Immobilien

BGH zur Frage der Zerrüttung: Mietverhältnis bei Streit nicht automatisch kündbar

Lesezeit: 1 min
23.02.2024 07:57
Wenn das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zerrüttet ist und der Vermieter deshalb den Mietvertrag kündigen will, geht das nur, wenn der Mieter pflichtschuldrig gehandelt hat. So der Tenor eines neuen Urteils vom Bundesgerichtshof.
BGH zur Frage der Zerrüttung: Mietverhältnis bei Streit nicht automatisch kündbar
Bundesadler im Eingangsbereich des Bundesgerichtshofes Diesmal ging es um einen Mieter- und Vermieter-Konflikt. (Fot: dpa)
Foto: Uli Deck

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  
Recht  
Justiz  

Zwist und Ärger allein rechtfertigen keine Kündigung. Man mag sich sogar anschreien, wüst beschimpfen, auch sich nicht mehr ausstehen können. Doch zwischen Mietern und Vermietern muss es mindestens ein schweres pflichtschuldiges Vorkommnis gegeben haben, bevor nach Abmahnungen zum Mittel der Kündigung gegriffen werden kann.

Vor Gericht ging es mal wieder um einen Streit, der 2011 seinen Ursprung im Rheinland nahm. Gegenüber standen sich Vermieter aus dem Erdgeschoss und die Mieter im ersten Stock. Gestritten wurde darüber, ob die Hausordnung eingehalten wurde, ob die Mülltonnen richtig befüllt und korrekt abgestellt wurden. Lärm war auch ein Streitpunkt und die Frage, ob die Einfahrt zugeparkt worden war. Genug Anlässe für lautstarke Auseinandersetzungen.

Doch für ein Mietverhältnis kommt es darauf nicht an. Es gab zwar schriftliche Abmahnungen, einen Prozess um Mieterhöhungen, Beschimpfungen und auch Gezeter. Zum Schluss sogar eine Strafanzeige der Mieter gegen den Eigentümer. Sie wehrten sich dagegen, dass die Vermieterin den Mieter mit dem Schimpfwort "Penner" herabgewürdigt und im Treppenhaus angeschrien habe. Um das Putzen des Treppenhauses ging es obendrein. Vor allem verwahrten sich die Mieter gegen Vorwürfe, sie hätten sich angeblich rassistisch über türkische Mieter im Mietshaus geäußert.

Nun versuchen die Vermieter den Mietern zunächst ordentlich und dann auch fristlos zu kündigen, weil das Verhältnis zerrüttet sei. Auch die Räumungsklage war auf den Weg gebracht worden. Aber der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht ließ diese Begründung nicht gelten. Es fehle für das Räumungsbegehren ein wichtiger Grund im Sinne von Paragraph 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Vermieter könnten nur fristlos kündigen, wenn klar sei, dass vor allem die Mieter schuld seien und sich pflichtschuldig verhalten hätten. Das stehe hier aber keinesfalls fest, so der Tenor des Urteils.

(BGH, Urteil vom 29. November 2023, VIII ZR 211/22)


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Die Edelmetallmärkte

Wegen der unkontrollierten Staats- und Unternehmensfinanzierung durch die Zentralbanken im Schatten der Corona-Krise sind derzeitig...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Konfliktlösung ohne Gericht: Verbraucherschlichtung als Chance für Ihr Business
27.04.2024

Verabschieden Sie sich von langwierigen Gerichtsverfahren! Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) senken Sie Ihre Kosten,...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Krieg in der Ukraine: So ist die Lage
27.04.2024

Wegen Waffenknappheit setzt der ukrainische Präsident, Wolodymyr Selenskyj, auf Ausbau der heimischen Rüstungsindustrie, um sein Land...

DWN
Finanzen
Finanzen Hohes Shiller-KGV: Sind die Aktienmärkte überbewertet?
27.04.2024

Bestimmte Welt-Aktienmärkte sind derzeit sehr teuer. Diese sind auch in Indizes wie dem MSCI World hoch gewichtet. Manche Experten sehen...

DWN
Finanzen
Finanzen EM 2024 Ticketpreise explodieren: Die Hintergründe
27.04.2024

Fußball-Enthusiasten haben Grund zur Freude: Es besteht immer noch die Chance, Tickets für die EM 2024 zu erwerben. Allerdings handelt es...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Deutschland als Unternehmensstandort: Zwischen Herausforderungen und Chancen
27.04.2024

Trotz seines Rufes als europäischer Wirtschaftsmotor kämpft Deutschland mit einer Vielzahl von Standortnachteilen. Der Staat muss...

DWN
Immobilien
Immobilien Deutschlands herrenlose Häuser: Eine Chance für den Markt?
27.04.2024

Herrenlose Immobilien - ein kurioses Phänomen in Deutschland. Es handelt sich hier um Gebäude oder Grundstücke, die keinen...

DWN
Finanzen
Finanzen Reich werden an der Börse: Ist das realistisch?
27.04.2024

Viele Anleger wollen an der Börse vermögend werden. Doch ist das wahrscheinlich - oder wie wird man tatsächlich reich?

DWN
Politik
Politik DWN-Kommentar: Deutsche müssen über Abschiebungen diskutieren - mit aller Vorsicht
26.04.2024

Liebe Leserinnen und Leser, jede Woche gibt es ein Thema, das uns in der DWN-Redaktion besonders beschäftigt und das wir oft auch...