Ratgeber

Arbeitsverträge: Rechtssicherheit und Mitarbeiterbindung im Fokus

In diesem Artikel erklären wir die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen, was enthalten sein muss und was Unternehmen beim Arbeitsvertrag noch wissen müssen.
05.12.2023 09:49
Aktualisiert: 05.12.2023 09:49
Lesezeit: 3 min

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Ein zentraler Baustein hierfür ist der Arbeitsvertrag, der nicht nur die Interessen des Unternehmens schützt, sondern auch die Rechte der Mitarbeiter gewährleistet. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen, erklären, was ein Arbeitsvertrag enthalten muss und was Sie als Unternehmen noch wissen müssen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen.

Arten von Arbeitsverträgen

Grundsätzlich wird zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag unterschieden. Die Befristung kann zeitlich oder sachlich begrenzt sein. Daher ist darauf zu achten, dass auch ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung abgeschlossen wird.

Aus diesen Oberkategorien ergeben sich wiederum spezielle Unterarten von Verträgen, die ein Arbeitsverhältnis regeln. Hierzu gehören unter anderem projektbezogener Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeitsvertrag sowie Arbeitsvertrag für Aushilfen, Minijobber, Freiberufler oder für Praktikanten.

Der Arbeitsvertrag in der aktuellen Gesetzgebung

Der Gesetzgeber macht kaum Vorgaben zur Vertragsgestaltung. Sogar ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann lediglich mündlich abgeschlossen werden. Um im Streitfall das Vereinbarte belegen zu können, sollten Sie als Unternehmen jedoch jeden Arbeitsvertrag schriftlich abschließen. Ohnehin verpflichtet Sie seit dem 1. August 2022 das Nachweisgesetz Arbeitgeber, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu machen und dem Arbeitnehmer zu geben. Der Nachweis ist eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen, er ist kein Vertrag und muss vom Arbeitnehmer nicht unterzeichnet werden.

Inhalte des Arbeitsvertrags

Auch bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Verschiedene Gesetze und das Arbeitnehmerschutzrecht setzen der Vertragsfreiheit. Hierzu zählen der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das AGB-Recht.

Ein Arbeitsvertrag sollte klar und verständlich formuliert sein. Die folgenden Elemente sollten darin enthalten sein:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien

  2. Vertragsbeginn und -dauer: Festlegung des Zeitpunkts, ab dem das Arbeitsverhältnis startet, sowie bei befristeten Verträgen die genaue Laufzeit.

  3. Arbeitsort und -zeit: Definieren Sie den Arbeitsort und die Arbeitszeiten. Bei Bedarf sollten flexible Regelungen für Arbeitszeiten integriert werden.

  4. Art der Tätigkeit: Eine Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters.

  5. Arbeitsentgelt: Höhe des Gehalts oder des Stundenlohns sowie etwaiger Zusatzleistungen (Zulagen, Sonderzahlungen und Prämien) sowie deren Fälligkeit.

  6. Urlaubsregelungen: Klärung von Anspruch, Dauer und Planung des Jahresurlaubs.

  7. Kündigungsfristen: Festlegung der Fristen für beide Vertragsparteien im Falle einer Kündigung.

  8. Kollektivrechtliche Regelungen: Falls Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen bestehen.

Diese Inhalte können ergänzend im Arbeitsvertrag enthalten sein, je nach Vertragsart:

  1. Formulierungen zum unbefristeten Arbeitsverhältnis und/oder zur Probezeit

  2. Regelungen zu Überstunden

  3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  4. Fristen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  5. Geheimhaltungspflichten

  6. Anzeige von Nebentätigkeiten

  7. Vertragsstrafen

  8. Nebenabreden und Hinweise auf Änderungen des Arbeitsvertrages

  9. Widerrufsvorbehalt für zusätzliche Zahlungen

Der Arbeitsvertrag enthält außerdem die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragsparteien.

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenpflichten.

Pflichten des Arbeitgebers

Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es die geleistete Arbeit termingerecht und wie vereinbart zu entlohnen. Zu seinen Nebenpflichten zählen unter anderem: Urlaubserteilung, Gleichbehandlungspflicht oder Schutzpflicht bei Mobbing oder Arbeitsunfällen.

Pflichten des Arbeitnehmers

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Zu seinen Nebenpflichten gehören unter anderem: Treuepflicht, gewissenhafter Umfang mit dem Eigentum des Arbeitgebers und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen

Klare Formulierungen für Rechtssicherheit

KMU sind oft besonders agil und flexibel, doch gerade bei Arbeitsverträgen sollten Sie auf eine präzise Formulierung achten. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag mit eindeutigen Formulierungen schafft Klarheit über Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsregelungen und andere wichtige Punkte.

Insbesondere in Zeiten sich wandelnder Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder flexibler Arbeitszeiten ist es ratsam, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen. Klare Regelungen helfen dabei, potenzielle Konflikte zu vermeiden und tragen zu einem positiven Arbeitsklima bei.

Expertenrat: Ein Blick auf aktuelle Gesetzesänderungen und die regelmäßige Aktualisierung von Arbeitsverträgen sind essenziell, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Mitarbeiterbindung durch attraktive Konditionen

In einem Markt, in dem qualifizierte Fachkräfte oft knapp sind, gewinnt die Mitarbeiterbindung zunehmend an Bedeutung. Der Arbeitsvertrag spielt hier eine Schlüsselrolle. KMU können durch attraktive Konditionen, wie Bonussysteme, flexible Arbeitszeitmodelle oder Weiterbildungsmöglichkeiten, punkten. Arbeitsverträge sollten daher Raum für Anpassungen bieten. Dies ermöglicht es KMUs, auf Veränderungen in der Unternehmensstruktur oder auf individuelle Bedürfnisse der Mitarbeiter flexibel zu reagieren.

Eine transparente und faire Gestaltung des Arbeitsvertrags signalisiert Wertschätzung und fördert die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Dies wiederum trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte langfristig ans Unternehmen gebunden werden können.

Auf die Unternehmenskultur abgestimmt

Der Arbeitsvertrag sollte nicht nur rechtliche Fragen regeln, sondern auch die Werte und die Unternehmenskultur widerspiegeln. Der Arbeitsvertrag bietet Ihnen eine Chance, Ihre Identität und Ihre besonderen Stärken bereits im Arbeitsvertrag zu betonen. Eine positive und auf Vertrauen basierende Unternehmenskultur fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und stärkt die Bindung ans Unternehmen.

Nehmen Sie sich Zeit, die Unternehmenswerte zu definieren, und integrieren Sie diese bewusst in die Arbeitsverträge.

Rechtliche Fallstricke vermeiden

Sie sollten sich bewusst sein, dass ein fehlerhaft formulierter Arbeitsvertrag rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Arbeitsrechtliche Vorschriften ändern sich regelmäßig, daher ist es ratsam, Ihre Vorlagen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Zusammenarbeit mit juristischen Fachleuten oder Personalberatern kann Sie dabei unterstützen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Wird der XRP-Preis manipuliert? Hinter der Klage der US-Börsenaufsicht deutet sich ein langfristiger Plan von AMT DeFi an

Die Diskussionen rund um die Preisentwicklung von XRP reißen seit Langem nicht ab. Insbesondere nach der Klage der US-Börsenaufsicht...

 

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Eberswalder Wurst: Fleischriese Tönnies macht Traditionsbetrieb dicht – warnendes Lehrstück für andere Unternehmen
16.01.2026

Mit der Schließung der Eberswalder Wurstwerke verschwindet ein weiterer DDR-Traditionsbetrieb. Das Werk im brandenburgischen Britz wird im...

DWN
Politik
Politik Trump setzt sich durch: Wie die Abstimmung im US-Senat den Kongress spaltet
16.01.2026

Donald Trump demonstriert erneut, wie eng seine Machtbasis im US-Kongress weiterhin ist, selbst bei umstrittenen außenpolitischen Fragen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kakaopreis rutscht ab: Ursachen und Folgen für Märkte und Industrie
16.01.2026

Der Kakaomarkt reagiert auf spürbare Veränderungen bei Nachfrage und Verarbeitung. Signalisiert der jüngste Rückgang des Kakaopreises...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Porsche-Aktie: Absatzkrise in China – Porsche verkauft deutlich weniger Fahrzeuge
16.01.2026

Porsche spürt die anhaltende Marktschwäche in China deutlich: Der Absatz ging 2025 um rund ein Viertel auf 41.900 Fahrzeuge zurück....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiekrise verschärft sich: Gaspreise in Europa innerhalb einer Woche um 20 Prozent gestiegen
16.01.2026

Europas Gasmarkt erlebt einen kräftigen Preissprung: In nur einer Woche stiegen die Kosten für Erdgas um rund 20 Prozent und erreichten...

DWN
Panorama
Panorama Urlaubspläne 2026: Deutsche halten trotz Wirtschaftskrise fest
16.01.2026

Die Reiselust der Deutschen bleibt ungebrochen: Rund zwei Drittel der Bevölkerung planen für 2026 eine Urlaubsreise. Dennoch ist die Zahl...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Stromversorgung nach Kohleausstieg: Braucht Deutschland Gaskraftwerke?
16.01.2026

Die Debatte um neue Gaskraftwerke in Deutschland wird intensiver. Die Regierung sieht sie als zentral für die Versorgungssicherheit,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Institut warnt: Handelspolitik der USA trifft Deutschland langfristig
16.01.2026

Ein Jahr nach dem Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump belasten dessen Strafzölle die deutsche Wirtschaft weiterhin deutlich. Nach...