Unternehmen

Saisonarbeit: Was Arbeitgeber wissen sollten

Saisonarbeit bedient den steigenden Bedarf an Arbeitskräften während geschäftiger Zeiten. Erfahren Sie, was Sie als Betrieb zum Thema Saisonarbeit wissen sollten.
26.02.2024 12:37
Lesezeit: 2 min

In vielen Branchen gibt es keine ganzjährigen Arbeitsverhältnisse. Saisonarbeiter werden für die arbeitsintensiven Monate im Jahr eingestellt, zum Beispiel als Erntehelfer oder als Aushilfen in der Urlaubssaison. Erfahren Sie, was Sie als Betrieb wissen müssen, wenn Sie Saisonarbeiter beschäftigen.

Saisonarbeit: Voraussetzungen

Saisonarbeit ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die in vielen Branchen, wie der Landwirtschaft, dem Tourismus, dem Einzelhandel, der Logistik oder der Gastronomie, unverzichtbar ist. Arbeitgeber sind auf Saisonarbeiter angewiesen, um den erhöhten Arbeitsaufwand in der Hauptsaison bewältigen zu können. Zusätzliche Erntehelfer, Servicekräfte und Promoter werden eingestellt, um diese Herausforderung zu meistern. Das Arbeitsverhältnis endet, sobald die "heiße Phase" vorbei ist.

Saisonarbeiter schließen in der Regel einen befristeten Saisonarbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber ab, um sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis als geringfügig angesehen werden kann.

Voraussetzungen für Saisonarbeit in Deutschland

Für Saisonarbeiter besteht keine Sozialversicherungspflicht, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Arbeitsverhältnis muss befristet sein. Die Frist muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein.
  • Saisonarbeiter dürfen bei einer 5-Tage-Woche nicht länger als 3 Monate beschäftigt werden.
  • Wenn die Beschäftigung weniger als 5 Tage pro Woche beträgt, ist die Saisonarbeit auf 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt.
  • Die Saisonarbeit darf nur einen Dazuverdienst darstellen, sie darf keine Haupteinnahmequelle für den Beschäftigten sein.
  • Es ist nicht erlaubt, die Beschäftigung gewerbsmäßig auszuüben.
Um eine etwaige Sozialversicherungspflicht zu ermitteln, werden alle kurzfristigen Beschäftigungen im jeweiligen Kalenderjahr zusammengerechnet. Saisonarbeiter, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, sollten darauf achten, dass sie die oben genannten Arbeitszeitgrenzen einhalten.

Was Sie als Arbeitgeber beachten sollten

Arbeitgeber müssen prüfen, ob die Person in ihrem Heimatland einer anderen Beschäftigung nachgeht. Falls nicht, unterliegt das Arbeitsverhältnis deutschem Recht.

Für Saisonarbeiter, die in ihrem Heimatland angestellt oder selbstständig sind, gelten die Rechtsvorschriften des Heimatlandes. In diesen Fällen ist eine A1-Bescheinigung erforderlich, um nachzuweisen, dass für den Arbeitnehmer die gesetzlichen Regelungen seines Heimatlandes gelten. Für den deutschen Arbeitgeber bestehen keine Sozialversicherungspflichten.

Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung: Was bedeutet saisonal genau?

Mindestlohn

Saisonarbeiter erhalten in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn, das heißt seit 1. Oktober 2022: 12 Euro die Stunde. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn 12,41 Euro. 2025 erhöht sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro.

Kurzfristige Beschäftigung: Urlaubsanspruch

In Deutschland haben Arbeitnehmer bei einer 5-Tage-Woche auch Anspruch auf mindestens 20 Tage Urlaub im Jahr. Saisonarbeiter haben Anspruch auf Teilurlaub, der sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richtet. Für jeden Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht, haben Saisonarbeiter Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das bedeutet, dass bei einem Monat Saisonarbeit 2 Tage Urlaub gewährt werden.

Die Urlaubsansprüche richten sich nach der Dauer der Saisonarbeit: Bei zwei Monaten Saisonarbeit stehen 3 Tage Urlaub zu, bei drei Monaten 5 Tage.

Krankheit

Saisonarbeiter haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Anspruch besteht jedoch nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen dauert. Wer als Saisonarbeiter nur 3 Wochen arbeitet und dann erkrankt, hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Kündigung und Arbeitslosengeld bei Saisonarbeit

Die Saisonbeschäftigung ist, wie bereits weiter oben erwähnt, eine Form der geringfügigen Beschäftigung, die auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet wird. Saisonarbeit ist folglich eine Form des Minijobs. Ein Kündigungsschutz besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate dauert. Da Saisonarbeiter in der Regel nur drei Monate beschäftigt sind, greift dieser Schutz nicht.

Auch wenn Saisonarbeit ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis ist, besteht (theoretisch) ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I nach der Saisonarbeit beträgt ein halbes Jahr. Der Haken: Es besteht die Grundbedingung, dass die Saisonarbeit mindestens sechs Monate dauert - und das ist selten der Fall.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Das Zeitalter des intelligenten passiven Einkommens: Bitcoin-Mining mit BlackchainMining

In der heutigen, sich rasant entwickelnden digitalen Wirtschaft sind Kryptowährungen wie Bitcoin nicht nur Vermögenswerte, sondern auch...

 

 

Maria Romanska

***

Maria Romanska arbeitet als freie Journalistin und schreibt vor allem über Arbeitsrecht, Arbeitgeberpflichten sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Blase: Warum die Rekordausgaben der Tech-Giganten zum Risiko werden
10.12.2025

Die Tech-Konzerne pumpen Milliarden in künstliche Intelligenz und treiben ihre Investitionslast auf historische Höhen. Doch aus dem...

DWN
Politik
Politik Kampf gegen den Klimawandel: EU-Einigung auf Klimaschutzziel für 2040
10.12.2025

Die neuen Klimaziele der EU stehen fest: Der Treibhausgasausstoß soll bis 2040 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Bei der...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsmarkt: Angebot an Mietwohnungen steigt in Ostdeutschland
10.12.2025

Angebot runter, Preise rauf. Doch jetzt dreht sich der Trend – zumindest in Ostdeutschland. Allerdings nicht im Berliner Umland, dafür...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: Selenskyj will Neuwahlen möglich machen - Ukraine könnte binnen 60 bis 90 Tagen wählen
10.12.2025

Seit dem russischen Überfall im Februar 2022 fanden keine Wahlen in der Ukraine statt. Die reguläre Amtszeit des Präsidenten lief im Mai...

DWN
Politik
Politik Trump-Doktrin: Weshalb die USA plötzlich Russlands Linie bedienen
10.12.2025

Mit provokanten Aussagen über Putin, Selenskyj und die Zukunft Europas treibt Donald Trump eine neue US-Außenpolitik voran, die immer...

DWN
Technologie
Technologie Stromexport: Frankreich produziert klimafreundlichen Überschuss
10.12.2025

Frankreich produziert in den kommenden Jahren deutlich mehr Strom, als das Land verbraucht. Diese Überkapazität eröffnet neue...

DWN
Politik
Politik Wird Brüssel das Verbot konventioneller Motoren lockern und E-Auto-Quoten für Unternehmen einführen?
10.12.2025

Die EU stellt die Weichen für die Zukunft der europäischen Autoindustrie. Brüssel erwägt eine Abschwächung des Verbots klassischer...

DWN
Finanzen
Finanzen Optimismus für europäische Banken und der Auftakt zu 2026
09.12.2025

Die Wall Street steht vor Rekorden. Analysten sehen starke Impulse für 2026, doch warnen vor Risiken. Banken glänzen, Bitcoin sorgt für...