Politik

Kritiker warnen: Letzte Hürde für Cannabis-Gesetz ist der Bundesrat

Kommt die Cannabis-Freigabe oder nicht? Der Deutsche Bundestag hat entschieden. Die Länderkammer könnte das Vorhaben der Ampel-Koalition jetzt nur noch in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und so zumindest verzögern.
21.03.2024 12:49
Aktualisiert: 21.03.2024 14:49
Lesezeit: 2 min
Kritiker warnen: Letzte Hürde für Cannabis-Gesetz ist der Bundesrat
Kurz vor dem Ziel: Andreas Gerhold, Vereinsvorsitzender CSC Hamburg, beim Erntefest des Cannabis Social Club Hamburg in einem Gewächshaus der Gärtnerei Jersbek. (Foto: dpa) Foto: Georg Wendt

Vor der mit Spannung erwarteten Bundesrats-Abstimmung über die teilweise Legalisierung von Cannabis haben Gegner und Befürworter für ihre Positionen geworben. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz für eine kontrollierte Freigabe für Volljährige zum 1. April ist nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte das Vorhaben der Ampel-Koalition aber in den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament schicken und dort zumindest verzögern. Die Union warnte erneut vor Problemen. Die SPD appellierte an Länder mit Grünen-Regierungsbeteiligung, dafür zu sorgen, dass das Gesetz durchkommt.

SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sagte: „Ich wünsche mir, dass viele noch unentschlossene Länder für die Enthaltung und nicht für den Vermittlungsausschuss stimmen." Die Grünen wollten das Gesetz besonders. Daher wäre es „nicht gut erklärbar, dass die Partei, die mit am stärksten dafür gekämpft hat, es am Ende nicht schafft, ihre Landesregierungen zumindest zu einer solchen Enthaltung zu bewegen."

CDU ist weiterhin strikt auf Ablehnungskurs

CDU-Chef Friedrich Merz bekräftigte „Wir sind und bleiben dagegen." Jetzt Rauschgifte freizugeben sei, gerade was den Kinder- und Jugendschutz anbetrifft, eine falsche Entscheidung. Merz erläuterte, dass „eine aktive Mehrheit gegen das Gesetz" im Bundesrat zustande kommen müsse. „Wenn das nicht der Fall ist, dann ist es verabschiedet." Klare Mehrheitsverhältnisse zeichneten sich am Donnerstag zunächst aber weiter nicht ab.

Nach den internen Beratungen im Bundesrat empfehlen drei Ausschüsse, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Der federführende Gesundheitsausschuss schlägt unter anderem vor, das Inkrafttreten insgesamt auf den 1. Oktober zu verlegen. Auch der Innen- und der Rechtsausschuss führen Einwände an. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dagegen, das Gesetz passieren zu lassen. Inwiefern das Plenum des Bundesrats den Empfehlungen der Ausschüsse folgt, muss sich in der Abstimmung am Freitag zeigen.

Lauterbach ist Kritikern noch entgegen gekommen

Laut Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Zum 1. Juli sollen dann auch Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kam den Ländern noch in einigen Punkten entgegen, um ein Vermittlungsverfahren abzuwenden. Die Regierung legt dem Bundesrat dafür auch eine Protokollerklärung vor. Sie sichert Unterstützung bei Aufklärung und Vorbeugung vor allem für Kinder und Jugendliche sowie nachträgliche Änderungen des Gesetzes für eine flexiblere Umsetzung zu. Aufgegriffen wird etwa eine Forderung aus dem Bundesrat, bestimmte Kontrollen nicht „jährlich" vorzusehen, sondern nur „regelmäßig".

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) warb für einen Stopp des Gesetzes im Bundesrat. „Es gibt jetzt die Chance, den Vermittlungsausschuss anzurufen und damit das gefährliche Legalisierungs-Vorhaben aufzuhalten." Sie kritisierte die Protokollerklärung als Beschwichtigungsmanöver. Wenn weniger kontrolliert werde, dann werde der „Cannabis-Wildwuchs" nur noch schlimmer. Der Deutsche Richterbund warnte, das Gesetz sei gespickt mit Auflagen für den Anbau und aufwendig zu kontrollierenden Konsumregeln. Polizei und Ordnungsbehörden dürften mit einer Flut von Zweifels- und Streitfragen konfrontiert werden, sagt Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Die Bundesregierung bekräftigt in der Erklärung, dass eine vorgesehene Amnestie für Fälle, die künftig legal sein sollen, aus Gerechtigkeitsgründen geboten sei. Aus den Ländern waren Sorgen vor einer Überlastung der Justiz wegen anfallender Fallprüfungen laut geworden. (dpa)

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