Wirtschaft

Werbeblocker: BGH wartet bei Urheberrechtsklage von Axel Springer auf ein Urteil des EuGH

Greifen Werbeblocker unzulässig in Computerprogramme ein? Das Medienunternehmen Axel Springer sieht sein Urheberrecht verletzt und klagte nicht zum ersten Mal vor dem BGH. Die obersten deutschen Richter wollen nun aber das Urteil in einem ähnlichen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten.
25.07.2024 11:03
Aktualisiert: 25.07.2024 12:44
Lesezeit: 2 min

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll.

In Karlsruhe geht es aktuell um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker „Adblock Plus“ der Kölner Firma Eyeo. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht.

Der Blick nach Luxemburg

Vor einem Urteil in dem komplizierten Rechtsstreit will der BGH abwarten, wie der EuGH in der Sache „Action Replay“ entscheidet. Die Karlsruher Richter haben den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt (Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZR 157/21). Dabei geht es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht („Cheat-Software“). Die EuGH-Entscheidung wird am 17. Oktober erwartet.

Axel Springer ohne Erfolg in den Vorinstanzen

In den Vorinstanzen hatte die Klage (AZ: I ZR 131/23) keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien und der Verlag über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge.

Axel Springer versucht seit Jahren, Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 gescheitert. Der BGH sah in dem Werbeblocker-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).

Liegt ein Angriff auf die Substanz vor?

Die Hauptfrage ist laut BHG: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Aus Sicht von Springer ist dies der Fall. Programmabläufe würden blockiert oder überschrieben. „Das ist ein Eingriff in die Substanz“, betonte der Anwalt des Medienunternehmens. Es würden nicht nur Inhalte unterdrückt. „Die gesamte Finanzierung einer Webseite wird kaputt gemacht.“

Nach Ansicht des Medienunternehmens sind digitale Werbeerlöse neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabhängigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu können. „Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden. Die finanziellen Schäden für Medienangebote liegen in Millionenhöhe. Die gesellschaftlichen Schäden für die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer“, so Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech, in einem Stellungnahme.

Das Recht der Nutzer

Der Anwalt von Eyeo, mit dessen Software Werbung auf Webseiten blockiert werden kann, betonte hingegen das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet. Somit gebe es keine urheberrechtliche Relevanz. Er warnte zugleich vor einer Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf Funktionalitäten, der für PC-Programme nicht vorgesehen sei - und damit vor möglichen künftigen Problemen etwa bei der Installation von Jugendschutzsoftware.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Lageroptimierung als Wettbewerbsfaktor im Mittelstand

In Zeiten steigenden Wettbewerbsdrucks, globaler Lieferketten und wachsender Kundenerwartungen wird die Effizienz interner Prozesse zu...

DWN
Finanzen
Finanzen Ernährungsindustrie warnt: Iran-Krieg könnte Lebensmittelpreise erhöhen
04.03.2026

Die Folgen des Iran-Kriegs sind für Verbraucher in Deutschland zu spüren - etwa beim Tanken. Ist mit weiteren Auswirkungen zu rechnen?

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Run aufs weiße Gold: Warum Deutschland zum Lithium-Produzenten werden kann
04.03.2026

Lithium ist einer der wichtigsten und wertvollsten Rohstoffe für die Zukunftstechnologie. Rohstoffknappheit und der anhaltende KI-Boom...

DWN
Politik
Politik Wirtschaftsministerin Reiche: keine Spritpreisbremse - Öl und Gas nicht knapp
04.03.2026

Der Iran-Krieg lässt Öl-, Benzin- und Gaspreise steigen - doch Energiemangel droht in Deutschland nach Angaben der Wirtschaftsministerin...

DWN
Finanzen
Finanzen Börsenturbulenzen: Wie Anleger klug reagieren – 5 konkrete Tipps für einen Börsencrash
04.03.2026

Sinkende Kurse, rote Zahlen im Depot und ständig neue Marktmeldungen: In unsicheren Börsenzeiten verlieren viele Anleger schnell die...

DWN
Politik
Politik Nahost-Krieg löst Debatte in Washington aus: Wie die USA den Angriff auf Iran rechtfertigen
04.03.2026

Die USA rechtfertigen den Angriff auf Iran als präventiven Schritt und verweisen auf eine drohende Gefahr für amerikanische Truppen....

DWN
Finanzen
Finanzen Finanznöte in der Pflege: Pflege-Ausgaben steigen weiter - Defizite werden größer
04.03.2026

Die Pflegeversicherung ist im vergangenen Jahr nur knapp an einem Defizit vorbeigeschrammt. Und die Ausgaben steigen weiter: "Bei der...

DWN
Finanzen
Finanzen Dieselpreis springt am Morgen über die 2-Euro-Marke
04.03.2026

Der Iran-Krieg treibt die Spritpreise nach oben. In der typischen Preisspitze am Morgen ging es nun im bundesweiten Durchschnittspreis...

DWN
Finanzen
Finanzen Continental-Aktie: Aktie fällt weiter trotz mehr Dividende
04.03.2026

Die in den vergangenen Monaten gut gelaufenen Aktien von Continental dürften den jüngsten Rücksetzer am Mittwoch noch ausweiten.