliche Mängel: Rund 20 Prozent der Nutzfahrzeuge fallen beim TÜV durch
09.09.2026

Fast 3,9 Millionen Nutzfahrzeuge sind in Deutschland angemeldet. Das Durchschnittsalter ist in den vergangenen Jahren gestiegen – mit...

DWN
Finanzen
Finanzen Salus-Aktie: Dieser Börsenstar muss sein Wachstum erst beweisen
09.09.2026

Mehr als 2.000 Prozent Rendite in zehn Jahren, stark steigende Gewinne und eine beeindruckende Übernahmebilanz: Die Salus-Aktie gehört zu...