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TTIP: EU verteidigt Sonderrecht für Konzerne

Lesezeit: 1 min
27.03.2014 14:37
EU-Handelskommissar De Gucht hat die Aufnahme des Investorenschutzes in das geplante Freihandelsabkommen verteidigt. Gleichzeitig warnt er davor, dass Firmen diese Regelungen ausnutzen könnten.
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EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat die Aufnahme des Investorenschutzes in das geplante Freihandelsabkommen mit den USA verteidigt. „Wir haben das Prinzip des Investitionsschutzes nicht erfunden - wir wollen es nur besser machen“, sagte De Gucht am Donnerstag in Brüssel.

Zugleich räumte er ein, dass es beunruhigende Beispiele gebe, in denen Firmen derartige Regelungen ausnutzten. Der EU-Kommissar verwies auf den Fall des Tabakkonzerns Philipp Morris, der Australien wegen rigider Vorschriften bei der Vermarktung von Zigaretten verklagt hatte. Dieser Fall sei aber noch nicht entschieden und unter dem geplanten Abkommen mit den USA auch nicht möglich, sagte De Gucht.

Der Belgier will das Thema Investorenschutz für 90 Tage im Internet diskutieren lassen nachdem er die Verhandlungen wegen der Kritik im Januar öffentlichkeitswirksam ausgesetzt hatte (mehr hier).

Verbraucher- und Umweltschützer fürchten, dass Konzerne die Möglichkeit erhalten, Staaten vor Schiedsgerichten auf Schadenersatz in Milliardenhöhe zu verklagen und Gesetze zu verhindern.

Auch die Bundesregierung hatte durchblicken lassen, dass der Investorenschutz nicht zwangsläufig Teil des Freihandelsabkommens mit den USA sein müsse. Das Verhandlungsmandat für den Vertrag, der nach bisherigen Planungen 2015 stehen soll, hat aber die EU-Kommission. Die sorgt dafür, dass die Verhandlungen geheim bleiben. Nicht einmal die nationalen Regierungen dürfen die Dokumente einsehen (hier).

Die USA wollen das Freihandelsabkommen deutlich beschleunigen. Ein neuer Gesetzesvorschlag würde es Obama erlauben, schneller zu einem Abschluss zu kommen. Der Kongress könnte dann keine Änderungen mehr vornehmen, sondern nur noch zustimmen oder ablehnen (hier).


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