Wirtschaft

Werbeblocker: BGH wartet bei Urheberrechtsklage von Axel Springer auf ein Urteil des EuGH

Greifen Werbeblocker unzulässig in Computerprogramme ein? Das Medienunternehmen Axel Springer sieht sein Urheberrecht verletzt und klagte nicht zum ersten Mal vor dem BGH. Die obersten deutschen Richter wollen nun aber das Urteil in einem ähnlichen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten.
25.07.2024 11:03
Aktualisiert: 25.07.2024 12:44
Lesezeit: 2 min

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll.

In Karlsruhe geht es aktuell um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker „Adblock Plus“ der Kölner Firma Eyeo. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht.

Der Blick nach Luxemburg

Vor einem Urteil in dem komplizierten Rechtsstreit will der BGH abwarten, wie der EuGH in der Sache „Action Replay“ entscheidet. Die Karlsruher Richter haben den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt (Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZR 157/21). Dabei geht es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht („Cheat-Software“). Die EuGH-Entscheidung wird am 17. Oktober erwartet.

Axel Springer ohne Erfolg in den Vorinstanzen

In den Vorinstanzen hatte die Klage (AZ: I ZR 131/23) keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien und der Verlag über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge.

Axel Springer versucht seit Jahren, Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 gescheitert. Der BGH sah in dem Werbeblocker-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).

Liegt ein Angriff auf die Substanz vor?

Die Hauptfrage ist laut BHG: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Aus Sicht von Springer ist dies der Fall. Programmabläufe würden blockiert oder überschrieben. „Das ist ein Eingriff in die Substanz“, betonte der Anwalt des Medienunternehmens. Es würden nicht nur Inhalte unterdrückt. „Die gesamte Finanzierung einer Webseite wird kaputt gemacht.“

Nach Ansicht des Medienunternehmens sind digitale Werbeerlöse neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabhängigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu können. „Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden. Die finanziellen Schäden für Medienangebote liegen in Millionenhöhe. Die gesellschaftlichen Schäden für die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer“, so Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech, in einem Stellungnahme.

Das Recht der Nutzer

Der Anwalt von Eyeo, mit dessen Software Werbung auf Webseiten blockiert werden kann, betonte hingegen das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet. Somit gebe es keine urheberrechtliche Relevanz. Er warnte zugleich vor einer Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf Funktionalitäten, der für PC-Programme nicht vorgesehen sei - und damit vor möglichen künftigen Problemen etwa bei der Installation von Jugendschutzsoftware.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Unternehmen
Unternehmen Brady macht Schluss mit Kabeln im Industrie-Etikettendruck

Industrie-Kennzeichnung galt lange als stationär, schwer und kabelgebunden. Brady bringt nun einen Hybrid-Drucker auf den Markt, der...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik EU-Mitgliedschaft: Warum andere Länder schneller vorankommen als die Ukraine
06.05.2026

Die EU-Erweiterung rückt durch neue geopolitische Risiken wieder ins Zentrum der europäischen Politik, doch nicht jeder Kandidat hat...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft J.P. Morgan-Chef Jamie Dimon warnt: Weltordnung steht vor historischer Probe
06.05.2026

Jamie Dimon sieht die globale Wirtschaft vor Risiken, die weit über Börsen, Inflation und Ölpreise hinausreichen. Kann der Westen seine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Nord Stream 1: Lubminer Gaskraftwerk wird an die Ukraine verschenkt
06.05.2026

Das funktionsfähige und stillgelegte Gaskraftwerk in Lubmin, soll an die Ukraine verschenkt werden. Das sorgt für Unmut, denn die Anlage...

DWN
Technologie
Technologie Kostenfalle ChatGPT: OpenAI zahlt 50 Milliarden Dollar allein für Rechenleistung
06.05.2026

Dass der Betrieb von ChatGPT teuer ist, war bekannt. Jetzt bekommt man einen Einblick, wie viele Milliarden die KI-Rechenzentren den...

DWN
Politik
Politik Trump vor der nächsten Probe: Wie lange hält der Waffenstillstand am Golf?
06.05.2026

Der Iran-Krieg macht Donald Trumps Machtverständnis zum Risiko für Märkte, Diplomatie und die globale Ordnung. Wie lange kann die...

DWN
Finanzen
Finanzen Morningstar nennt 5 Favoriten: US-Aktien für geduldige Anleger
06.05.2026

Morningstar sieht bei ausgewählten US-Aktien langfristige Chancen, doch selbst starke Marktführer müssen regelmäßig überprüft...

DWN
Politik
Politik Kerosin-Mangel im Sommer? Israel liefert Deutschland Kerosin
06.05.2026

Die Lieferung aus Nahost geschieht nach israelischen Angaben auf Bitte des deutschen Energieministeriums. Der deutsche Verkehrsminister...

DWN
Politik
Politik Kein vorzeitiges Ende: Merz sieht keine Alternative zu Schwarz-Rot
06.05.2026

Die schwarz-rote Regierung versinkt ein Jahr nach ihrem Amtsantritt im Streit. Den Spekulationen über ein vorzeitiges Ende der Koalition...