Politik

Netzagentur: E-Autos kann jederzeit der Strom abgedreht werden

Lesezeit: 2 min
09.12.2023 11:06  Aktualisiert: 09.12.2023 11:06
Neue Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur zeigen: wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Strom geliefert wird, wenn er dringend benötigt wird.
Netzagentur: E-Autos kann jederzeit der Strom abgedreht werden
Neue Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur zeigen: wer eine Wärmepumpe oder ein E-Auto hat, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass der Strom geliefert wird, wenn er dringend benötigt wird. (Foto: dpa)
Foto: Julian Stratenschulte

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Stromnetzbetreiber dürfen künftig den Strombezug von neuen steuerbaren Wärmepumpen oder Ladestationen zeitweise einschränken, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht. "Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilte die Bundesnetzagentur Ende November in Bonn mit.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken. "Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden“, behauptet die Behörde, ohne dafür Beweise vorzulegen. Der reguläre Haushaltsstrom sei davon nicht betroffen, betonte die Behörde.

Wer Kontrolle abgibt, darf sparen

Im Gegenzug bekommen die Betreiber der steuerbaren Geräte, also etwa Haushalte, eine Ermäßigung. Entweder als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Strom-Arbeitspreises um 60 Prozent für die jeweiligen Geräte.

Wer sich für die Pauschale entscheidet, kann sich ab 2025 auch noch für ein zeitvariables Netzentgelt entscheiden. Verbraucher zahlen dann bei Strombezug in Zeiten schwacher Netzauslastung weniger Netzentgelt. Die Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Eingriffe der Netzbetreiber nur in Ausnahmefällen erfolgen müssen und ohne wesentliche Komforteinbußen verbunden sein werden. "Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig", hieß es.

Die Netzbetreiber müssen solche Steuerungseingriffe außerdem im gemeinsamen Internetplattformen veröffentlichen. Damit sei auch für eine breite Öffentlichkeit nachvollziehbar, wenn in einzelnen Netzbereichen Überlastungsprobleme aufträten und der Netzbetreiber sein Netz besser ausstatten müsse.

Die neuen Regeln gelten ab Januar. Bei bestehenden Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, gibt es langjährige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen, können aber freiwillig mitmachen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regeln fallen.

Auf einen schnellen Hochlauf von Wärmepumpen und privaten Ladeeinrichtungn sei der größte Teil der Niederspannungsnetze noch nicht ausgelegt, erklärte die Behörde. Die Netze müssten daher in einem hohen Tempo optimiert, digitalisiert und ausgebaut werden.

Wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden habe, sorgten die Regelungen für eine Beschleunigung der Verkehrs- und Wärmewende und die Gewährleistung von Versorgungssicherheit auch in der Niederspannung.

Strom-Abschaltungen dank Energiewende

Der Grund für die geplanten Eingriffe der Netzagentur ist der Umstand, dass immer mehr Elektrizität aus Wind- und Solarkraft im deutschen Stromnetz eingespeißt werden soll. Weil deren Generation weder plan- noch steuerbar ist, muss im Zweifelsfall die Nachfrage unterdrückt werden.

Mit ihren ab Januar geltenden Eingriffsrechten schafft die Netzagentur die Voraussetzungen dafür, die Nachfrage zu drücken.

Unabhängig davon wie viel Elektrizität aus Erneuerbaren gewonnen wird muss aber eine plan- und steuerbare Grundlast vorhanden sein. Und diese kann nach dem Ausstieg aus der Nuklearenergie faktisch nur von fossilen Gaskraft- oder Kohlekraftwerken kommen.



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