Politik

Kindergrundsicherung: Wird die Reform zum leichten Facelift?

Kindergeld und Sofortzuschlag werden ab dem nächsten Jahr um fünf Euro erhöht. Das ist der erste Schritt. Doch welche weiteren Verbesserungen Familien in Zukunft erwarten können, bleibt bisher ungewiss.
21.07.2024 17:35
Lesezeit: 3 min

Das endgültige Urteil steht noch aus, das Projekt liegt derzeit in den Händen der Abgeordneten. Seit Wochen versuchen diese, mit dem Entwurf zu arbeiten, den Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hinterlassen hat. Der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung hat sich als langwierige Baustelle erwiesen, die SPD-Fraktionsvize Sönke Rix jüngst sogar als „nicht tragfähig“ bezeichnete. FDP-Finanzminister Christian Lindner hat dem ursprünglichen Plan bereits eine deutliche Absage erteilt. Es werde keine neue Behörde „mit vielleicht 5000 Mitarbeitern“ geben, stellte er klar.

So wird das Projekt zur Kindergrundsicherung zunehmend zum Symbol für den Zustand dieser Koalition: Status kompliziert - und Zukunft völlig unklar.

Grüne bevorzugen zentrale Auszahlungslösung

Dabei begann alles mit viel Engagement und gutem Willen. Die Kindergrundsicherung sollte das zentrale Projekt gegen Kinderarmut werden. Das Hauptziel: Jedes Kind soll die staatlichen Leistungen erhalten, die ihm zustehen. Die Ampel-Koalition will bestehende Leistungen bündeln und unbürokratischer an Familien auszahlen. Die Botschaft lautet: Ihr bekommt euer Geld - und müsst euch dafür nicht mehr so abmühen wie bisher. Das, was Ministerin Paus als „Bringschuld“ des Staates bezeichnete. Ein Gedanke, für dessen Umsetzung die Grünen eine zentrale Auszahlungslösung bevorzugen.

Doch es gibt hohe rechtliche Hürden - und es würde unter anderem bedeuten, alle Kinder von Familien im Bürgergeld-System herauszunehmen, um sie separat mit den neuen gebündelten Leistungen zu erreichen. Ein komplexer Weg für eine Reform, die eigentlich alles einfacher gestalten soll.

Abruf des Kinderzuschlags stark gestiegen

Die Mängel im aktuellen System sind offensichtlich: Immer wieder hatte Paus aufgezeigt, dass bislang nur ein kleiner Teil der Familien ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag geltend machte. Das hat sich mittlerweile - auch durch die öffentlichen Debatten - geändert. Seit Oktober 2023 stieg die Zahl der Kinder, die den Zuschlag erhalten, laut Ministerium auf mehr als eine Million. Im Juni 2024 waren es bereits 1,24 Millionen. Ende Dezember 2022 lag die Zahl noch bei knapp 800 000. Ein deutlicher Anstieg, auf den insbesondere die Grünen hinweisen. Mit dem Zusatz: Allein durch den Anstieg der Abrufzahlen sei ein Teil der Kindergrundsicherung bereits umgesetzt.

Ähnlich argumentierte kürzlich Vizekanzler Robert Habeck (Grüne), der die Reform mit einer Vase verglich: „Wichtig ist doch, dass die Versorgung sichergestellt wird, also dass das Wasser in der Vase ist. Welche Farbe die Vase hat, ist mir an dieser Stelle egal.“ Aber ist das wirklich so? Wird die Vase vielleicht doch noch grüner als gedacht? Die Fraktion, die trotz aller Hürden am Kern des Projekts festhält, will sich jedenfalls nicht entmutigen lassen.

Mehr Unterstützung für Familien ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 sollen das Kindergeld und der Kindersofortzuschlag für bedürftige Familien jeweils um fünf Euro steigen. Auch der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer soll angehoben werden. Dies ist Teil der Einigung zum Bundeshaushalt, die am Mittwoch das Kabinett passieren soll. Je nach Interpretation könnte dies bereits einen zentralen Bestandteil der Kindergrundsicherung (FDP) erfüllen oder eine „erste finanzielle Grundlage“ (Grüne) schaffen. Doch was danach folgen wird, bleibt noch unklar.

Geplant sind zunächst einmal ein „Kindergrundsicherungscheck“ und ein „Kinder-Chancenportal“. Der Check soll Familien schnell und einfach darüber informieren, ob sie Anspruch auf Leistungen haben und wenn ja, welche.

Wie das Ministerium auf Anfrage mitteilt, soll der Check zunächst für alle Neugeborenen bereitstehen. Das wären etwa 700 000 Kinder im Jahr. Die Familien müssten zur Nutzung entweder ihr Einverständnis geben oder sich aktiv anmelden, heißt es. Aber: „Sie müssen dafür kein Antragsformular ausfüllen.“

Hürden beim automatischen Datenabruf

Völlig unklar bleibt, welche Daten automatisch abrufbar sein werden, damit das Ergebnis zuverlässig ist. Aus Behördenkreisen heißt es, dass nur die Einkommensdaten von Arbeitnehmern automatisiert verfügbar wären. Bei Selbstständigen könnten die „aktuellen“ Daten zwei Jahre alt sein und zu den Ausgaben von Familien lägen keine Daten vor. Die Frage, welcher Mehrwert bei einem automatisierten Leistungscheck besteht, wenn Familien dennoch alle Dokumente selbst einpflegen müssten, bleibt offen. Das Paus-Ministerium erklärt auf seiner Webseite sogar, dass einige Ausgaben-Nachweise wie Mietverträge oder Kontoauszüge „der Verwaltung nicht vorliegen“ würden.

Auch beim sogenannten Chancenportal, einem Favoriten der FDP, gibt es Herausforderungen. Die Idee: Ein Portal, auf dem Kinder Angebote wie Fußball- oder Musikvereine finden und sich per Klick anmelden können. Der staatliche Teilhabebeitrag von 15 Euro soll automatisch mit dem Preis des Angebots verrechnet werden. Doch auch hier bleiben wichtige Fragen offen: Wie aufwendig wird es für Vereine, sich zu registrieren? Und wer entscheidet, ob ein Angebot seriös ist? Es bleibt kompliziert.

Der Fairness halber sei auch hier betont: Noch liegen alle Checks und Details in den Händen der Abgeordneten. Bis Ende des Jahres könnte es Klarheit darüber geben, was wann kommt - und ob die fragile Vase Bestand haben wird.

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