Weltwirtschaft

CDU/CSU gegen Lieferkettengesetz: EU-Richtlinie bringt Änderungen

Lesezeit: 2 min
27.06.2024 14:00
Seit langer Zeit wird über das deutsche Lieferkettengesetz in der Ampel-Koalition gestritten. Nun hatte die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Gesetz aufheben soll. Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die in zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss und schärfere sowie vielfach abweichende Regelungen vorsieht.

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Am 14. Juni beschäftigte sich der Deutsche Bundestag mit dem deutschen Lieferkettengesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten war. Angestoßen wurde die Debatte durch den eingebrachten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, zu einer Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. In einer namentlichen Abstimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit jedoch deutlich verfehlt. Der Antrag wird nun weiter beraten im Ausschuss für Arbeit und Soziales und 6 weiteren Ausschüssen.

Deutsches Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz ist am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern in Kraft getreten und seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern verbindlich. Es verpflichtet diese Unternehmen, Sorgfaltspflichten wahrzunehmen, um menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu minimieren, zu beenden und ihnen vorzubeugen. Insbesondere der Schutz von Menschenrechten steht im Fokus und soll Rechtssicherheit sowie eine gute Handhabbarkeit für die Unternehmen gewährleisten.

Warum soll das deutsche Lieferkettengesetz aufgehoben werden?

Begründet wird der Antrag der CDU/CSU-Fraktion damit, dass durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bereits eine verbindliche Vorgabe geschaffen wurde, die über die deutsche Regelung weit hinaus geht und die Unternehmen zu Standards über die gesamte Lieferkette hinweg verpflichtet. Danach müssen Unternehmen auch in Zukunft einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang ist. Verstöße gegen Menschenrechte sollen dann in Zukunft vor europäischen Gerichten geahndet werden.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regeln dabei sehr unterschiedliche Verpflichtungen. Deshalb sei es nach Begründung der CDU/CSU unsinnig, am deutschen Gesetz festzuhalten und gleichzeitig den Unternehmen abzuverlangen, dass sie sich auf das Inkrafttreten der europäischen Richtlinie vorbereiten. Dadurch würde sich eine deutliche Mehrbelastung ergeben, die zu einem unnötigen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Unternehmen in der EU führen würde.

Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen in der EU

Gerade deutsche Unternehmen seien mit einer Fülle von bürokratischen Auflagen und Berichtspflichten konfrontiert, durch die sich nicht zuletzt auch die Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen verschlechtert haben. Deshalb wäre es unsinnig, an der Durchführung des deutschen Lieferkettengesetzes festzuhalten. Vielmehr sollte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die Unternehmen auf die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten und zum Beispiel umfangreiche Beratungsangebote zur Verfügung stellen. Insbesondere gelte dies auch für den deutschen Mittelstand, der von den Vorgaben ebenfalls betroffen sein, z. B. durch Ausschreibungsbedingungen.

Habeck und Lindner auf einer Linie

Die FDP und Wirtschaftsminister Habeck haben sich gegen das deutsche Liefergesetz oder für die Aussetzung um zwei Jahre eingesetzt, um die Unternehmen von der überbordenden Bürokratie zu entlasten. Mit dem Aussetzen des deutschen Gesetzes hätten die deutschen Unternehmen dann nochmals Zeit, sich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie vorzubereiten. Die europäische Variante des Lieferkettengesetzes wurde erst im Mai dieses Jahres endgültig beschlossen und muss jetzt noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dann haben die EU-Länder noch zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

EU-Richtlinie mit härteren Bestimmungen

Die europäische Richtlinie verlangt allerdings noch mehr von den Unternehmen. Alle EU-Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mindestens 450 Mio. Euro sind dann davon betroffen. Sie müssen dann die negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt auch in Drittländern durchleuchten und die Folgen beheben, verhindern oder beenden. Ferner sind sie auch dazu verpflichtet, die Einhaltung von sozialen Standards und Umweltstandards zusätzlich bei Ihren Lieferanten und ihren Transportunternehmen zu überwachen. Durch die Ablehnung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Fraktion bleibt nun abzuwarten, wie es mit den Beratungen der Ausschüsse zum deutschen Lieferkettengesetz weitergeht.


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