Finanzen

Zukunft des Solidaritätszuschlags: Entlastung für Kapitalanleger in Sicht?

Lesezeit: 3 min
22.05.2024 10:10
Trotz der Abschaffung des „Soli“ für viele Bürger: Kapitalanleger zahlen weiter! Doch die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätsbeitrags steht auf dem Prüfstand. Welche Entscheidung wird das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe treffen und können Anleger mit einer Entlastung rechnen?
Zukunft des Solidaritätszuschlags: Entlastung für Kapitalanleger in Sicht?
Wichtige Entscheidungen über den „Soli“ stehen bevor. (Foto: dpa)
Foto: Sven Hoppe

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Zum Jahreswechsel 2021 erlebte Deutschlands Steuersystem eine tiefgreifende Veränderung: Der Solidaritätszuschlag, weithin bekannt als „Soli“, wurde für etwa 90-Prozent der Steuerzahler abgeschafft.

Während viele eine spürbare Verringerung ihrer Steuerlast feiern, finden sich Kapitalanleger sowie Unternehmer und Besserverdiener weiterhin im Griff dieser Abgabe. Der Artikel beleuchtet, inwieweit Kapitalerträge nach wie vor belastet sind und was dies für die deutschen Finanzen bedeutet.

Besteuerung von Kapitalerträgen: Wo steht die Solidarität heute?

Wie hoch ist der „Soli“ bei Kapitalerträgen, also bei Zinsen auf Sparkonten bis hin zu Dividenden und Gewinnen aus Aktienverkäufen, ETFs oder Investmentfonds? Nehmen wir Anna Müller aus München, die im Jahr 2023 Kapitalerträge in Höhe von 20.000 Euro erzielte. Annas Freistellungsbetrag beträgt als Alleinstehende 1.000 Euro. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5-Prozent und wird auf die 25-prozentige Abgeltungssteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird, fällig.

Nach dem derzeit geltenden Steuerrecht ergibt sich für Anna folgende Belastung:

  • Abgeltungssteuer (25%): 19.000 Euro x 25% = 4.750 Euro
  • Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Abgeltungssteuer): 4.750 Euro x 5,5% = 261,25 Euro
  • Gesamtsteuerlast ohne Kirchensteuer: 5.011,25 Euro

Würden Kapitalerträge vom Solidaritätszuschlag befreit, könnte Anna ihre Steuerlast um 261 Euro reduzieren.

Die Zukunft des Solidaritätszuschlags: Wie wahrscheinlich ist eine Abschaffung?

Die Gesamteinnahmen durch den Solidaritätszuschlag stellen eine wichtige Säule der Staatsfinanzierung dar. Für das Jahr 2024 prognostiziert das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW-Köln) staatliche Einnahmen in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro.

Doch steht die Legitimität des Solidaritätszuschlags zunehmend auf dem juristischen Prüfstand. Bereits 2020 haben Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion, die ebenfalls der Bundesrechtsanwaltskammer angehören, eine tiefgreifende Verfassungsbeschwerde (Aktenzeichen: 2 BvR 1505/20) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Darin fordern sie eine Neubewertung der fortlaufenden Erhebung des Solidaritätszuschlags.

Kritikpunkt: Die Debatte um den Solidaritätszuschlag nach dem Solidarpakt II

Die Beschwerdeführer legen dar, dass der Solidaritätszuschlag mit dem Ende des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 seine Berechtigung verloren hat. Sie argumentieren, dass ohne spezifische Ausgaben für die deutsche Einheit im aktuellen Bundeshaushalt keine verfassungsrechtliche Grundlage für die weitere Erhebung besteht. Eingeführt im Jahr 1991, war der Solidaritätszuschlag darauf ausgerichtet, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in Ostdeutschland an das Niveau des Westens anzugleichen.

In einer zugrundeliegenden Analyse von Januar 2024, die Professor Dr. Gregor Kirchhof im Auftrag des Deutschen Steuerberaterverbands und des Bundes der Steuerzahler Deutschland durchführte, wird die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags gründlich hinterfragt. Professor Kirchhof kommt zu dem Schluss, dass die Wiedervereinigung abgeschlossen ist und somit die ursprünglichen Gründe für den Solidaritätszuschlag entfallen sind.

Er erklärt, es sei „offensichtlich, dass der Solidaritätszuschlag, der zur Finanzierung der deutschen Einheit erhoben wurde, aus rechtlicher Sicht nicht mehr gerechtfertigt ist.“ Denn heute erstreckt sich die staatliche „Soli“-Förderung auf alle wirtschaftlich schwachen Regionen Deutschlands, unabhängig von ihrer geografischen Lage.

Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde: Wirtschaftsprüfer äußern sich!

Was die Debatte weiter anheizt: Im Februar hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts eine entscheidende Stellungnahme abgegeben. Auch darin wird die gegenwärtige Erhebung des Solidaritätszuschlags als verfassungswidrig eingestuft.

Das IDW argumentiert, dass kein fortwährender Sonderbedarf der öffentlichen Hand existiert, der die Weiterführung dieser Steuer rechtfertigen könnte. „Denn mit dem Auslaufen des Solidarpakt II Ende des Jahres 2019 ist die finanzpolitische und finanzverfassungsrechtliche Sonderlage einer besonderen Aufbauhilfe zu Gunsten der neuen Länder beendet worden.“ Die Stellungnahme könnte signifikante Impulse für das laufende Verfassungsverfahren liefern.

Ausblick: Was die Zukunft für den Solidaritätszuschlag bereithält

Fakt ist: Die Rolle des Solidaritätszuschlags im deutschen Steuersystem steht an einem Scheideweg. Während das Bundesverfassungsgericht noch über die Verfassungsmäßigkeit berät, bleibt die Gemeinschaft der Kapitalanleger, Unternehmer und Besserverdiener in einer Warteposition.

In der Zwischenzeit bleibt als einzige steuerliche Entlastungsmöglichkeit der Freistellungsauftrag. Alleinstehende wie Anna Müller können einen Freibetrag von 1.000 Euro nutzen, verheiratete Paare bis zu 2.000 Euro. Kapitalerträge, die über diese Grenzen hinausgehen, bleiben steuerpflichtig. Dies bietet zumindest eine temporäre Linderung in der Steuerlast - bis die Kernfrage geklärt wird, wie es mit dem Solidaritätszuschlag weiter geht.


Mehr zum Thema:  

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neue Verträge: Nach dem KaDeWe sind auch Oberpollinger und Alsterhaus gerettet
26.07.2024

Die berühmten Flaggschiffe der deutschen Warenhäuser scheinen nach der Pleite des Immobilien-Hasardeurs René Benko endlich gerettet zu...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Hilfsgelder von Russland: EU gibt Erträge aus dem eingefrorenen Vermögen frei
26.07.2024

Die Europäische Union hat jetzt die ersten Zinserträge aus dem im Westen eingefrorenem russischen Staatsvermögen freigegeben. Die...

DWN
Politik
Politik Der Chefredakteur kommentiert: Islamisches Zentrum Hamburg - ein längst überfälliges Verbot, Frau Faeser!
26.07.2024

Liebe Leserinnen und Leser, jede Woche gibt es ein Thema, das uns in der DWN-Redaktion besonders beschäftigt und das wir oft auch...

DWN
Politik
Politik Bundeskanzler Scholz zu irregulärer Migration: „Die Zahlen müssen runter“
26.07.2024

Erwerbsmigration nach Deutschland sei erwünscht, meint der Kanzler. Problematisch findet er unerlaubte Einreisen. Eine Innenexpertin der...

DWN
Panorama
Panorama ADAC warnt: Es droht schlimmstes Stau-Wochenende der Saison
26.07.2024

Wer nun in den Urlaub fährt, sollte etwas mehr Zeit einplanen und mitunter starke Nerven haben. Der ADAC rechnet mit vielen Staus. Lassen...

DWN
Politik
Politik Außenministerin Baerbock: Seegerichtshof in Hamburg wird an Bedeutung gewinnen
26.07.2024

In Hamburg informiert sich die Außenministerin bei ihrer Sommerreise über die Arbeit des Internationalen Seegerichtshofs. Anschließend...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB nach Stresstest: Banken haben Verbesserungsbedarf bei Cyber-Angriffen
26.07.2024

Seit der Finanzkrise 2008 wird genauer hingeschaut bei den Banken. Im Euroraum müssen sich die Institute nach Einschätzung der...

DWN
Politik
Politik Verfassungsschutz weist auf russische Sabotageversuche hin
26.07.2024

Der deutsche Inlandsgeheimdienst beobachtet schon länger verstärkte russische Geheimdienstaktivitäten. Neue Hinweise veranlassen ihn...