Wirtschaft

Werbeblocker: BGH wartet bei Urheberrechtsklage von Axel Springer auf ein Urteil des EuGH

Greifen Werbeblocker unzulässig in Computerprogramme ein? Das Medienunternehmen Axel Springer sieht sein Urheberrecht verletzt und klagte nicht zum ersten Mal vor dem BGH. Die obersten deutschen Richter wollen nun aber das Urteil in einem ähnlichen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten.
25.07.2024 11:03
Aktualisiert: 25.07.2024 12:44
Lesezeit: 2 min

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll.

In Karlsruhe geht es aktuell um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker „Adblock Plus“ der Kölner Firma Eyeo. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht.

Der Blick nach Luxemburg

Vor einem Urteil in dem komplizierten Rechtsstreit will der BGH abwarten, wie der EuGH in der Sache „Action Replay“ entscheidet. Die Karlsruher Richter haben den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt (Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZR 157/21). Dabei geht es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht („Cheat-Software“). Die EuGH-Entscheidung wird am 17. Oktober erwartet.

Axel Springer ohne Erfolg in den Vorinstanzen

In den Vorinstanzen hatte die Klage (AZ: I ZR 131/23) keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien und der Verlag über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge.

Axel Springer versucht seit Jahren, Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 gescheitert. Der BGH sah in dem Werbeblocker-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).

Liegt ein Angriff auf die Substanz vor?

Die Hauptfrage ist laut BHG: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Aus Sicht von Springer ist dies der Fall. Programmabläufe würden blockiert oder überschrieben. „Das ist ein Eingriff in die Substanz“, betonte der Anwalt des Medienunternehmens. Es würden nicht nur Inhalte unterdrückt. „Die gesamte Finanzierung einer Webseite wird kaputt gemacht.“

Nach Ansicht des Medienunternehmens sind digitale Werbeerlöse neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabhängigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu können. „Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden. Die finanziellen Schäden für Medienangebote liegen in Millionenhöhe. Die gesellschaftlichen Schäden für die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer“, so Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech, in einem Stellungnahme.

Das Recht der Nutzer

Der Anwalt von Eyeo, mit dessen Software Werbung auf Webseiten blockiert werden kann, betonte hingegen das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet. Somit gebe es keine urheberrechtliche Relevanz. Er warnte zugleich vor einer Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf Funktionalitäten, der für PC-Programme nicht vorgesehen sei - und damit vor möglichen künftigen Problemen etwa bei der Installation von Jugendschutzsoftware.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvenzverfahren: Deko-Kette Depot schließt 66 Filialen in Deutschland
29.06.2026

Depot betrieb vor einigen Jahren noch rund 400 Geschäfte. Jetzt macht der Einzelhändler erneut eine große Zahl an Geschäften dicht....

DWN
Panorama
Panorama Schießerei in Jugendeinrichtung in Stade: Fünf Tote
29.06.2026

In einer Jugendeinrichtung im niedersächsischen Stade sind Schüsse gefallen. Ein Großeinsatz der Polizei in der Innenstadt läuft. Es...

DWN
Finanzen
Finanzen Airbus bekommt Rekordsumme: EU-Förderbank zahlt drei Milliarden 
29.06.2026

Die Europäische Investitionsbank soll Prioritäten der EU finanzieren helfen - etwa bei Sicherheit und Verteidigung. Die Förderbank...

DWN
Finanzen
Finanzen Ausgaben für Verteidigung: Höchster Anstieg staatlicher Investitionen seit 2000
29.06.2026

Die staatlichen Investitionen in Deutschland steigen 2025 so stark wie seit 25 Jahren nicht. Vor allem in einem Bereich fließt mehr Geld....

DWN
Politik
Politik Grüne: Regierung muss beim Hitzeschutz dringend handeln
29.06.2026

Die Regierung tut nach Ansicht der Grünen zu wenig, um die Menschen vor Hitze zu schützen. Die Oppositionspartei verlangt Klimaanlagen...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Prognose: Deutsche Bank senkt Erwartungen deutlich
29.06.2026

Eine weitere Großbank hat ihre Goldpreis-Prognose nach unten korrigiert. Die Experten der Deutschen Bank haben ihre Erwartungen für den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Norwegens Ölfonds-Chef warnt: Wer KI nicht versteht, sollte als CEO gehen
29.06.2026

Nicolai Tangen verwaltet den größten Staatsfonds der Welt und zählt zu den einflussreichsten Investoren überhaupt. Im Interview...

DWN
Technologie
Technologie KI-Boom: Südkorea steckt Hunderte Milliarden in seine Chip-Industrie
29.06.2026

Mit einem Rekord-Investitionspaket wollen Samsung und SK Hynix Südkoreas Technologiestärke sichern. Präsident Lee Jae Myung spricht von...