Ratgeber

Arbeitsverträge: Rechtssicherheit und Mitarbeiterbindung im Fokus

In diesem Artikel erklären wir die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen, was enthalten sein muss und was Unternehmen beim Arbeitsvertrag noch wissen müssen.
05.12.2023 09:49
Aktualisiert: 05.12.2023 09:49
Lesezeit: 3 min

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Ein zentraler Baustein hierfür ist der Arbeitsvertrag, der nicht nur die Interessen des Unternehmens schützt, sondern auch die Rechte der Mitarbeiter gewährleistet. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen, erklären, was ein Arbeitsvertrag enthalten muss und was Sie als Unternehmen noch wissen müssen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen.

Arten von Arbeitsverträgen

Grundsätzlich wird zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag unterschieden. Die Befristung kann zeitlich oder sachlich begrenzt sein. Daher ist darauf zu achten, dass auch ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung abgeschlossen wird.

Aus diesen Oberkategorien ergeben sich wiederum spezielle Unterarten von Verträgen, die ein Arbeitsverhältnis regeln. Hierzu gehören unter anderem projektbezogener Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeitsvertrag sowie Arbeitsvertrag für Aushilfen, Minijobber, Freiberufler oder für Praktikanten.

Der Arbeitsvertrag in der aktuellen Gesetzgebung

Der Gesetzgeber macht kaum Vorgaben zur Vertragsgestaltung. Sogar ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann lediglich mündlich abgeschlossen werden. Um im Streitfall das Vereinbarte belegen zu können, sollten Sie als Unternehmen jedoch jeden Arbeitsvertrag schriftlich abschließen. Ohnehin verpflichtet Sie seit dem 1. August 2022 das Nachweisgesetz Arbeitgeber, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu machen und dem Arbeitnehmer zu geben. Der Nachweis ist eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen, er ist kein Vertrag und muss vom Arbeitnehmer nicht unterzeichnet werden.

Inhalte des Arbeitsvertrags

Auch bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Verschiedene Gesetze und das Arbeitnehmerschutzrecht setzen der Vertragsfreiheit. Hierzu zählen der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das AGB-Recht.

Ein Arbeitsvertrag sollte klar und verständlich formuliert sein. Die folgenden Elemente sollten darin enthalten sein:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien

  2. Vertragsbeginn und -dauer: Festlegung des Zeitpunkts, ab dem das Arbeitsverhältnis startet, sowie bei befristeten Verträgen die genaue Laufzeit.

  3. Arbeitsort und -zeit: Definieren Sie den Arbeitsort und die Arbeitszeiten. Bei Bedarf sollten flexible Regelungen für Arbeitszeiten integriert werden.

  4. Art der Tätigkeit: Eine Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters.

  5. Arbeitsentgelt: Höhe des Gehalts oder des Stundenlohns sowie etwaiger Zusatzleistungen (Zulagen, Sonderzahlungen und Prämien) sowie deren Fälligkeit.

  6. Urlaubsregelungen: Klärung von Anspruch, Dauer und Planung des Jahresurlaubs.

  7. Kündigungsfristen: Festlegung der Fristen für beide Vertragsparteien im Falle einer Kündigung.

  8. Kollektivrechtliche Regelungen: Falls Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen bestehen.

Diese Inhalte können ergänzend im Arbeitsvertrag enthalten sein, je nach Vertragsart:

  1. Formulierungen zum unbefristeten Arbeitsverhältnis und/oder zur Probezeit

  2. Regelungen zu Überstunden

  3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  4. Fristen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  5. Geheimhaltungspflichten

  6. Anzeige von Nebentätigkeiten

  7. Vertragsstrafen

  8. Nebenabreden und Hinweise auf Änderungen des Arbeitsvertrages

  9. Widerrufsvorbehalt für zusätzliche Zahlungen

Der Arbeitsvertrag enthält außerdem die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragsparteien.

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenpflichten.

Pflichten des Arbeitgebers

Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es die geleistete Arbeit termingerecht und wie vereinbart zu entlohnen. Zu seinen Nebenpflichten zählen unter anderem: Urlaubserteilung, Gleichbehandlungspflicht oder Schutzpflicht bei Mobbing oder Arbeitsunfällen.

Pflichten des Arbeitnehmers

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Zu seinen Nebenpflichten gehören unter anderem: Treuepflicht, gewissenhafter Umfang mit dem Eigentum des Arbeitgebers und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen

Klare Formulierungen für Rechtssicherheit

KMU sind oft besonders agil und flexibel, doch gerade bei Arbeitsverträgen sollten Sie auf eine präzise Formulierung achten. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag mit eindeutigen Formulierungen schafft Klarheit über Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsregelungen und andere wichtige Punkte.

Insbesondere in Zeiten sich wandelnder Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder flexibler Arbeitszeiten ist es ratsam, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen. Klare Regelungen helfen dabei, potenzielle Konflikte zu vermeiden und tragen zu einem positiven Arbeitsklima bei.

Expertenrat: Ein Blick auf aktuelle Gesetzesänderungen und die regelmäßige Aktualisierung von Arbeitsverträgen sind essenziell, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Mitarbeiterbindung durch attraktive Konditionen

In einem Markt, in dem qualifizierte Fachkräfte oft knapp sind, gewinnt die Mitarbeiterbindung zunehmend an Bedeutung. Der Arbeitsvertrag spielt hier eine Schlüsselrolle. KMU können durch attraktive Konditionen, wie Bonussysteme, flexible Arbeitszeitmodelle oder Weiterbildungsmöglichkeiten, punkten. Arbeitsverträge sollten daher Raum für Anpassungen bieten. Dies ermöglicht es KMUs, auf Veränderungen in der Unternehmensstruktur oder auf individuelle Bedürfnisse der Mitarbeiter flexibel zu reagieren.

Eine transparente und faire Gestaltung des Arbeitsvertrags signalisiert Wertschätzung und fördert die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Dies wiederum trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte langfristig ans Unternehmen gebunden werden können.

Auf die Unternehmenskultur abgestimmt

Der Arbeitsvertrag sollte nicht nur rechtliche Fragen regeln, sondern auch die Werte und die Unternehmenskultur widerspiegeln. Der Arbeitsvertrag bietet Ihnen eine Chance, Ihre Identität und Ihre besonderen Stärken bereits im Arbeitsvertrag zu betonen. Eine positive und auf Vertrauen basierende Unternehmenskultur fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und stärkt die Bindung ans Unternehmen.

Nehmen Sie sich Zeit, die Unternehmenswerte zu definieren, und integrieren Sie diese bewusst in die Arbeitsverträge.

Rechtliche Fallstricke vermeiden

Sie sollten sich bewusst sein, dass ein fehlerhaft formulierter Arbeitsvertrag rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Arbeitsrechtliche Vorschriften ändern sich regelmäßig, daher ist es ratsam, Ihre Vorlagen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Zusammenarbeit mit juristischen Fachleuten oder Personalberatern kann Sie dabei unterstützen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Finanzen
Finanzen ChatGPT geht an die Börse
09.06.2026

Der ChatGPT-Entwickler OpenAI steuert auf die Börse zu. Zugleich macht das Unternehmen aber deutlich, dass es sich für diesen Schritt...

DWN
Politik
Politik Analyse: Nein, es gibt keine Aussicht auf Frieden in der Ukraine
09.06.2026

Weder militärisch noch diplomatisch gibt es eine Aussicht auf einen Waffenstillstand, geschweige denn auf Frieden im Krieg zwischen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinas Außenhandel gewinnt trotz Iran-Unsicherheit an Fahrt
09.06.2026

Chinas Exporte legen erneut kräftig zu. Der Außenhandel bleibt eine zentrale Stütze der Wirtschaft – und verschärft zugleich...

DWN
Politik
Politik EU plant Einreiseverbot für russische Ukraine-Kämpfer
09.06.2026

Ursula von der Leyen will mit neuen Sanktionen den Druck auf Russland weiter erhöhen. Diesmal rücken auch Soldaten in den Fokus – und...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX & Co: Warum sie trotz Kurswachstum nicht jetzt einsteigen sollten
09.06.2026

Das Ende einer neunwöchigen Aufwärtsbewegung der Indizes und die schlechteste Woche für Bitcoin seit 2022.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Chefs, Stress und Traurigkeit: Wie unglücklich wir bei der Arbeit sind – und welche Lösungen es gibt
09.06.2026

Viele Beschäftigte sind der Meinung, jederzeit einen neuen Job finden zu können. Trotzdem wechseln nur wenige ihren Arbeitgeber, obwohl...

DWN
Politik
Politik Irland gerät wegen Russland-Exporten unter Druck
09.06.2026

Ein irisches Werk liefert offenbar Aluminiumoxid an einen russischen Konzern, dessen Produkte laut Recherchen in der Rüstungsindustrie...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Entlassungswelle: Kurz und schmerzhaft – wie Kündigungen in Deutschland ablaufen
09.06.2026

Kündigungen in Deutschland nehmen stark zu und viele Arbeitnehmer trifft eine Entlassung überraschend, schnell und oft ohne Abfindung....