Immobilien

BGH zur Frage der Zerrüttung: Mietverhältnis bei Streit nicht automatisch kündbar

Wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zerrüttet ist und der Vermieter deshalb den Mietvertrag kündigen will, geht das nur, wenn der Mieter pflichtschuldrig gehandelt hat. So der Tenor eines neuen Urteils vom Bundesgerichtshof.
23.02.2024 07:57
Lesezeit: 1 min
Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..

Zwist und Ärger allein rechtfertigen keine Kündigung. Man mag sich sogar anschreien, wüst beschimpfen, auch sich nicht mehr ausstehen können. Doch zwischen Mietern und Vermietern muss es mindestens ein schweres pflichtschuldiges Vorkommnis gegeben haben, bevor nach Abmahnungen zum Mittel der Kündigung gegriffen werden kann.

Vor Gericht ging es mal wieder um einen Streit, der 2011 seinen Ursprung im Rheinland nahm. Gegenüber standen sich Vermieter aus dem Erdgeschoss und die Mieter im ersten Stock. Gestritten wurde darüber, ob die Hausordnung eingehalten wurde, ob die Mülltonnen richtig befüllt und korrekt abgestellt wurden. Lärm war auch ein Streitpunkt und die Frage, ob die Einfahrt zugeparkt worden war. Genug Anlässe für lautstarke Auseinandersetzungen.

Doch für ein Mietverhältnis kommt es darauf nicht an. Es gab zwar schriftliche Abmahnungen, einen Prozess um Mieterhöhungen, Beschimpfungen und auch Gezeter. Zum Schluss sogar eine Strafanzeige der Mieter gegen den Eigentümer. Sie wehrten sich dagegen, dass die Vermieterin den Mieter mit dem Schimpfwort "Penner" herabgewürdigt und im Treppenhaus angeschrien habe. Um das Putzen des Treppenhauses ging es obendrein. Vor allem verwahrten sich die Mieter gegen Vorwürfe, sie hätten sich angeblich rassistisch über türkische Mieter im Mietshaus geäußert.

Nun versuchen die Vermieter den Mietern zunächst ordentlich und dann auch fristlos zu kündigen, weil das Verhältnis zerrüttet sei. Auch die Räumungsklage war auf den Weg gebracht worden. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht ließ diese Begründung nicht gelten. Es fehle für das Räumungsbegehren ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraph 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Vermieter könnten nur fristlos kündigen, wenn klar sei, dass vor allem die Mieter schuld seien und sich pflichtschuldig verhalten hätten. Das stehe hier aber keinesfalls fest, so der Tenor des Urteils.

(BGH, Urteil vom 29. November 2023, VIII ZR 211/22)

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
avtor1
Peter Schubert

Peter Schubert ist stellv. Chefredakteur und schreibt seit November 2023 bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Immobilienthemen. Er hat in Berlin Publizistik, Amerikanistik und Rechtswissenschaften an der Freien Universität studiert, war lange Jahre im Axel-Springer-Verlag bei „Berliner Morgenpost“, „Die Welt“, „Welt am Sonntag“ sowie „Welt Kompakt“ tätig. 

Als Autor mit dem Konrad-Adenauer-Journalistenpreis ausgezeichnet und von der Bundes-Architektenkammer für seine Berichterstattung über den Hauptstadtbau prämiert, ist er als Mitbegründer des Netzwerks Recherche und der Gesellschaft Hackesche Höfe (und Herausgeber von Architekturbüchern) hervorgetreten. In den zurückliegenden Jahren berichtete er als USA-Korrespondent aus Los Angeles in Kalifornien und war in der Schweiz als Projektentwickler tätig.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenanzeigen: Firmen verschenken Potenzial mit fehlender Familienfreundlichkeit
21.08.2025

Deutsche Unternehmen reden gern über Familienfreundlichkeit, doch in den Stellenanzeigen bleibt davon wenig übrig. Eine neue Analyse...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft US-Importzoll auf Autos aus EU soll rückwirkend sinken
21.08.2025

Washington senkt seine Importzölle auf Autos aus der EU – rückwirkend und überraschend deutlich. Für Europas Autobauer ist das zwar...

DWN
Panorama
Panorama Nord-Stream-Anschlag: Carabinieri verhaften Ukrainer wegen Sprengstoff-Operation
21.08.2025

Seit zwei Jahren ermittelt die Bundesanwaltschaft im Fall der gesprengten Nord-Stream-Pipelines. Nun gerät ein Ukrainer ins Visier, den...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Homeoffice auf Rezept? Ärztliches Attest bedeutet keinen Anspruch aufs Homeoffice – was zu beachten ist
21.08.2025

Ärztliche Homeoffice-Atteste liefern Hinweise, sind aber kein automatischer Freifahrtschein. Fehlen verbindliche Regeln und ein...

DWN
Politik
Politik Russland erklärt, in die Sicherheitsgarantien für die Ukraine „einbezogen“ werden zu wollen
21.08.2025

Russland will bei den Sicherheitsgarantien für die Ukraine mitreden – und verlangt ein Vetorecht. Experten warnen: Damit droht Moskau,...

DWN
Finanzen
Finanzen Millionen PayPal-Zugangsdaten im Umlauf – das sollten Nutzer jetzt tun
21.08.2025

Millionen PayPal-Zugangsdaten sollen im Darknet zum Verkauf stehen – zu einem erstaunlich niedrigen Preis. Ob es sich um aktuelle Daten...

DWN
Panorama
Panorama Streit um neue Praxisgebühr: Ärzte, Gewerkschaften und Politik in Alarmbereitschaft
21.08.2025

Die Forderung nach einer neuen Praxisgebühr entfacht heftige Debatten zwischen Arbeitgebern, Ärzten, Gewerkschaften und Politik. Während...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Südkorea folgt China in die Arktis: Fünfjahresplan für die nördliche Seeroute
21.08.2025

Südkorea will in die Arktis – mit einem Fünfjahresplan für die Nördliche Seeroute. Während China und Russland bereits Milliarden...