In Deutschland beziehen mehr als 900.000 Menschen Arbeitslosengeld I – und diese Personen sollen nun leichter in Jobs vermittelt werden können. So soll die Möglichkeit von Beratung und Vermittlung per Videoanruf erweitert werden.
Arbeitsvermittlung: Diese Regelung soll wegfallen
Das ist eine der Neuerungen eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), wie diese Woche in Berlin bekannt wurde. Wegfallen soll die Verpflichtung, ortsnah zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. „Für die Erreichbarkeit ist es künftig ausreichend, dass sich die Arbeitslosen im Bundesgebiet oder im grenznahen Ausland aufhalten und Mitteilungen und Vorschläge der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung werktäglich zur Kenntnis nehmen können“, so der Entwurf.
Bisher gilt: Für alle Erwerbslose im ALG I gilt die „Erreichbarkeitsanordnung“ (EAO). Danach hat jeder Erwerbslose sicherzustellen, dass der Leistungsträger (Arbeitsagentur) sie/ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift durch Briefpost erreichen und für den nächsten Werktag einladen kann. Eine unerlaubte Abwesenheit von Ihrem Wohnort kann zum Wegfall und zur Rückforderung Ihrer Leistungen beim Arbeitslosengeld II führen.
Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und die Voraussetzungen erfüllt, erhält bis zu einem bestimmten Höchstbetrag entweder 60 oder 67 Prozent des vorherigen Netto-Gehalts von der Arbeitsagentur – und das für bis zwei Jahre.
Ziel: Moderner und unbürokratischer
Die Arbeitsförderung soll mit dem Entwurf moderner, bürgerfreundlicher und unbürokratischer werden. Digitalisierung und Automatisierung sind die Mittel dazu.
Bereits bisher kann man sich bei der Bundesagentur für Arbeit online arbeitsuchend und arbeitslos melden. Unternehmen können online Förderleistungen oder Kurzarbeitergeld beantragen. „Diese Digitalisierungsschritte gilt es konsequent fortzusetzen“, heißt es in dem Referentenentwurf. Stärker erreicht werden sollen zudem junge Menschen und Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen.
Weitere geplante Änderungen
Vereinfacht werden soll auch die Berechnung des Arbeitslosengeldes. Abzugsbeträge für eine Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag sollen früher berücksichtigt und Nachberechnungen vermieden werden.
Bestimmte Maßnahmen, die bisher jungen Menschen im Bürgergeld vorbehalten waren, sollen auf Arbeitslosengeld I – Bezieher ausgedehnt werden.
Außerdem sollen Jugendberufsagenturen gestärkt und die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika erhöht werden.
Mehrausgaben
Der Kostenpunkt für die Bundesagentur für Arbeit soll 2025 bei Mehrausgaben von rund 59 Millionen Euro liegen, die sich bis 2027 bis zu jährlich rund 161 Millionen und bis 2029 auf 197 Millionen Euro steigern sollen.
Positiv betrachtet, passen sich die neuen Regelungen an die Lebenswirklichkeit vieler Leistungsberechtigten an. Die Menschen sind heute wesentlich mobiler unterwegs. Die Kontakte und Erfahrungen, um einen neuen Job zu finden, können ohne Wohnort-Pflicht für einige sicher flexibler genutzt werden. Doch was machen die Menschen, die nicht so mobil und digital sind? In einem persönlichen Gespräch kann vieles direkt besprochen und von qualifizierten Mitarbeitern geklärt und umgesetzt werden.