Ratgeber

Arbeitsverträge: Rechtssicherheit und Mitarbeiterbindung im Fokus

In diesem Artikel erklären wir die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen, was enthalten sein muss und was Unternehmen beim Arbeitsvertrag noch wissen müssen.
05.12.2023 09:49
Aktualisiert: 05.12.2023 09:49
Lesezeit: 3 min

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Ein zentraler Baustein hierfür ist der Arbeitsvertrag, der nicht nur die Interessen des Unternehmens schützt, sondern auch die Rechte der Mitarbeiter gewährleistet. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die unterschiedlichen Arten von Arbeitsverträgen, erklären, was ein Arbeitsvertrag enthalten muss und was Sie als Unternehmen noch wissen müssen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen.

Arten von Arbeitsverträgen

Grundsätzlich wird zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Arbeitsvertrag unterschieden. Die Befristung kann zeitlich oder sachlich begrenzt sein. Daher ist darauf zu achten, dass auch ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung abgeschlossen wird.

Aus diesen Oberkategorien ergeben sich wiederum spezielle Unterarten von Verträgen, die ein Arbeitsverhältnis regeln. Hierzu gehören unter anderem projektbezogener Arbeitsvertrag, Teilzeitarbeitsvertrag sowie Arbeitsvertrag für Aushilfen, Minijobber, Freiberufler oder für Praktikanten.

Der Arbeitsvertrag in der aktuellen Gesetzgebung

Der Gesetzgeber macht kaum Vorgaben zur Vertragsgestaltung. Sogar ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann lediglich mündlich abgeschlossen werden. Um im Streitfall das Vereinbarte belegen zu können, sollten Sie als Unternehmen jedoch jeden Arbeitsvertrag schriftlich abschließen. Ohnehin verpflichtet Sie seit dem 1. August 2022 das Nachweisgesetz Arbeitgeber, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu machen und dem Arbeitnehmer zu geben. Der Nachweis ist eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen, er ist kein Vertrag und muss vom Arbeitnehmer nicht unterzeichnet werden.

Inhalte des Arbeitsvertrags

Auch bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Verschiedene Gesetze und das Arbeitnehmerschutzrecht setzen der Vertragsfreiheit. Hierzu zählen der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das AGB-Recht.

Ein Arbeitsvertrag sollte klar und verständlich formuliert sein. Die folgenden Elemente sollten darin enthalten sein:

  1. Name und Anschrift der Vertragsparteien

  2. Vertragsbeginn und -dauer: Festlegung des Zeitpunkts, ab dem das Arbeitsverhältnis startet, sowie bei befristeten Verträgen die genaue Laufzeit.

  3. Arbeitsort und -zeit: Definieren Sie den Arbeitsort und die Arbeitszeiten. Bei Bedarf sollten flexible Regelungen für Arbeitszeiten integriert werden.

  4. Art der Tätigkeit: Eine Beschreibung der Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters.

  5. Arbeitsentgelt: Höhe des Gehalts oder des Stundenlohns sowie etwaiger Zusatzleistungen (Zulagen, Sonderzahlungen und Prämien) sowie deren Fälligkeit.

  6. Urlaubsregelungen: Klärung von Anspruch, Dauer und Planung des Jahresurlaubs.

  7. Kündigungsfristen: Festlegung der Fristen für beide Vertragsparteien im Falle einer Kündigung.

  8. Kollektivrechtliche Regelungen: Falls Tarifverträge, Dienst- oder Betriebsvereinbarungen bestehen.

Diese Inhalte können ergänzend im Arbeitsvertrag enthalten sein, je nach Vertragsart:

  1. Formulierungen zum unbefristeten Arbeitsverhältnis und/oder zur Probezeit

  2. Regelungen zu Überstunden

  3. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

  4. Fristen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  5. Geheimhaltungspflichten

  6. Anzeige von Nebentätigkeiten

  7. Vertragsstrafen

  8. Nebenabreden und Hinweise auf Änderungen des Arbeitsvertrages

  9. Widerrufsvorbehalt für zusätzliche Zahlungen

Der Arbeitsvertrag enthält außerdem die Rechte als auch die Pflichten beider Vertragsparteien.

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenpflichten.

Pflichten des Arbeitgebers

Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es die geleistete Arbeit termingerecht und wie vereinbart zu entlohnen. Zu seinen Nebenpflichten zählen unter anderem: Urlaubserteilung, Gleichbehandlungspflicht oder Schutzpflicht bei Mobbing oder Arbeitsunfällen.

Pflichten des Arbeitnehmers

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Zu seinen Nebenpflichten gehören unter anderem: Treuepflicht, gewissenhafter Umfang mit dem Eigentum des Arbeitgebers und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen

Klare Formulierungen für Rechtssicherheit

KMU sind oft besonders agil und flexibel, doch gerade bei Arbeitsverträgen sollten Sie auf eine präzise Formulierung achten. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag mit eindeutigen Formulierungen schafft Klarheit über Arbeitszeiten, Vergütung, Urlaubsregelungen und andere wichtige Punkte.

Insbesondere in Zeiten sich wandelnder Arbeitsmodelle wie Homeoffice oder flexibler Arbeitszeiten ist es ratsam, den Arbeitsvertrag entsprechend anzupassen. Klare Regelungen helfen dabei, potenzielle Konflikte zu vermeiden und tragen zu einem positiven Arbeitsklima bei.

Expertenrat: Ein Blick auf aktuelle Gesetzesänderungen und die regelmäßige Aktualisierung von Arbeitsverträgen sind essenziell, um rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Mitarbeiterbindung durch attraktive Konditionen

In einem Markt, in dem qualifizierte Fachkräfte oft knapp sind, gewinnt die Mitarbeiterbindung zunehmend an Bedeutung. Der Arbeitsvertrag spielt hier eine Schlüsselrolle. KMU können durch attraktive Konditionen, wie Bonussysteme, flexible Arbeitszeitmodelle oder Weiterbildungsmöglichkeiten, punkten. Arbeitsverträge sollten daher Raum für Anpassungen bieten. Dies ermöglicht es KMUs, auf Veränderungen in der Unternehmensstruktur oder auf individuelle Bedürfnisse der Mitarbeiter flexibel zu reagieren.

Eine transparente und faire Gestaltung des Arbeitsvertrags signalisiert Wertschätzung und fördert die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen. Dies wiederum trägt dazu bei, dass qualifizierte Kräfte langfristig ans Unternehmen gebunden werden können.

Auf die Unternehmenskultur abgestimmt

Der Arbeitsvertrag sollte nicht nur rechtliche Fragen regeln, sondern auch die Werte und die Unternehmenskultur widerspiegeln. Der Arbeitsvertrag bietet Ihnen eine Chance, Ihre Identität und Ihre besonderen Stärken bereits im Arbeitsvertrag zu betonen. Eine positive und auf Vertrauen basierende Unternehmenskultur fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und stärkt die Bindung ans Unternehmen.

Nehmen Sie sich Zeit, die Unternehmenswerte zu definieren, und integrieren Sie diese bewusst in die Arbeitsverträge.

Rechtliche Fallstricke vermeiden

Sie sollten sich bewusst sein, dass ein fehlerhaft formulierter Arbeitsvertrag rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Arbeitsrechtliche Vorschriften ändern sich regelmäßig, daher ist es ratsam, Ihre Vorlagen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Die Zusammenarbeit mit juristischen Fachleuten oder Personalberatern kann Sie dabei unterstützen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden, um sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Unternehmen
Unternehmen US-Rüstungsfirma Covenant: Protest gegen Marschflugkörper-Produktion ab 2027 in Leipzig
24.10.2026

Die US-Rüstungsfirma Covenant will in Leipzig Marschflugkörper herstellen. Der Standort soll weltweit die größte Basis für Europas...

DWN
Politik
Politik China macht seine Grenzen dicht: Ein neuer Eiserner Vorhang
24.10.2026

China macht seine Grenzen dicht, und längst trifft es nicht mehr nur politisch unbequeme Bürger. Lehrer, Ärzte und KI-Ingenieure dürfen...

DWN
Technologie
Technologie Enthüllt: Diese US-Techkonzerne wollten den Stromverbrauch ihrer Rechenzentren geheim halten
24.10.2026

Google und Microsoft wollten zentrale Angaben zum Stromverbrauch ihrer irischen Rechenzentren unter Verschluss halten. Die Umweltbehörde...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wachstum in Europa: EIB-Ökonom rät Unternehmen, stärker nach Süden zu blicken
24.10.2026

Deutschland erholt sich, doch Europas Wirtschaft kämpft weiter mit Bürokratie, Investitionsschwäche und einem fragmentierten...

DWN
Finanzen
Finanzen Steuervergleich 2026: Was von 50.000 Euro Gehalt, Gewinn und Kapital wirklich übrig bleibt
24.10.2026

50.000 Euro verdienen und trotzdem völlig unterschiedlich viel Geld behalten? In Deutschland entscheidet nicht nur die Höhe des...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Online-Handel: Amazon plant Investitionen von rund 16 Milliarden Euro
24.10.2026

16 Milliarden Euro will Amazon 2027 in Deutschland investieren – ein großer Teil soll in Cloud und KI rund um Frankfurt fließen. Was...

DWN
Finanzen
Finanzen Flucht in die Endlichkeit: Wie ein überforderter Anleihemarkt den Bitcoin-Kurs treibt
24.10.2026

Das US-Finanzministerium kauft seine eigenen Schulden zurück, damit sie überhaupt noch jemand haben mag, und der Bitcoin hat das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft BMW X5 im Test: Warum die fünfte Generation alles anders macht
24.10.2026

Fast 100.000 Euro Einstiegspreis, bis zu 845 Kilometer elektrische Reichweite und ein Auftritt, der kaum zu übersehen ist: Mit dem neuen...