Unternehmen

EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen

Nach langem Ringen gibt es einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz. Das EU-Parlament stimmt darüber ab, während Deutschland das Vorhaben nicht unterstützt, es jedoch umsetzen müsste.
24.04.2024 07:57
Aktualisiert: 24.04.2024 08:21
Lesezeit: 1 min
EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen
Mit dem EU-Lieferkettengesetz wird ein neuer Weg für Unternehmen eingeschlagen – doch was bedeutet das konkret? (Foto: dpa) Foto: Rolf Vennenbernd

EU-Lieferkettengesetz: Was sind die Ziele?

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem müssen sie Berichte über die Vereinbarkeit ihres Geschäftsmodells mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, vorlegen.

Abschwächung im Verhandlungsprozess

Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollten ursprünglich betroffen sein, doch diese Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren werden die Vorgaben dann für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten.

Unterschiede zwischen EU- und deutschem Lieferkettengesetz

Ein bedeutender Unterschied zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz ist die Haftbarkeit. Während im deutschen Gesetz Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen nicht haftbar sind, erlaubt die EU-Version dies.

Zudem gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden, was in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betrifft als die EU-Variante.

Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz

Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die Strafen gegen Unternehmen verhängen kann. Dies können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens sein.

Einschätzungen von Wirtschaftsexperten

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz Änderungen kritisch. DIHK-Präsident Peter Adrian betont, dass auch in abgespeckter Form die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich sei und mit viel Bürokratie verbunden wäre. Rechtsunsicherheit bestehe weiterhin.

Hingegen spricht sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, deutlich für das Vorhaben aus. Ohne eine EU-Version des Gesetzes würde Deutschland wirtschaftlichen Schaden erleiden, so seine Einschätzung.

Rolle Deutschlands und politische Positionen

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten, was an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt. Dies schwächt Deutschlands Verhandlungsposition in Brüssel.

In diesem Fall drängte die FDP darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworteten das Vorhaben.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen

 

DWN
Unternehmen
Unternehmen Selbstzweifel im Job: Wie Schwächen zu Stärken werden
06.06.2026

Im Arbeitsalltag verläuft nicht immer alles reibungslos. Weshalb Selbstzweifel ganz normal sind und welche Fragen jetzt besonders wichtig...

DWN
Panorama
Panorama Mercedes CLA im Test: Ungewöhnlich, sparsam und besser denn je
06.06.2026

Der neue Mercedes CLA sieht nicht sofort nach Liebe auf den ersten Blick aus. Doch unter der auffälligen Hülle steckt ein überraschend...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Logistik fordert Frachtgiganten heraus
06.06.2026

Die Frachtbranche galt lange als Geschäft aus Stahl, Schiffen und Terminals. Nun dringt KI in die Buchungen ein, automatisiert Dokumente...

DWN
Politik
Politik EZB warnt vor Risiken für die Finanzstabilität bei längerem Iran-Krieg
06.06.2026

Die Banken wirken stabil, die Märkte aber nicht. Der Iran-Krieg trifft auf hohe Bewertungen, nervöse Anleger und Staaten mit knappen...

DWN
Politik
Politik Atomabkommen mit dem Iran: Warum Trump Obamas Iran-Deal zu Fall brachte
06.06.2026

Donald Trump macht keinen Hehl daraus, dass er Barack Obamas Iran-Politik für einen Fehler hält. Der Ausstieg der USA aus dem...

DWN
Technologie
Technologie Der neue Fachkräftemangel: Jetzt fehlen Mitarbeiter mit KI-Kompetenz
06.06.2026

KI-Kompetenz wird zum neuen Engpass am Arbeitsmarkt. Unternehmen brauchen Mitarbeiter, die Künstliche Intelligenz produktiv einsetzen,...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Märkte schließen: Nasdaq von massivem Ausverkauf getroffen
05.06.2026

Ein plötzliches Beben erschüttert die Wall Street und zwingt Anleger zum sofortigen Umdenken – erfahren Sie, was hinter den Turbulenzen...

DWN
Politik
Politik Armenien-Wahl wird zum Testfall für Europas Machtanspruch
05.06.2026

Armenien steht vor einer Wahl, die weit über Jerewan hinausreicht. Im Südkaukasus entscheidet sich, ob Russland ein weiteres...