Finanzen

Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?

Durch den Wirtschaftsabschwung in Deutschland sind immer mehr Unternehmen, aber auch private Haushalte von dem Risiko einer Insolvenz betroffen. Doch was passiert eigentlich mit meinem Tagesgeld, meinem Depot und meiner Rente im Falle einer Privat- oder Firmeninsolvenz?
08.11.2023 11:25
Aktualisiert: 08.11.2023 11:25
Lesezeit: 2 min
Insolvenz: Wie sicher ist meine Rente, Depot und Tagesgeld?
Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung. (Foto: istockphoto.com/Jinda Noipho) Foto: Jinda Noipho

Im Juli 2023 ist die Zahl der Firmeninsolvenzen gegenüber dem Vorjahr um 37 Prozent auf 1586 geklettert, so die aktuellen Daten des statistischen Bundesamtes. Inzwischen wird also immer mehr Unternehmern aber auch privaten Haushalten das Risiko einer Insolvenz schmerzlich bewusst. Besonders hohe Zinsen, Inflation und niedrige Ausgaben der Kunden führen zu einer Überschuldung, was im schlimmsten Fall eine Zahlungsunfähigkeit zur Folge hat. Doch was passiert eigentlich mit meinen persönlichen Rücklagen wie meiner Rente, meinem Depot oder meinem Tagesgeld, wenn ich Insolvenz anmelden muss?

Das bedeutet eine Privatinsolvenz für Ihr Vermögen

Sollte man tatsächlich in die Not der Zahlungsunfähigkeit als Privatperson geraten, dann sieht es schlecht aus für die eigenen Vermögen auf Depot und Tagesgeld-Konto. Denn diese gelten als Teil der Insolvenzmasse und werden zur Befriedigung der Schulden gegenüber dem Gläubiger verkauft. Dabei trifft es auch im schlimmsten Fall Unternehmensbeteiligungen wie Aktien oder sogar Immobilien.

Auch Einkünfte nach der Insolvenzmeldung fallen in die Insolvenzmasse. Allerdings gibt es hier einen sogenannten Pfändungsfreibetrag von mindestens 1.409,99 Euro. Diesen erhalten Sie von Ihrem Gehalt oder sonstigen Einkünften aufgrund der Regelungen in § 850a ZPO. Verdienen Sie mehr, erhalten Sie auch einen höheren Pfändungsfreibetrag.

Außerdem ist in den §§ 811 bis 850k ZPO zur Privatinsolvenz auch geregelt, dass es einige nicht pfändbare Vermögensgegenstände gibt. Dies sind insbesondere Gegenstände zur Führung des Haushaltes oder zur Ausführung einer Arbeit. So kann unter anderem das Auto bei vielen Privatleuten aufgrund der Notwendigkeit zur Ausübung des eigenen Berufes nicht gepfändet werden.

Ebenfalls behalten dürfen Sie eine Rentenversicherung ohne vorzeitiges Kündigungsrecht oder eine Riester-Rente. Somit soll vermieden werden, dass sie nach der Insolvenz ohne Altersvorsorge dastehen. Zudem nicht pfändbar sind folgende Einnahmen und Bezüge:

  • Weihnachtsgeld (bis 705 Euro)
  • Urlaubsgelder
  • Zulagen
  • Hinterbliebenenrente

Das bedeutet eine Firmeninsolvenz für Ihr Vermögen

Doch während Haushalte eher selten von einer Privatinsolvenz betroffen sind, sorgen sich primär Unternehmer vor einem solchen Schicksalsschlag. Grundsätzlich gilt hier: sollten Sie Zahlungsunfähig sein, dann haften Sie als Einzelunternehmer oder für Ihren Betrieb im Rahmen einer GbR oder OHG mit ihrem Privatvermögen. Dabei unterscheidet sich die Haftung in diesem Fall nur sehr wenig von der Privatinsolvenz, es sei denn Sie müssen aufgrund eines üppigen Privatvermögens keine persönliche Zahlungsunfähigkeit proklamieren. In solchen Situationen können Ihre Vermögenswerte zwar zunächst gepfändet werden, können aber in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter laut Erfahrungsberichten meist in Teilen nach ihren Wünschen veräußert oder behalten werden.

Sollte der Fall eintreten, dass Sie mit einem oder mehreren beteiligten Geschäftspartnern eine Insolvenz erleben, kann aber es schnell unangenehm werden. Denn grundsätzlich drängt der Insolvenzverwalter auf die schnelle und möglichst unkomplizierte Auszahlung der Gläubiger. Angesichts dessen ist in solchen Fällen vorrangig der oder die vermögendsten Gesellschafter betroffen. Zwar hat dies Ausgleichsansprüche gegenüber den nicht oder weniger zahlenden Partnern zur Folge, allerdings müssen jene erst wieder langwierig vor Gericht durchgesetzt werden.

Aber sogar als Besitzer einer Kapitalgesellschaft droht das Risiko persönlich für die Verbindlichkeiten des Betriebes einstehen zu müssen. Aufgrund der sogenannten „Durchgriffshaftung“ können Sie bei etwa nicht voll eingezahlten Stammkapital, vertraglicher Festlegung oder einem nicht fristgerechten Insolvenzantrag haftbar gemacht werden. Auch hier gilt dabei ein ähnliches Vorgehen wie bei der Privatinsolvenz.

Fazit: Eine Insolvenz kann schmerzlicher sein als gedacht

Damit gilt also grundsätzlich: Fallen Sie in eine Zahlungsunfähigkeit, ist ihr Vermögen den Gläubigern gegenüber preisgegeben. Zwar gibt es einige Ausnahmen wie Rentenversicherungen unter bestimmten Voraussetzungen oder Riester-Renten, doch die klassischen Vermögensbausteine Immobilien, Aktien und Tagesgelder können prinzipiell gepfändet und liquidiert werden.

Dementsprechend empfiehlt es sich, rechtzeitig den Rat von Fachleuten einzuholen, um die Krise bei den eigenen Finanzen oder dem eigenen Unternehmen zu bewältigen, anstatt das Risiko durch eigene „Rettungsmaßnahmen“ noch weiter zu vergrößern.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Milliardendeal: Ventilatorenspezialist EBM-Papst wird an US-Konzern verkauft
17.08.2026

Mit dem Verkauf an den börsennotierten Konzern Madison Air will das fränkische Familienunternehmen EBM-Papst den Zugang zum...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Dax-Konzerne: Rekordgewinne und Personalabbau  
17.08.2026

Trotz Rekordgewinnen von 52,6 Milliarden Euro bauen Deutschlands größte Börsenkonzerne massiv Stellen ab. Während die...

DWN
Politik
Politik SPD rutscht weiter in den Keller: Klingbeil verteidigt seinen Kurs
17.08.2026

An der SPD-Basis rumort es, weil Umfragewerte seit Wochen nicht besser werden und die Partei sich in der Koalition teils schwertut. Den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutscher Negativtrend: Immer mehr junge Menschen ohne Bildung und Arbeit
17.08.2026

In Deutschland steigt der Anteil junger Menschen ohne Job oder Bildungsplatz: Jeder zehnte junge Mensch zwischen 20 und 24 Jahren geht in...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Führungskräfteentwicklung: Deutschlands Unternehmen unterschätzen ihr größtes Risiko
17.08.2026

Viele Unternehmen befördern ihre besten Fachkräfte und lassen sie anschließend mit der Führungsrolle allein. Die Folgen sind...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: EU-Außenbeauftragte will Russland-Sanktionen weiter ausweiten
17.08.2026

Die EU hat seit Beginn des russischen Angriffskriegs insgesamt 21 Sanktionspakete gegen Russland beschlossen. Nun drohen neue...

DWN
Politik
Politik Sie baute mit Putins Rückendeckung ein Imperium auf, nun könnte es eine Finanzkrise auslösen
17.08.2026

In diesem Sommer steht Russlands Antwort auf Amazon, Wildberries, unter ständigen ukrainischen Angriffen. Die Folgen für Russlands...

DWN
Politik
Politik Bahnhöfe, Steuererklärung, TV – was sich im September ändert
17.08.2026

An ersten Bahnhöfen darf kein Alkohol getrunken werden und Sport-Fans können sich auf die NFL-Saison freuen. Der September bringt auch...