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EU-Lieferkettengesetz: Stoppt die FDP die umstrittene Richtlinie?

Was bei den Koalitionspartnern von SPD und Grünen für blankes Entsetzen sorgt, vernimmt der deutsche Mittelstand mit Freude: Die Ankündigung der FDP, im Europäischen Rat die geplante EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz im letzten Moment zu stoppen. Tatsächlich, so befürchten deutsche Wirtschaftsvertreter, würde die Umsetzung dieser Richtlinie weite Teile des Mittelstands in eine tiefe Existenzkrise stürzen.
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08.02.2024 16:42
Aktualisiert: 08.02.2024 16:42
Lesezeit: 3 min

Über Monate hinweg war in Brüssel über eine EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament im Rahmen eines Trilog-Verfahrens verhandelt worden. Dabei ging es um eine Fortschreibung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Dieses Gesetz, das als sprachliches Ungetüm von zehn Silben seit dem 1. Januar 2023 im Gesetzblatt steht, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.

Deutsches Lieferkettengesetz: Vorbild für die EU-Richtlinie?

Schon das deutsche Lieferkettengesetz wurde seinerzeit bei der Verabschiedung von Vertretern des Mittelstands in Deutschland scharf kritisiert: Es sei deutschen Firmen, insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen kaum möglich, im Ausland die Lieferketten in jedem Fall genau nachzuverfolgen. Praktisch unmöglich sei es, in jedem Fall festzustellen, ob ausländische Zulieferer in ihren Heimatländern beispielsweise immer auf die Umwelt achten und ob sie Kinder beschäftigen, so die Kritik.

Doch als ob das nicht schon den Mittelstand genug belasten würde, drängten SPD und Grüne darauf, das Lieferkettengesetz auch in ganz Europa einzuführen. Herausgekommen ist eine neues europäisches Lieferkettengesetz, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive, auch CS3D genannt. Die Richtlinie der EU treibt den deutschen Mittelstand um, denn das aus ihrer Sicht ohnehin schon problematische nationale Lieferkettengesetz ist auf europäischer Ebene noch einmal erheblich verschärft worden.

Bedenken des Mittelstands

Der Chefvolkswirt des Bundesverbands Mittelständische Wirtschaft (BVMW), Hans-Jürgen Völz, erklärt gegenüber den Deutschen Wirtschaftsnachrichten (DWN), dass die EU-Richtlinie für die rund 23 Millionen mittelständischen Unternehmen in Europa in mehrerlei Hinsicht „hochproblematisch“ sei. Zum einen seien von der EU-Richtlinie weit mehr Unternehmen erfasst als vom deutschen Gesetz. So sind in der EU-Lieferkettenrichtlinie auch mittelgroße Unternehmen ab 500 Beschäftigten mit über 150 Millionen Euro Jahresumsatz von der Lieferketten-Richtline betroffen, im deutschen Gesetz waren es nur große Firmen ab 1.000 Mitarbeiter.

Nicht genug: Die Pflichten, die in der europäischen Richtlinie vorgesehen waren, sehen vor, dass sie auch für Unternehmen mit 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro gelten sollen, die mindestens 20 Millionen Euro in einem sogenannten Risikosektor verdient werden. Als Risikosektor bezeichnet die EU die Landwirtschaft, Textilherstellung, Mineralgewinnung, aber auch den Bausektor. Gerade dies sieht Chefvolkswirt Völz besonders kritisch: Zum einen sei der Bausektor durch die gestiegenen Zinsen ohnehin schon erheblich unter Druck. Zum anderen werde, so Völz, der Umwelt und den Menschenrechten mit einem solchen Schritt in der Praxis nicht geholfen. Dies würde nur dazu führen, dass mittelständische Bauunternehmen sich aus Furcht vor Sanktionen aus Märkten wie beispielsweise Afrika zurückziehen würden – mit der Folge, dass dann chinesische Unternehmen sofort in die Marktlücke stoßen.

Scharfe Richtline

Tatsächlich will nämlich auch die EU mit ihrer Richtlinie gegenüber dem deutschen Gesetz den Katalog an Sanktionen erheblich verschärfen. So sollen Unternehmen bei Verletzung der EU-Richtlinie im Höchstfall Geldbußen bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes zahlen. Obendrein droht Firmen, sollte die EU-Richtlinie in Kraft treten, auch ein „naming und shaming“. Das heißt: Die Namen der Unternehmen, die nicht dem Gesetz entsprechend handeln, sollen öffentlich bekannt gemacht werden. Ferner sollen Geschädigte – Arbeiter, Angehörige, aber auch Gemeinden - Anspruch auf Schadensersatz erhalten.

Dies sieht auch der zweite große Mittelstandsverband, der Deutsche Mittelstandsbund (DMB), äußerst kritisch. Ihr Fachreferent Internationalisierung, Patrick Schönowski, erklärte gegenüber den DWN, dass die Anforderungen der EU-Richtlinie von kleinen und mittelständischen Unternehmen kaum erfüllt werden können: „Besonders größere Mittelständler sind sehr international aufgestellt“, so Schönowski. „Sie exportieren ihre Waren in die ganze Welt und importieren gleichzeitig Vorprodukte für ihre Fertigung nach Deutschland. Viele dieser Mittelständler sind in internationale Liefer- und Wertschöpfungsketten eingebunden und fallen damit in den Regelungsbereich der Richtline.“ Jedoch umfasse eine internationale Lieferkette schnell einmal tausende Posten. Es sei daher – wenn überhaupt – nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand an Personal und Zeit möglich, diese Lieferketten im Ausland zu überprüfen.

EU-Lieferkettengesetz: aktueller Stand

Diese Bedenken hat nun die FDP aufgegriffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben zu Protokoll gegeben, dass sie der geplanten Richtlinie nicht zustimmen wollen. In einer Erklärung gab Bundesjustizminister Buschmann bekannt, dass die Richtlinie der EU zwar „ein gutes Ziel“ verfolge, jedoch letztlich "Rechtsunsicherheit und ein Übermaß an bürokratischen Lasten“ zur Folge habe. Buschmann bündig: „Nicht alles, was gut gemeint ist, ist auch gut gemacht.“

Mit dem Stopp der FDP zum Sorgfaltspflichtengesetz, wie es auch gerne genannt wird, gibt es kein einheitliches Votum der Bundesrepublik Deutschland im Rat der EU. Dort soll am Freitag die Rechtsverordnung verabschiedet werden. Damit müsste sich Deutschland bei der Abstimmung enthalten, was aber im Rat wie ein „Nein“ wirken würde, da in diesem Gremium sensible Entscheidungen nur im Konsens getroffen werden. Sollte es also beim Nein der FDP bleiben, so dürfte das bei der deutschen Wirtschaft und besonders beim Mittelstand für erhebliche Erleichterung sorgen - und gleichzeitig für eine neue Belastungsprobe für die Koalition.

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