Das Innen- und das Justizministerium haben sich auf eine Doppelpass-Regelung für Kinder von Zuwanderern verständigt.
Nach intensiven Abstimmungsgesprächen mit seinem SPD-Kollegen Heiko Maas stehe nun der Gesetzentwurf, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) am Donnerstag in Berlin. Dieser solle nun so schnell wie möglich dem Kabinett und anschließend dem Parlament zugeleitet werden, damit er noch 2014 in Kraft treten könne. Beide Politiker sprachen von einem guten Kompromiss.
Bislang müssen sich Einwandererkinder in Deutschland bis zum 23. Geburtstag zwischen der Staatsangehörigkeit der Eltern und der deutschen entscheiden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass diese Optionspflicht für all die Kinder entfallen soll, die in Deutschland „geboren und aufgewachsen“ sind. Allerdings gibt es eine Debatte darüber, wie diese Kriterien nachzuweisen sind.
Laut de Maiziere soll künftig von der Optionspflicht befreit werden, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten hat.
Gleiches solle auch gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht habe, einen deutschen Schulabschluss besitze oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Bundesrepublik nachweisen könne.
Auf Antrag des jungen Menschen sollen die Behörden die Voraussetzungen für die doppelte Staatsangehörigkeit schon vor dem 21. Geburtstag feststellen. Danach wird die Behörde von selbst tätig. Wenn entsprechende Informationen aus dem Melderegister vorliegen, soll die Behörde nichts weiter prüfen müssen. Andernfalls muss ein Nachweis anhand der genannten Kriterien erfolgen.
Der Gesetzentwurf dürfte im Parlament trotz der Einigung der beiden Minister für hitzige Debatten sorgen. So gibt es etwa in der SPD Forderungen, auf den Optionszwang generell zu verzichten.