Wirtschaft

Werbeblocker: BGH wartet bei Urheberrechtsklage von Axel Springer auf ein Urteil des EuGH

Greifen Werbeblocker unzulässig in Computerprogramme ein? Das Medienunternehmen Axel Springer sieht sein Urheberrecht verletzt und klagte nicht zum ersten Mal vor dem BGH. Die obersten deutschen Richter wollen nun aber das Urteil in einem ähnlichen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten.
25.07.2024 11:03
Aktualisiert: 25.07.2024 12:44
Lesezeit: 2 min

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll.

In Karlsruhe geht es aktuell um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker „Adblock Plus“ der Kölner Firma Eyeo. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht.

Der Blick nach Luxemburg

Vor einem Urteil in dem komplizierten Rechtsstreit will der BGH abwarten, wie der EuGH in der Sache „Action Replay“ entscheidet. Die Karlsruher Richter haben den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt (Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZR 157/21). Dabei geht es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht („Cheat-Software“). Die EuGH-Entscheidung wird am 17. Oktober erwartet.

Axel Springer ohne Erfolg in den Vorinstanzen

In den Vorinstanzen hatte die Klage (AZ: I ZR 131/23) keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien und der Verlag über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge.

Axel Springer versucht seit Jahren, Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 gescheitert. Der BGH sah in dem Werbeblocker-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).

Liegt ein Angriff auf die Substanz vor?

Die Hauptfrage ist laut BHG: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Aus Sicht von Springer ist dies der Fall. Programmabläufe würden blockiert oder überschrieben. „Das ist ein Eingriff in die Substanz“, betonte der Anwalt des Medienunternehmens. Es würden nicht nur Inhalte unterdrückt. „Die gesamte Finanzierung einer Webseite wird kaputt gemacht.“

Nach Ansicht des Medienunternehmens sind digitale Werbeerlöse neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabhängigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu können. „Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden. Die finanziellen Schäden für Medienangebote liegen in Millionenhöhe. Die gesellschaftlichen Schäden für die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer“, so Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech, in einem Stellungnahme.

Das Recht der Nutzer

Der Anwalt von Eyeo, mit dessen Software Werbung auf Webseiten blockiert werden kann, betonte hingegen das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet. Somit gebe es keine urheberrechtliche Relevanz. Er warnte zugleich vor einer Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf Funktionalitäten, der für PC-Programme nicht vorgesehen sei - und damit vor möglichen künftigen Problemen etwa bei der Installation von Jugendschutzsoftware.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Panorama
Panorama Trumps Luxusjet: FBI, Sicherheitslücken und Millionen-Kosten
27.07.2026

Donald Trump feierte den Luxusjet aus Katar als kostenloses Geschenk und neue Air Force One. Doch fehlende Schutzsysteme, Kosten in...

DWN
Politik
Politik KI-Steuer, steuerfreie Einkommen, Grundeinkommen? Zeit für einen Systemwechsel
27.07.2026

Wenn Erwerbsarbeit nicht mehr die Existenz sichert: Künstliche Intelligenz frisst Arbeitsplätze, Inflation und Steuern fressen Löhne,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Rolly Toys: Spielzeughersteller Franz Schneider stellt nach der Insolvenz den Betrieb ein
27.07.2026

Monatelange Hoffnungen auf eine Sanierung und doch kein Happyend: Nach der Insolvenz muss der Spielzeughersteller Franz Schneider nun doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Spritpreise sinken leicht – ADAC sieht Hoffnung
27.07.2026

Autofahrer können kurz aufatmen: Die Kraftstoffpreise geben leicht nach, nachdem der Ölpreis deutlich gefallen ist. Doch die Entlastung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo-Geschäftsklimaindex überrascht positiv: Zuversicht in der deutschen Wirtschaft wächst
27.07.2026

Die Zuversicht in der deutschen Wirtschaft auf eine Konjunkturerholung wächst: Der Ifo-Geschäftsklimaindex ist im Juli überraschend...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs aktuell: DAX-Rekordhoch im Blick – USA halten still und Ölpreis sinkt
27.07.2026

Nach turbulenten Wochen kehrt an den Finanzmärkten wieder Optimismus ein. Der DAX-Kurs legt am Montag kräftig zu, weil fallende Ölpreise...

DWN
Finanzen
Finanzen XRP-Ledger wächst rasant – was Anleger jetzt unbedingt wissen sollten
27.07.2026

Das XRP-Ledger sorgt derzeit gleich an zwei Fronten für Aufmerksamkeit: Einerseits wächst das Netzwerk im Markt für tokenisierte...

DWN
Finanzen
Finanzen SAP-Aktie nach Zahlen im Höhenflug: Analysten bleiben gespalten – wie Anleger reagieren sollten
27.07.2026

Die SAP-Aktie überrascht nach den Quartalszahlen mit einer kräftigen Erholung. Während das starke Cloud-Geschäft Anleger begeistert,...