Grundlagen der Vorabpauschale: Was ist das und für wen gilt sie?
Der Begriff Vorabpauschale ist seit kurzem zentrales Element im deutschen Steuerrecht, das einem Beitrag von Finanzen.net zufolge seit der Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 für Anleger von besonderer Bedeutung ist. Sie stellt eine Form der Besteuerung dar, die auf Investmentfonds und ETFs (Exchange Traded Funds) angewendet wird, speziell auf jene, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern reinvestieren – die sogenannten thesaurierenden Fonds. Die Steuerregelung betrifft also vor allem Fonds, die ihre Gewinne nutzen, um das Fondsvermögen zu erhöhen, anstatt sie an die Anleger auszuzahlen.
Was ist die Vorabpauschale?
Eine Vorabpauschale dient als eine Art fiktive Steuerbemessungsgrundlage, die darauf abzielt, einen Mindestertrag aus Investments in Fonds jährlich zu besteuern, unabhängig davon, ob tatsächlich Erträge an die Anleger ausgezahlt wurden oder nicht. Das soll eine gleichmäßigere und gerechtere Besteuerung von Kapitalerträgen gewährleisten und vermeiden, dass thesaurierende Fonds gegenüber ausschüttenden Fonds steuerlich bevorzugt werden.
Für wen gilt die Vorabpauschale?
Diese Regelung betrifft in erster Linie Privatanleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind und Anteile an thesaurierenden Investmentfonds oder ETFs halten. Bei diesen wird eine jährliche Steuer auf den fiktiven Ertrag erhoben, der sich aus der Wertsteigerung des Fonds ergibt. Die Vorabpauschale wird jedoch nicht auf Fondsanteile angewendet, die im Rahmen von steuerbegünstigten Altersvorsorgeprodukten wie Riester- oder Rürup-Verträgen gehalten werden, da hier andere steuerliche Regelungen greifen.
Zielsetzung der Vorabpauschale
Hauptzielsetzung der Vorabpauschale besteht darin, eine Gleichbehandlung von ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu erreichen. Durch die jährliche Besteuerung eines fiktiven Ertrags soll vermieden werden, dass Anleger steuerliche Vorteile ausschließlich durch die Wahl thesaurierender Fonds erzielen können. Dies trägt zur Steuergerechtigkeit bei und sorgt dafür, dass Kapitalerträge in gleichem Maße zum steuerpflichtigen Einkommen der Anleger beitragen, unabhängig von der Ausschüttungspolitik des jeweiligen Fonds.
Berechnung der Vorabpauschale: Einblicke in das Verfahren
Die Berechnung der Vorabpauschale kann auf den ersten Blick komplex erscheinen, folgt aber einem klar definierten Schema, das durch das Investmentsteuergesetz festgelegt wird.
Basiszins als zentraler Faktor
Der Basiszins spielt eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung der Vorabpauschale. Er wird jährlich von der Deutschen Bundesbank zum 2. Januar des Jahres festgesetzt und orientiert sich an den durchschnittlichen Renditen zehnjähriger Bundesanleihen. Der Basiszins wird um einen Aufschlag von 0,7 Prozentpunkte erhöht, um den Vorabpauschale-Satz zu ermitteln. Dieser Satz wird dann auf den Wert der Fondsanteile am Ende des Vorjahres angewendet, um die Höhe der Vorabpauschale zu bestimmen.
Berechnungsschema
Das grundlegende Schema zur Berechnung der Vorabpauschale sieht wie folgt aus:
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Ermittlung des Basisertrags: Der Wert der Fondsanteile am Ende des Vorjahres wird mit dem Vorabpauschale-Satz multipliziert. Der Vorabpauschale-Satz setzt sich aus dem Basiszins plus einem Aufschlag von 0,7 Prozentpunkten zusammen.
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Abzug von Ausschüttungen: Eventuell im Laufe des Jahres vom Fonds ausgeschüttete Beträge werden vom Basisertrag abgezogen. Dadurch soll eine Doppelbesteuerung von tatsächlichen Ausschüttungen und der Vorabpauschale vermieden werden.
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Ermittlung der Vorabpauschale: Der so ermittelte Wert stellt die Vorabpauschale dar, die als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung dient.
Umsetzung durch Depotanbieter
Depotführende Banken und Finanzdienstleister sind für die Berechnung und Abführung der Vorabpauschale an das Finanzamt verantwortlich. Sie informieren den Anleger über die Höhe der Vorabpauschale und buchen den entsprechenden Betrag vom Verrechnungskonto des Anlegers ab. Es ist wichtig, dass Anleger sicherstellen, dass ausreichend Guthaben zur Deckung der Steuerlast vorhanden ist.
Strategien zur Optimierung der Vorabpauschale
Die Vorabpauschale kann für Anleger eine spürbare steuerliche Belastung darstellen, besonders in Jahren, in denen thesaurierende Fonds gute Renditen erzielen. Glücklicherweise gibt es mehrere Strategien, mit denen Anleger ihre Steuerlast in Bezug auf die Vorabpauschale minimieren können. Durch eine geschickte Planung und Auswahl der Anlageprodukte lässt sich die Steuerbelastung effektiv reduzieren.
Nutzung von Freibeträgen
Jeder Anleger in Deutschland hat einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (1.602 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare), der für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und eben auch für die Vorabpauschale genutzt werden kann. Der Freibetrag wird nicht automatisch berücksichtigt; Anleger müssen hierfür einen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen. Es ist ratsam, diesen Freibetrag vollständig auszuschöpfen, um die Steuerlast zu minimieren.
Wal zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds
Die Wahl zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds kann ebenfalls Einfluss auf die Steuerlast haben. Ausschüttende Fonds zahlen erzielte Erträge direkt an die Anleger aus, die dann versteuert werden müssen. Bei thesaurierenden Fonds hingegen wird die Vorabpauschale angewendet. Hier kann es sinnvoll sein, die steuerliche Behandlung in die Entscheidung für oder gegen einen Fondstyp einfließen zu lassen. In bestimmten Konstellationen kann es steuerlich günstiger sein, ausschüttende Fonds zu wählen, besonders wenn die Ausschüttungen den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.
Einsatz von Verlustverrechnungstöpfen
Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, was auch für die Vorabpauschale gilt. Banken führen für ihre Kunden sogenannte Verlustverrechnungstöpfe, in denen Verluste aus verschiedenen Kapitalanlagen gesammelt werden. Die Verluste können dann mit zukünftigen Gewinnen, einschließlich der Vorabpauschale, verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken. Es ist wichtig, diese Möglichkeit aktiv zu nutzen und bei Bedarf Verluste aus Kapitalanlagen steuerlich geltend zu machen.