Finanzen

Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?

Durch den Wirtschaftsabschwung in Deutschland sind immer mehr Unternehmen, aber auch private Haushalte von dem Risiko einer Insolvenz betroffen. Doch was passiert eigentlich mit meinem Tagesgeld, meinem Depot und meiner Rente im Falle einer Privat- oder Firmeninsolvenz?
08.11.2023 11:25
Aktualisiert: 08.11.2023 11:25
Lesezeit: 2 min
Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?
Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung. (Foto: istockphoto.com/Jinda Noipho) Foto: Jinda Noipho

Im Juli 2023 ist die Zahl der Firmeninsolvenzen gegenüber dem Vorjahr um 37 Prozent auf 1586 geklettert, so die aktuellen Daten des statistischen Bundesamtes. Inzwischen wird also immer mehr Unternehmern aber auch privaten Haushalten das Risiko einer Insolvenz schmerzlich bewusst. Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung, was im schlimmsten Fall eine Zahlungsunfähigkeit zur Folge hat. Doch was passiert eigentlich mit meinen persönlichen Rücklagen wie meiner Rente, meinem Depot oder meinem Tagesgeld, wenn ich Insolvenz anmelden muss?

Das bedeutet eine Privatinsolvenz für Ihr Vermögen

Sollte man tatsächlich in die Not der Zahlungsunfähigkeit als Privatperson geraten, dann sieht es schlecht aus für die eigenen Vermögen auf Depot und Tagesgeld-Konto. Denn diese gelten als Teil der Insolvenzmasse und werden zur Befriedigung der Schulden gegenüber dem Gläubiger verkauft. Dabei trifft es auch im schlimmsten Fall Unternehmensbeteiligungen wie Aktien oder sogar Immobilien.

Auch Einkünfte nach der Insolvenzmeldung fallen in die Insolvenzmasse. Allerdings gibt es hier einen sogenannten Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.409,99 Euro. Diesen erhalten Sie von Ihrem Gehalt oder sonstigen Einkünften aufgrund der Regelungen in § 850a ZPO. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie auch einen höheren Pfändungsfreibetrag.

Außerdem ist in den §§ 811 bis 850k ZPO zur Privatinsolvenz auch geregelt, dass es einige nicht pfändbare Vermögensgegenstände gibt. Dies sind insbesondere Gegenstände zur Führung des Haushaltes oder zur Ausführung einer Arbeit. So kann unter anderem das Auto bei vielen Privatleuten aufgrund der Notwendigkeit zur Ausübung des eigenen Berufes nicht gepfändet werden.

Ebenfalls behalten dürfen Sie eine Rentenversicherung ohne vorzeitiges Kündigungsrecht oder eine Riester-Rente. Somit soll vermieden werden, dass sie nach der Insolvenz ohne Altersvorsorge dastehen. Zudem nicht pfändbar sind folgende Einnahmen und Bezüge:

  • Weihnachtsgeld (bis 705 Euro)
  • Urlaubsgelder
  • Zulagen
  • Hinterbliebenenrente

Das bedeutet eine Firmeninsolvenz für Ihr Vermögen

Doch während Haushalte eher selten von einer Privatinsolvenz betroffen sind, sorgen sich primär Unternehmer vor einem solchen Schicksalsschlag. Grundsätzlich gilt hier: sollten Sie Zahlungsunfähig sein, dann haften Sie als Einzelunternehmer oder für Ihren Betrieb im Rahmen einer GbR oder OHG mit ihrem Privatvermögen. Dabei unterscheidet sich die Haftung in diesem Fall nur sehr wenig von der Privatinsolvenz, es sei denn Sie müssen aufgrund eines üppigen Privatvermögens keine persönliche Zahlungsunfähigkeit proklamieren. In solchen Situationen können Ihre Vermögenswerte zwar zunächst gepfändet werden, können aber in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter laut Erfahrungsberichten meist in Teilen nach ihren Wünschen veräußert oder behalten werden.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie mit einem oder mehreren beteiligten Geschäftspartnern eine Insolvenz erleben, kann aber es schnell unangenehm werden. Denn grundsätzlich drängt der Insolvenzverwalter auf die schnelle und möglichst unkomplizierte Auszahlung der Gläubiger. Angesichts dessen ist in solchen Fällen vorrangig der oder die vermögendsten Gesellschafter betroffen. Zwar hat dies Ausgleichsansprüche gegenüber den nicht oder weniger zahlenden Partnern zur Folge, allerdings müssen jene erst wieder langwierig vor Gericht durchgesetzt werden.

Aber sogar als Besitzer einer Kapitalgesellschaft droht das Risiko persönlich für die Verbindlichkeiten des Betriebes einstehen zu müssen. Aufgrund der sogenannten „Durchgriffshaftung“ können Sie bei etwa nicht voll eingezahlten Stammkapital, vertraglicher Festlegung oder einem nicht fristgerechten Insolvenzantrag haftbar gemacht werden. Auch hier gilt dabei ein ähnliches Vorgehen wie bei der Privatinsolvenz.

Fazit: Eine Insolvenz kann schmerzlicher sein als gedacht

Damit gilt also grundsätzlich: Fallen Sie in eine Zahlungsunfähigkeit, ist ihr Vermögen den Gläubigern gegenüber preisgegeben. Zwar gibt es einige Ausnahmen wie Rentenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen oder Riester-Renten, doch die klassischen Vermögensbausteine Immobilien, Aktien und Tagesgelder können prinzipiell gepfändet und liquidiert werden.

Dementsprechend empfiehlt es sich, rechtzeitig den Rat von Fachleuten einzuholen, um die Krise bei den eigenen Finanzen oder dem eigenen Unternehmen zu bewältigen, anstatt das Risiko durch eigene „Rettungsmaßnahmen“ noch weiter zu vergrößern.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

DWN
Politik
Politik Staatskrise Deutschland: Minderheitsregierung oder Neuwahlen - was wäre denkbar?
28.06.2026

Die schwarz-rote Regierung unter Kanzler Merz geht dem Ende zu - trotz aktueller Durchhalteparolen vor der Sommerpause mit möglichen...

DWN
Politik
Politik Ben Wallace war einer der wichtigsten Verbündeten der Ukraine: Nun prognostiziert er Putins nächsten Schritt
28.06.2026

Der ehemalige britische Verteidigungsminister Ben Wallace ist der Ansicht, dass sich die NATO auf einen russischen Präsidenten einstellen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Minijob 2026: Rückkehr in die Rentenversicherung möglich – was zu beachten ist
28.06.2026

Wer sich als Minijobber von der Versicherungspflicht befreien ließ und bislang keinen Eigenanteil für die Rentenversicherung zahlt, kann...

DWN
Finanzen
Finanzen Die schwankende Adobe-Aktie wird immer attraktiver
28.06.2026

Die Adobe-Aktie ist stark gefallen und wirkt im Vergleich zu vielen Tech-Werten günstig bewertet. Doch Anleger fragen sich, ob Adobe seine...

DWN
Finanzen
Finanzen Experteninterview: Welche Finanzierungsalternativen Unternehmen kennen sollten
28.06.2026

Für viele Mittelständler ist Finanzierung zunehmend eine strategische Herausforderung. Besonders kritisch wird es, wenn Investitionen gar...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Betriebsbedingte Kündigung wegen Stellenabbau: Die wichtigsten Fakten
28.06.2026

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage erleben viele deutsche Arbeitnehmer derzeit eine Kündigungswelle. Häufig begründen...

DWN
Politik
Politik Deutschlands Ziel: Europas stärkste Armee aufbauen
28.06.2026

Nach dem Scheitern der Zusammenarbeit bei Kampfflugzeugen steht nun das nächste Prestigeprojekt für Deutschland und Frankreich vor dem...

DWN
Finanzen
Finanzen Dell, Oracle und Co.: Gewinnrausch bei alten Tech-Stars
28.06.2026

Derzeit werden Hunderte von Milliarden Dollar in die nächste Technologiewelle investiert. Server sollen installiert, Datenbanken ausgebaut...