Finanzen

Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?

Durch den Wirtschaftsabschwung in Deutschland sind immer mehr Unternehmen, aber auch private Haushalte von dem Risiko einer Insolvenz betroffen. Doch was passiert eigentlich mit meinem Tagesgeld, meinem Depot und meiner Rente im Falle einer Privat- oder Firmeninsolvenz?
08.11.2023 11:25
Aktualisiert: 08.11.2023 11:25
Lesezeit: 2 min
Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?
Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung. (Foto: istockphoto.com/Jinda Noipho) Foto: Jinda Noipho

Im Juli 2023 ist die Zahl der Firmeninsolvenzen gegenüber dem Vorjahr um 37 Prozent auf 1586 geklettert, so die aktuellen Daten des statistischen Bundesamtes. Inzwischen wird also immer mehr Unternehmern aber auch privaten Haushalten das Risiko einer Insolvenz schmerzlich bewusst. Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung, was im schlimmsten Fall eine Zahlungsunfähigkeit zur Folge hat. Doch was passiert eigentlich mit meinen persönlichen Rücklagen wie meiner Rente, meinem Depot oder meinem Tagesgeld, wenn ich Insolvenz anmelden muss?

Das bedeutet eine Privatinsolvenz für Ihr Vermögen

Sollte man tatsächlich in die Not der Zahlungsunfähigkeit als Privatperson geraten, dann sieht es schlecht aus für die eigenen Vermögen auf Depot und Tagesgeld-Konto. Denn diese gelten als Teil der Insolvenzmasse und werden zur Befriedigung der Schulden gegenüber dem Gläubiger verkauft. Dabei trifft es auch im schlimmsten Fall Unternehmensbeteiligungen wie Aktien oder sogar Immobilien.

Auch Einkünfte nach der Insolvenzmeldung fallen in die Insolvenzmasse. Allerdings gibt es hier einen sogenannten Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.409,99 Euro. Diesen erhalten Sie von Ihrem Gehalt oder sonstigen Einkünften aufgrund der Regelungen in § 850a ZPO. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie auch einen höheren Pfändungsfreibetrag.

Außerdem ist in den §§ 811 bis 850k ZPO zur Privatinsolvenz auch geregelt, dass es einige nicht pfändbare Vermögensgegenstände gibt. Dies sind insbesondere Gegenstände zur Führung des Haushaltes oder zur Ausführung einer Arbeit. So kann unter anderem das Auto bei vielen Privatleuten aufgrund der Notwendigkeit zur Ausübung des eigenen Berufes nicht gepfändet werden.

Ebenfalls behalten dürfen Sie eine Rentenversicherung ohne vorzeitiges Kündigungsrecht oder eine Riester-Rente. Somit soll vermieden werden, dass sie nach der Insolvenz ohne Altersvorsorge dastehen. Zudem nicht pfändbar sind folgende Einnahmen und Bezüge:

  • Weihnachtsgeld (bis 705 Euro)
  • Urlaubsgelder
  • Zulagen
  • Hinterbliebenenrente

Das bedeutet eine Firmeninsolvenz für Ihr Vermögen

Doch während Haushalte eher selten von einer Privatinsolvenz betroffen sind, sorgen sich primär Unternehmer vor einem solchen Schicksalsschlag. Grundsätzlich gilt hier: sollten Sie Zahlungsunfähig sein, dann haften Sie als Einzelunternehmer oder für Ihren Betrieb im Rahmen einer GbR oder OHG mit ihrem Privatvermögen. Dabei unterscheidet sich die Haftung in diesem Fall nur sehr wenig von der Privatinsolvenz, es sei denn Sie müssen aufgrund eines üppigen Privatvermögens keine persönliche Zahlungsunfähigkeit proklamieren. In solchen Situationen können Ihre Vermögenswerte zwar zunächst gepfändet werden, können aber in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter laut Erfahrungsberichten meist in Teilen nach ihren Wünschen veräußert oder behalten werden.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie mit einem oder mehreren beteiligten Geschäftspartnern eine Insolvenz erleben, kann aber es schnell unangenehm werden. Denn grundsätzlich drängt der Insolvenzverwalter auf die schnelle und möglichst unkomplizierte Auszahlung der Gläubiger. Angesichts dessen ist in solchen Fällen vorrangig der oder die vermögendsten Gesellschafter betroffen. Zwar hat dies Ausgleichsansprüche gegenüber den nicht oder weniger zahlenden Partnern zur Folge, allerdings müssen jene erst wieder langwierig vor Gericht durchgesetzt werden.

Aber sogar als Besitzer einer Kapitalgesellschaft droht das Risiko persönlich für die Verbindlichkeiten des Betriebes einstehen zu müssen. Aufgrund der sogenannten „Durchgriffshaftung“ können Sie bei etwa nicht voll eingezahlten Stammkapital, vertraglicher Festlegung oder einem nicht fristgerechten Insolvenzantrag haftbar gemacht werden. Auch hier gilt dabei ein ähnliches Vorgehen wie bei der Privatinsolvenz.

Fazit: Eine Insolvenz kann schmerzlicher sein als gedacht

Damit gilt also grundsätzlich: Fallen Sie in eine Zahlungsunfähigkeit, ist ihr Vermögen den Gläubigern gegenüber preisgegeben. Zwar gibt es einige Ausnahmen wie Rentenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen oder Riester-Renten, doch die klassischen Vermögensbausteine Immobilien, Aktien und Tagesgelder können prinzipiell gepfändet und liquidiert werden.

Dementsprechend empfiehlt es sich, rechtzeitig den Rat von Fachleuten einzuholen, um die Krise bei den eigenen Finanzen oder dem eigenen Unternehmen zu bewältigen, anstatt das Risiko durch eigene „Rettungsmaßnahmen“ noch weiter zu vergrößern.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Industrie steigert Umsatz und streicht Stellen
26.05.2026

Die deutsche Industrie meldet erstmals seit fast drei Jahren wieder steigende Umsätze – doch gleichzeitig beschleunigt sich der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft SpaceX-Börsengang könnte die gefährlichste Wette des Jahres werden
26.05.2026

SpaceX soll an die Börse, und die Zahlen wirken gigantisch. Doch hinter der möglichen Rekordbewertung stehen Milliardenverluste, enorme...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU Inc.: Europas Tech-Traum droht an Amerika zu zerbrechen
26.05.2026

Europa gründet, forscht und erfindet. Doch wenn aus Ideen Konzerne werden sollen, wandern viele der besten Firmen in Richtung USA. Mit EU...

DWN
Politik
Politik Forschungsstandort Europa 2026: Zwischen Exzellenz und Sparzwang
25.05.2026

Europa forscht stark, doch Kürzungen bei Horizon Europe bedrohen den Anschluss an USA und China. Was das für Talente, Patente und...

DWN
Politik
Politik Weltbekannter Professor sieht gefährliche Veränderung bei Trump
25.05.2026

Francis Fukuyama sieht Trump politisch geschwächt, aber gerade deshalb gefährlich. Für Dänemark und Grönland könnte die nächste...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Arbeitsmarkt: Wer durch KI ersetzt wird, zahlt jahrelang
25.05.2026

KI soll Unternehmen schneller, schlanker und profitabler machen. Doch für Beschäftigte, die durch neue Technologien ihren Job verlieren,...

DWN
Finanzen
Finanzen Aktienempfehlungen: Günstige Aktien trotz KI-Hype, Zinsrisiko und Rüstungsboom
25.05.2026

Viele Anleger jagen weiter den teuersten KI-Gewinnern hinterher, doch Morningstar sieht die spannendere Chance woanders. Zehn globale...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Hyundai Kona im Test: Futuristisch, mutig und anders
25.05.2026

Der Hyundai Kona sieht aus, als wolle er nicht jedem gefallen. Genau das macht ihn spannend, denn hinter der mutigen Form steckt ein...