Ratgeber

Arbeitsverträge: Rechtssicherheit und Mitarbeiterbindung im Fokus

In diesem Artikel erklären wir die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen, was enthalten sein muss und was Unternehmen beim Arbeitsvertrag noch wissen müssen.
05.12.2023 09:49
Aktualisiert: 05.12.2023 09:49
Lesezeit: 3 min

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Ein zentraler Baustein hierfür ist der Arbeitsvertrag, der nicht nur die Interessen des Unternehmens schützt, sondern auch die Rechte der Mitarbeiter gewährleistet. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen, erklären, was ein Arbeitsvertrag enthalten muss und was Sie als Unternehmen noch wissen müssen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen.

Arten von Arbeitsverträgen

Grundsätzlich wird zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag unterschieden. Die Befristung kann zeitlich oder sachlich begrenzt sein. Daher ist darauf zu achten, dass auch ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung abgeschlossen wird.

Aus diesen Oberkategorien ergeben sich wiederum spezielle Unterarten von Verträgen, die ein Arbeitsverhältnis regeln. Hierzu gehören unter anderem projektbezogener Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeitsvertrag sowie Arbeitsvertrag für Aushilfen, Minijobber, Freiberufler oder für Praktikanten.

Der Arbeitsvertrag in der aktuellen Gesetzgebung

Der Gesetzgeber macht kaum Vorgaben zur Vertragsgestaltung. Sogar ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann lediglich mündlich abgeschlossen werden. Um im Streitfall das Vereinbarte belegen zu können, sollten Sie als Unternehmen jedoch jeden Arbeitsvertrag schriftlich abschließen. Ohnehin verpflichtet Sie seit dem 1. August 2022 das Nachweisgesetz Arbeitgeber, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu machen und dem Arbeitnehmer zu geben. Der Nachweis ist eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen, er ist kein Vertrag und muss vom Arbeitnehmer nicht unterzeichnet werden.

Inhalte des Arbeitsvertrags

Auch bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Verschiedene Gesetze und das Arbeitnehmerschutzrecht setzen der Vertragsfreiheit. Hierzu zählen der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das AGB-Recht.

Ein Arbeitsvertrag sollte klar und verständlich formuliert sein. Die folgenden Elemente sollten darin enthalten sein:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien

  2. Vertragsbeginn und -dauer: Festlegung des Zeitpunkts, ab dem das Arbeitsverhältnis startet, sowie bei befristeten Verträgen die genaue Laufzeit.

  3. Arbeitsort und -zeit: Definieren Sie den Arbeitsort und die Arbeitszeiten. Bei Bedarf sollten flexible Regelungen für Arbeitszeiten integriert werden.

  4. Art der Tätigkeit: Eine Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters.

  5. Arbeitsentgelt: Höhe des Gehalts oder des Stundenlohns sowie etwaiger Zusatzleistungen (Zulagen, Sonderzahlungen und Prämien) sowie deren Fälligkeit.

  6. Urlaubsregelungen: Klärung von Anspruch, Dauer und Planung des Jahresurlaubs.

  7. Kündigungsfristen: Festlegung der Fristen für beide Vertragsparteien im Falle einer Kündigung.

  8. Kollektivrechtliche Regelungen: Falls Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen bestehen.

Diese Inhalte können ergänzend im Arbeitsvertrag enthalten sein, je nach Vertragsart:

  1. Formulierungen zum unbefristeten Arbeitsverhältnis und/oder zur Probezeit

  2. Regelungen zu Überstunden

  3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  4. Fristen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  5. Geheimhaltungspflichten

  6. Anzeige von Nebentätigkeiten

  7. Vertragsstrafen

  8. Nebenabreden und Hinweise auf Änderungen des Arbeitsvertrages

  9. Widerrufsvorbehalt für zusätzliche Zahlungen

Der Arbeitsvertrag enthält außerdem die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragsparteien.

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenpflichten.

Pflichten des Arbeitgebers

Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es die geleistete Arbeit termingerecht und wie vereinbart zu entlohnen. Zu seinen Nebenpflichten zählen unter anderem: Urlaubserteilung, Gleichbehandlungspflicht oder Schutzpflicht bei Mobbing oder Arbeitsunfällen.

Pflichten des Arbeitnehmers

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Zu seinen Nebenpflichten gehören unter anderem: Treuepflicht, gewissenhafter Umfang mit dem Eigentum des Arbeitgebers und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen

Klare Formulierungen für Rechtssicherheit

KMU sind oft besonders agil und flexibel, doch gerade bei Arbeitsverträgen sollten Sie auf eine präzise Formulierung achten. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag mit eindeutigen Formulierungen schafft Klarheit über Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsregelungen und andere wichtige Punkte.

Insbesondere in Zeiten sich wandelnder Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder flexibler Arbeitszeiten ist es ratsam, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen. Klare Regelungen helfen dabei, potenzielle Konflikte zu vermeiden und tragen zu einem positiven Arbeitsklima bei.

Expertenrat: Ein Blick auf aktuelle Gesetzesänderungen und die regelmäßige Aktualisierung von Arbeitsverträgen sind essenziell, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Mitarbeiterbindung durch attraktive Konditionen

In einem Markt, in dem qualifizierte Fachkräfte oft knapp sind, gewinnt die Mitarbeiterbindung zunehmend an Bedeutung. Der Arbeitsvertrag spielt hier eine Schlüsselrolle. KMU können durch attraktive Konditionen, wie Bonussysteme, flexible Arbeitszeitmodelle oder Weiterbildungsmöglichkeiten, punkten. Arbeitsverträge sollten daher Raum für Anpassungen bieten. Dies ermöglicht es KMUs, auf Veränderungen in der Unternehmensstruktur oder auf individuelle Bedürfnisse der Mitarbeiter flexibel zu reagieren.

Eine transparente und faire Gestaltung des Arbeitsvertrags signalisiert Wertschätzung und fördert die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Dies wiederum trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte langfristig ans Unternehmen gebunden werden können.

Auf die Unternehmenskultur abgestimmt

Der Arbeitsvertrag sollte nicht nur rechtliche Fragen regeln, sondern auch die Werte und die Unternehmenskultur widerspiegeln. Der Arbeitsvertrag bietet Ihnen eine Chance, Ihre Identität und Ihre besonderen Stärken bereits im Arbeitsvertrag zu betonen. Eine positive und auf Vertrauen basierende Unternehmenskultur fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und stärkt die Bindung ans Unternehmen.

Nehmen Sie sich Zeit, die Unternehmenswerte zu definieren, und integrieren Sie diese bewusst in die Arbeitsverträge.

Rechtliche Fallstricke vermeiden

Sie sollten sich bewusst sein, dass ein fehlerhaft formulierter Arbeitsvertrag rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Arbeitsrechtliche Vorschriften ändern sich regelmäßig, daher ist es ratsam, Ihre Vorlagen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Zusammenarbeit mit juristischen Fachleuten oder Personalberatern kann Sie dabei unterstützen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Handelskompromiss mit China: Was der Deal Deutschland bringt
12.10.2026

Nach wochenlangen Spannungen haben sich die Europäische Union und China auf erste konkrete Schritte zur Entschärfung ihres...

DWN
Politik
Politik Trumps überraschende Entscheidung, russischen Kraftstoff in die USA zu importieren, sorgt weltweit für Aufsehen
12.10.2026

Donald Trumps Vereinbarung mit Russland zeigt den wachsenden Druck, die Kraftstoffpreise zu senken, und markiert einen deutlichen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldreserven wachsen rasant: China kauft so viel Gold wie seit drei Jahren nicht
12.10.2026

Die chinesische Zentralbank ist auf dem besten Weg, bei den Goldreserven an den Zentralbanken Frankreichs und Italiens vorbeizuziehen. Nach...

DWN
Panorama
Panorama Klimaschutz bis 2045: Welche Kosten auf Deutschland zukommen
12.10.2026

Elektroautos, erneuerbare Energien und ein angepasstes Stromnetz: Deutschlands Weg zur Klimaneutralität verlangt hohe Investitionen. Eine...

DWN
Technologie
Technologie Handy-Sicherheit im Unternehmen: Ein verlorenes Smartphone kann alles lahmlegen
12.10.2026

Ein verlorenes Smartphone wirkt zunächst wie ein überschaubares Problem. Doch auf dem Gerät liegen längst E-Mails, Zugänge,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ryanair-Aktie: Airline ändert Check-in-Regeln und verkürzt Zeit für die Gepäckaufgabe
12.10.2026

Ryanair-Passagiere müssen aufgegebenes Gepäck am Flughafen künftig früher abgeben. Die Fluggesellschaft verkürzt die Öffnungszeiten...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Plus 20 Prozent: Briefporto könnte stärker steigen als jemals zuvor
12.10.2026

Das Briefporto könnte in Deutschland so stark steigen wie noch nie. Die Bundesnetzagentur hat einen neuen Preisspielraum vorgeschlagen,...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie steigt trotz sinkender Verkäufe: Was den Anlegern und dem Konzern Hoffnung gibt
12.10.2026

Volkswagen verkauft deutlich weniger Autos, doch die VW-Aktie legt zu. Vor allem China belastet den Konzern, während sich in Europa ein...