Unternehmen

Baubranche: Unternehmen müssen ihren Mitarbeitern künftig mehr zahlen

Der Tarifkonflikt im deutschen Bauhauptgewerbe ist gelöst. Ein neuer Tarifvertrag sieht eine dreistufige Lohnerhöhung und die vollständige Angleichung der Ost- an die Westlöhne bis April 2026 vor.
16.06.2024 09:38
Lesezeit: 1 min

Im zweiten Anlauf ist der Tarifkonflikt für die etwa 930 000 Beschäftigten im deutschen Bauhauptgewerbe gelöst. Nach der Gewerkschaft IG BAU stimmten auch die Arbeitgeber dem Ende Mai erzielten Kompromiss „mit deutlicher Mehrheit“ zu. Das teilten der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) am Freitag gemeinsam mit.

„Gut, dass wir die Reihen wieder schließen konnten. Jetzt können sich endlich wieder alle auf das Bauen konzentrieren“, kommentierte der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, ZDB-Vizepräsident Uwe Nostitz. Die Bundestarifkommission der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte bereits in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit zugestimmt.

Dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung: Ost-West-Angleichung bis 2026 vereinbart

Das Vertragswerk, das rückwirkend ab dem 1. April 2024 gilt, sieht eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung vor. Am Ende der dreijährigen Laufzeit soll die vollständige Angleichung der Gehälter im Tarifgebiet Ost an den Westen stehen. In einer ersten Stufe werden sämtliche Monatsgehälter pauschal um 230 Euro erhöht sowie um 1,2 Prozent im Westen und 2,2 Prozent im Osten. Die zweite Stufe sieht zum 1. April nächsten Jahres 4,2 Prozent mehr im Westen und 5,0 Prozent im Osten vor. Ein Jahr später steigen dann die Westlöhne um 3,9 Prozent und die im Osten vollständig auf das Westniveau.

Mitte April hatte es bereits einen Schlichtungsvorschlag gegeben. Dem stimmten die Arbeitgeber allerdings nicht zu, weshalb die IG BAU im Mai zweieinhalb Wochen lang Tausende Beschäftigte bundesweit zu Warnstreiks mobilisierte. Der jetzt vereinbarte Abschluss liegt für die ersten beiden Jahre über den Empfehlungen des Schlichters, des früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel. Im dritten Jahr kommt die zunächst erst für Dezember 2026 verabredete vollständige Angleichung der Ostlöhne an Westniveau nun acht Monate früher zum 1. April 2026.

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