Immobilien

BGH-Urteil: Siegreiche Eigentümer müssen nun auch Prozesskosten tragen!

Streitigkeiten sind in Wohnungseigentümergemeinschaften keine Seltenheit und landen oft vor Gericht. Müssen die siegreichen Parteien dann trotzdem die Prozesskosten tragen?
19.07.2024 15:03
Aktualisiert: 19.07.2024 15:17
Lesezeit: 2 min

Immer wieder ziehen Wohnungseigentümer gegen Entscheidungen ihrer Eigentümergemeinschaft vor Gericht. Wenn sie dort erfolgreich sind, wird die Gemeinschaft oft dazu verurteilt, die Kosten des Prozesses zu tragen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat nun entschieden, dass diese Prozesskosten auch anteilig auf die siegreichen Eigentümer umgelegt werden dürfen. (Az. V ZR 139/23)

Im konkreten Fall hatten drei Frauen 2021 am Amtsgericht Rostock erfolgreich einen Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft angefochten, in der sie selbst Mitglieder sind - ihnen gehört je eine der insgesamt acht Wohnungseinheiten. Das Gericht verurteilte die unterlegene Gemeinschaft dazu, die Prozesskosten zu tragen. Die legte diese Kosten wiederum über eine Sonderumlage auf alle Mitglieder um - also auch auf die drei eigentlich erfolgreichen Klägerinnen. Je Wohnungseinheit sollten knapp 800 Euro gezahlt werden.

Prozesskosten als Verwaltungskosten

Gegen die Umlage wollten sich die Frauen mit einer erneuten Klage vor Gericht wehren. Das Amtsgericht Rostock wies die Anfechtungsklage zunächst ab, das Landgericht Rostock gab ihr dann auf die Berufung einer der Klägerinnen statt. Am höchsten deutschen Zivilgericht hatten die Frauen nun aber keinen Erfolg. Der BGH stellte sich hinter die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Klage sei somit endgültig abgewiesen, erklärte der Senat.

Die Prozesskosten würden zu den im reformierten Wohnungseigentumsgesetz geregelten Verwaltungskosten zählen, entschied der für derartige Fälle zuständige fünfte Zivilsenat. Als solche dürften sie, sofern keine andere Regelung vereinbart wurde, nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel auf die Mitglieder der Gemeinschaft umgelegt werden - also auch auf die obsiegenden Eigentümer.

Seit einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 richten sich Klagen gegen Beschlüsse der Gemeinschaft nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer, sondern gegen die Gemeinschaft als solche. „Damit sind auch Kosten, die der Gemeinschaft in einem Beschlussklageverfahren auferlegt worden sind, Verwaltungskosten der Gemeinschaft, an denen sämtliche Wohnungseigentümer unabhängig von ihrer Parteistellung im Prozess zu beteiligen sind“, so der BGH.

Verband rät zu sorgfältigen Beschlüssen

Zwar könnte diese Kostenregelung gerade in kleinen Gemeinschaften, wo die Kosten sich nur auf wenige Parteien verteilen würden, potenzielle Kläger von einer Beschlussklage abhalten, räumte die vorsitzende Richterin, Bettina Brückner, bei der Urteilsverkündung ein. Allerdings würde eine andere Auslegung des Gesetzes zusätzliche Fragen aufwerfen, etwa, ob Mitglieder der Gemeinschaft, die gegen den erfolgreich beklagten Beschluss stimmten, aber nicht selbst gegen ihn klagten, auch von den Prozesskosten ausgenommen werden müssten.

Es sei nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber übersehen hat, dass die neue Regelung aufgrund der Parteistellung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei Beschlussklagen auch die Kosten des obsiegenden Beschlussklägers erfasst, so der Senat. Der Gemeinschaft stehe es zwar frei, die Prozesskosten anders zu verteilen, sagte Richterin Brückner. Das müsse aber in der Gemeinschaft mehrheitlich beschlossen werden. Da das im vorliegenden Rechtsstreit nicht der Fall war, müssten die Kosten wie vorgesehen auf alle verteilt werden.

„Diese Entscheidung war im Grunde nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1. Dezember 2020 nicht anders zu erwarten“, sagte der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke. Das Urteil zeige aufs Neue, dass Beschlüsse in einer Eigentümergemeinschaft sorgfältig vorbereitet und so diskutiert werden sollten, dass sie von allen Eigentümern akzeptiert werden. So könnten viele Klagen vermieden werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Die Ergebnisse von Alphabet übertrafen die Erwartungen, doch der Anstieg der Ausgaben verschreckte die Anleger
04.02.2026

Im Jahr 2026 plant das Unternehmen, im Wettlauf um künstliche Intelligenz durchschnittlich 180 Milliarden Dollar auszugeben.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Börsentag: Technologiegiganten zogen den Markt weiter nach unten
04.02.2026

Die US-Börsen beendeten den Handelstag am Mittwoch überwiegend im Minus.

DWN
Politik
Politik Millionenlieferungen an Russlands Rüstungsindustrie: Illegales Netzwerk in Deutschland aufgedeckt
04.02.2026

Deutsche Ermittler haben ein Liefernetzwerk aufgedeckt, das trotz Sanktionen die russische Rüstungsindustrie belieferte. Wie verwundbar...

DWN
Politik
Politik Handelsabkommen geschlossen: USA und Indien einigen sich auf Zollsenkung
04.02.2026

Das Handelsabkommen zwischen den USA und Indien signalisiert eine strategische Verschiebung in Handel und Energiepolitik. Welche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Maschinen- und Anlagenbau: Stabile Aufträge hellen Stimmung auf
04.02.2026

Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau hat drei magere Jahre hinter sich. Doch die exportorientierte Branche schöpft wieder Hoffnung,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Eurozone: Stimmung der Dienstleister trübt sich weiter ein
04.02.2026

Die Stimmung der Dienstleister in der Eurozone sinkt zu Beginn des Jahres weiter: In Deutschland hat sich die Stimmung überraschend...

DWN
Immobilien
Immobilien Höherer Zins bremst Verbraucher: Baukreditgeschäft stagniert
04.02.2026

Wer eine Wohnung kauft oder ein Haus baut, schaut auf die Zinsen - und hier herrscht Ernüchterung. Zwar ist die Nachfrage nach den eigenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo: Europageschäft macht deutscher Autoindustrie Hoffnung
04.02.2026

Das Geschäftsklima steigt leicht. Vor allem dank besserer Exporterwartungen auf dem Heimatkontinent. Die Lage ist aber weiter angespannt.