Unternehmen

EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen

Nach langem Ringen gibt es einen offensichtlich mehrheitsfähigen Kompromiss für ein abgeschwächtes europäisches Lieferkettengesetz. Das EU-Parlament stimmt darüber ab, während Deutschland das Vorhaben nicht unterstützt, es jedoch umsetzen müsste.
24.04.2024 07:57
Aktualisiert: 24.04.2024 08:21
Lesezeit: 1 min
EU-Lieferkettengesetz: Die neuen Regelungen und ihre Folgen
Mit dem EU-Lieferkettengesetz wird ein neuer Weg für Unternehmen eingeschlagen – doch was bedeutet das konkret? (Foto: dpa) Foto: Rolf Vennenbernd

EU-Lieferkettengesetz: Was sind die Ziele?

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes besteht darin, Menschenrechte weltweit zu stärken. Große Unternehmen sollen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem müssen sie Berichte über die Vereinbarkeit ihres Geschäftsmodells mit dem Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen, vorlegen.

Abschwächung im Verhandlungsprozess

Im Verhandlungsprozess wurde das Gesetz abgeschwächt: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollten ursprünglich betroffen sein, doch diese Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben.

Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren werden die Vorgaben dann für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro gelten.

Unterschiede zwischen EU- und deutschem Lieferkettengesetz

Ein bedeutender Unterschied zwischen dem europäischen und dem deutschen Lieferkettengesetz ist die Haftbarkeit. Während im deutschen Gesetz Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen nicht haftbar sind, erlaubt die EU-Version dies.

Zudem gilt das deutsche Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 1000 oder mehr Mitarbeitenden, was in den kommenden Jahren mehr Unternehmen betrifft als die EU-Variante.

Strafen bei Verstößen gegen das Gesetz

Bei Verstößen gegen das Gesetz sollen die EU-Staaten eine Aufsichtsbehörde benennen, die Strafen gegen Unternehmen verhängen kann. Dies können Geldstrafen von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens sein.

Einschätzungen von Wirtschaftsexperten

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht das Vorhaben trotz Änderungen kritisch. DIHK-Präsident Peter Adrian betont, dass auch in abgespeckter Form die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich sei und mit viel Bürokratie verbunden wäre. Rechtsunsicherheit bestehe weiterhin.

Hingegen spricht sich der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, deutlich für das Vorhaben aus. Ohne eine EU-Version des Gesetzes würde Deutschland wirtschaftlichen Schaden erleiden, so seine Einschätzung.

Rolle Deutschlands und politische Positionen

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten enthalten, was an Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt. Dies schwächt Deutschlands Verhandlungsposition in Brüssel.

In diesem Fall drängte die FDP darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Sorge vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Politiker von SPD und Grünen hingegen befürworteten das Vorhaben.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Staatliche Datenkontrolle treibt Verbraucher in die digitale Schattenwirtschaft

Deutschland befindet sich im Jahr 2026 in einer paradoxen wirtschaftspolitischen Situation. Während die Bundesregierung versucht, durch...

 

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiepolitik in der Iran-Krise: Wirtschaftsbeiräte legen Strategiepapier vor
13.03.2026

In der Debatte um die rasant steigenden Energiekosten plädieren die Berater von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche für...

DWN
Finanzen
Finanzen Iran-Krieg: Rechte für Nahost-Urlauber – wann Sie Teile des Reisepreises zurückfordern können
13.03.2026

Der Iran-Krieg und die Eskalation im Nahen Osten haben zahlreiche Reisen abrupt verändert. Für Nahost-Urlauber wurde der Urlaub zur...

DWN
Politik
Politik Trump erwägt US-Bodenoperationen im Iran: Zwei riskante Angriffsoptionen im Fokus
13.03.2026

In Washington werden zwei riskante Bodentruppenoperationen im Iran geprüft, die das Atomprogramm und die wirtschaftliche Basis des Regimes...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiemärkte unter Druck: USA lockern Sanktionen gegen russisches Öl
13.03.2026

Die Eskalation im Nahen Osten zwingt die US-Regierung zu einem pragmatischen Kurswechsel. Um den rasant steigenden Ölpreisen...

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg im Fokus: Wie stark ist Europa wirklich betroffen?
13.03.2026

Die militärische Eskalation zwischen den USA, Israel und dem Iran verschärft die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten und rückt...

DWN
Finanzen
Finanzen Vom Sorgenkind zum Börsenkandidaten: Vincorions Weg aufs Parkett
13.03.2026

Lange Zeit flog Vincorion unter dem Radar der großen Märkte. Als Randsparte im Jenoptik-Konzern eher stiefmütterlich behandelt, hat sich...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 11: Die wichtigsten Analysen der Woche
13.03.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 11 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvenzwelle in Deutschland: Höchststand seit über einem Jahrzehnt
13.03.2026

Die wirtschaftliche Anspannung in Deutschland erreicht einen neuen Peak: Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auf den...