Wirtschaft

Werbeblocker: BGH wartet bei Urheberrechtsklage von Axel Springer auf ein Urteil des EuGH

Greifen Werbeblocker unzulässig in Computerprogramme ein? Das Medienunternehmen Axel Springer sieht sein Urheberrecht verletzt und klagte nicht zum ersten Mal vor dem BGH. Die obersten deutschen Richter wollen nun aber das Urteil in einem ähnlichen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten.
25.07.2024 11:03
Aktualisiert: 25.07.2024 12:44
Lesezeit: 2 min

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll.

In Karlsruhe geht es aktuell um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker „Adblock Plus“ der Kölner Firma Eyeo. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht.

Der Blick nach Luxemburg

Vor einem Urteil in dem komplizierten Rechtsstreit will der BGH abwarten, wie der EuGH in der Sache „Action Replay“ entscheidet. Die Karlsruher Richter haben den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt (Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZR 157/21). Dabei geht es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht („Cheat-Software“). Die EuGH-Entscheidung wird am 17. Oktober erwartet.

Axel Springer ohne Erfolg in den Vorinstanzen

In den Vorinstanzen hatte die Klage (AZ: I ZR 131/23) keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien und der Verlag über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge.

Axel Springer versucht seit Jahren, Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 gescheitert. Der BGH sah in dem Werbeblocker-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).

Liegt ein Angriff auf die Substanz vor?

Die Hauptfrage ist laut BHG: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Aus Sicht von Springer ist dies der Fall. Programmabläufe würden blockiert oder überschrieben. „Das ist ein Eingriff in die Substanz“, betonte der Anwalt des Medienunternehmens. Es würden nicht nur Inhalte unterdrückt. „Die gesamte Finanzierung einer Webseite wird kaputt gemacht.“

Nach Ansicht des Medienunternehmens sind digitale Werbeerlöse neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabhängigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu können. „Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden. Die finanziellen Schäden für Medienangebote liegen in Millionenhöhe. Die gesellschaftlichen Schäden für die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer“, so Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech, in einem Stellungnahme.

Das Recht der Nutzer

Der Anwalt von Eyeo, mit dessen Software Werbung auf Webseiten blockiert werden kann, betonte hingegen das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet. Somit gebe es keine urheberrechtliche Relevanz. Er warnte zugleich vor einer Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf Funktionalitäten, der für PC-Programme nicht vorgesehen sei - und damit vor möglichen künftigen Problemen etwa bei der Installation von Jugendschutzsoftware.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Führungswechsel in Kiew: Proteste überschatten Wahl der neuen ukrainischen Regierung
16.07.2026

Mitten im Abwehrkampf gegen Russland erlebt die Ukraine eine dramatische Regierungsumbildung. Während das Parlament in Kiew mit Serhij...

DWN
Politik
Politik Konflikt im Nahen Osten: Iran signalisiert Verhandlungsbereitschaft trotz neuer Drohungen
16.07.2026

Der Konflikt zwischen den USA und dem Iran erreicht eine neue Rolltreppe der Eskalation. Während Washington den militärischen Druck...

DWN
Politik
Politik EU-Asylreform: Italien blockiert weiter Rücknahmen
16.07.2026

Die neuen EU-Asylregeln sollen eigentlich klären, welcher Mitgliedstaat für Schutzsuchende zuständig ist. Doch ein Bericht der...

DWN
Finanzen
Finanzen Fed-Aktienkäufe: Die Notenbank als letzter Retter der Börse
16.07.2026

Beim nächsten großen Börsencrash könnte die US-Notenbank zu einem Mittel greifen, das bislang als Tabubruch gilt: dem Kauf von...

DWN
Panorama
Panorama Miteinander statt Frust: Wie der Bund das Heimatgefühl vor Ort stärken will
16.07.2026

Geschlossene Läden, fehlende Ärzte und teurer Wohnraum sorgen vielerorts für Frust. Die Bundesregierung will Alltagsproblemen in Stadt...

DWN
Politik
Politik Steuerbetrug: Bundesregierung will härter durchgreifen
16.07.2026

Die Bundesregierung will Steuerkriminalität stärker bekämpfen und Ermittlungen besser bündeln. Finanzminister Lars Klingbeil und...

DWN
Politik
Politik Zivilschutz und Abschreckung: Deutschland stellt sich auf neue Bedrohungslage ein
16.07.2026

Deutschland richtet seine Sicherheitsstrategie stärker auf die Bedrohung durch Russland aus. Außenminister Johann Wadephul fordert ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Chemie verliert den Anschluss: Investitionen brechen weiter ein
16.07.2026

Die Produktion der Chemiebranche sinkt weiter, die Investitionen gehen zurück. Der Branchenverband VCI sieht keine Trendwende und senkt...