Wirtschaft

CDU/CSU gegen Lieferkettengesetz: EU-Richtlinie bringt Änderungen

Seit langer Zeit wird über das deutsche Lieferkettengesetz in der Ampel-Koalition gestritten. Nun hatte die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Gesetz aufheben soll. Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die in zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden muss und schärfere sowie vielfach abweichende Regelungen vorsieht.
27.06.2024 14:00
Lesezeit: 2 min

Am 14. Juni beschäftigte sich der Deutsche Bundestag mit dem deutschen Lieferkettengesetz, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten war. Angestoßen wurde die Debatte durch den eingebrachten Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, zu einer Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. In einer namentlichen Abstimmung zu diesem Geschäftsordnungsantrag wurde die erforderliche Zweidrittelmehrheit jedoch deutlich verfehlt. Der Antrag wird nun weiter beraten im Ausschuss für Arbeit und Soziales und 6 weiteren Ausschüssen.

Deutsches Lieferkettengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz ist am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitern in Kraft getreten und seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern verbindlich. Es verpflichtet diese Unternehmen, Sorgfaltspflichten wahrzunehmen, um menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu minimieren, zu beenden und ihnen vorzubeugen. Insbesondere der Schutz von Menschenrechten steht im Fokus und soll Rechtssicherheit sowie eine gute Handhabbarkeit für die Unternehmen gewährleisten.

Warum soll das deutsche Lieferkettengesetz aufgehoben werden?

Begründet wird der Antrag der CDU/CSU-Fraktion damit, dass durch die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bereits eine verbindliche Vorgabe geschaffen wurde, die über die deutsche Regelung weit hinaus geht und die Unternehmen zu Standards über die gesamte Lieferkette hinweg verpflichtet. Danach müssen Unternehmen auch in Zukunft einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang ist. Verstöße gegen Menschenrechte sollen dann in Zukunft vor europäischen Gerichten geahndet werden.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie und das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz regeln dabei sehr unterschiedliche Verpflichtungen. Deshalb sei es nach Begründung der CDU/CSU unsinnig, am deutschen Gesetz festzuhalten und gleichzeitig den Unternehmen abzuverlangen, dass sie sich auf das Inkrafttreten der europäischen Richtlinie vorbereiten. Dadurch würde sich eine deutliche Mehrbelastung ergeben, die zu einem unnötigen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Unternehmen in der EU führen würde.

Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen in der EU

Gerade deutsche Unternehmen seien mit einer Fülle von bürokratischen Auflagen und Berichtspflichten konfrontiert, durch die sich nicht zuletzt auch die Wettbewerbsbedingungen der Unternehmen verschlechtert haben. Deshalb wäre es unsinnig, an der Durchführung des deutschen Lieferkettengesetzes festzuhalten. Vielmehr sollte die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, die Unternehmen auf die kommende EU-Lieferkettenrichtlinie vorzubereiten und zum Beispiel umfangreiche Beratungsangebote zur Verfügung stellen. Insbesondere gelte dies auch für den deutschen Mittelstand, der von den Vorgaben ebenfalls betroffen sein, z. B. durch Ausschreibungsbedingungen.

Habeck und Lindner auf einer Linie

Die FDP und Wirtschaftsminister Habeck haben sich gegen das deutsche Liefergesetz oder für die Aussetzung um zwei Jahre eingesetzt, um die Unternehmen von der überbordenden Bürokratie zu entlasten. Mit dem Aussetzen des deutschen Gesetzes hätten die deutschen Unternehmen dann nochmals Zeit, sich auf die Umsetzung der EU-Richtlinie vorzubereiten. Die europäische Variante des Lieferkettengesetzes wurde erst im Mai dieses Jahres endgültig beschlossen und muss jetzt noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dann haben die EU-Länder noch zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

EU-Richtlinie mit härteren Bestimmungen

Die europäische Richtlinie verlangt allerdings noch mehr von den Unternehmen. Alle EU-Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern und einem weltweiten Umsatz von mindestens 450 Mio. Euro sind dann davon betroffen. Sie müssen dann die negativen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt auch in Drittländern durchleuchten und die Folgen beheben, verhindern oder beenden. Ferner sind sie auch dazu verpflichtet, die Einhaltung von sozialen Standards und Umweltstandards zusätzlich bei Ihren Lieferanten und ihren Transportunternehmen zu überwachen. Durch die Ablehnung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU-Fraktion bleibt nun abzuwarten, wie es mit den Beratungen der Ausschüsse zum deutschen Lieferkettengesetz weitergeht.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Das Zeitalter des intelligenten passiven Einkommens: Bitcoin-Mining mit BlackchainMining

In der heutigen, sich rasant entwickelnden digitalen Wirtschaft sind Kryptowährungen wie Bitcoin nicht nur Vermögenswerte, sondern auch...

 

DWN
Politik
Politik Schutz vor Einschüchterung: Bundesregierung beschließt besseren Schutz vor Schikane-Klagen
10.12.2025

Die Bundesregierung schützt Journalisten, Wissenschaftler und Aktivisten künftig besser vor sogenannten Schikane-Klagen. Mit dem Vorhaben...

DWN
Finanzen
Finanzen Kapitalmarkt 2026: Mehr Börsengänge in Deutschland und Europa erwartet
10.12.2025

Mit Ottobock, TKMS und Aumovio zählen drei deutsche Börsendebüts zu den gewichtigsten in Europa im laufenden Jahr. Doch viele...

DWN
Finanzen
Finanzen Weihnachtsfeier steuerlich absetzen: So gelingt es – Tipps vom Steuerberater
10.12.2025

Viele Unternehmen möchten ihre Weihnachtsfeier steuerlich absetzen und gleichzeitig die Kosten im Blick behalten. Eine gut geplante Feier...

DWN
Politik
Politik „Reichsbürger“-Verfahren: Prinz Reuß wird zu Vorwürfen sprechen
10.12.2025

Der mutmaßliche „Reichsbürger“ Heinrich XIII. Prinz Reuß wird zu den Vorwürfen eines geplanten „Staatsstreichs“ Stellung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Blase: Warum die Rekordausgaben der Tech-Giganten zum Risiko werden
10.12.2025

Die Tech-Konzerne pumpen Milliarden in künstliche Intelligenz und treiben ihre Investitionslast auf historische Höhen. Doch aus dem...

DWN
Politik
Politik Kampf gegen den Klimawandel: EU-Einigung auf Klimaschutzziel für 2040
10.12.2025

Die neuen Klimaziele der EU stehen fest: Der Treibhausgasausstoß soll bis 2040 um 90 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken. Bei der...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsmarkt: Angebot an Mietwohnungen steigt in Ostdeutschland
10.12.2025

Angebot runter, Preise rauf. Doch jetzt dreht sich der Trend – zumindest in Ostdeutschland. Allerdings nicht im Berliner Umland, dafür...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: Selenskyj will Neuwahlen möglich machen - Ukraine könnte binnen 60 bis 90 Tagen wählen
10.12.2025

Seit dem russischen Überfall im Februar 2022 fanden keine Wahlen in der Ukraine statt. Die reguläre Amtszeit des Präsidenten lief im Mai...