Wirtschaft

Werbeblocker: BGH wartet bei Urheberrechtsklage von Axel Springer auf ein Urteil des EuGH

Greifen Werbeblocker unzulässig in Computerprogramme ein? Das Medienunternehmen Axel Springer sieht sein Urheberrecht verletzt und klagte nicht zum ersten Mal vor dem BGH. Die obersten deutschen Richter wollen nun aber das Urteil in einem ähnlichen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten.
25.07.2024 11:03
Aktualisiert: 25.07.2024 12:44
Lesezeit: 2 min

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll.

In Karlsruhe geht es aktuell um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker „Adblock Plus“ der Kölner Firma Eyeo. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht.

Der Blick nach Luxemburg

Vor einem Urteil in dem komplizierten Rechtsstreit will der BGH abwarten, wie der EuGH in der Sache „Action Replay“ entscheidet. Die Karlsruher Richter haben den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt (Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZR 157/21). Dabei geht es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht („Cheat-Software“). Die EuGH-Entscheidung wird am 17. Oktober erwartet.

Axel Springer ohne Erfolg in den Vorinstanzen

In den Vorinstanzen hatte die Klage (AZ: I ZR 131/23) keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien und der Verlag über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge.

Axel Springer versucht seit Jahren, Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 gescheitert. Der BGH sah in dem Werbeblocker-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).

Liegt ein Angriff auf die Substanz vor?

Die Hauptfrage ist laut BHG: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Aus Sicht von Springer ist dies der Fall. Programmabläufe würden blockiert oder überschrieben. „Das ist ein Eingriff in die Substanz“, betonte der Anwalt des Medienunternehmens. Es würden nicht nur Inhalte unterdrückt. „Die gesamte Finanzierung einer Webseite wird kaputt gemacht.“

Nach Ansicht des Medienunternehmens sind digitale Werbeerlöse neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabhängigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu können. „Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden. Die finanziellen Schäden für Medienangebote liegen in Millionenhöhe. Die gesellschaftlichen Schäden für die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer“, so Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech, in einem Stellungnahme.

Das Recht der Nutzer

Der Anwalt von Eyeo, mit dessen Software Werbung auf Webseiten blockiert werden kann, betonte hingegen das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet. Somit gebe es keine urheberrechtliche Relevanz. Er warnte zugleich vor einer Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf Funktionalitäten, der für PC-Programme nicht vorgesehen sei - und damit vor möglichen künftigen Problemen etwa bei der Installation von Jugendschutzsoftware.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Schmuck aus Holz und Stein: Holzkern – wie Naturmaterialien zum einzigartigen Erfolgsmodell werden
07.11.2025

Das Startup Holzkern aus Österreich vereint Design, Naturmaterialien und cleveres Marketing zu einem einzigartigen Erfolgsmodell. Gründer...

DWN
Finanzen
Finanzen Wall Street: Wie die Märkte alle Warnsignale ignorieren
07.11.2025

Die Wall Street kennt derzeit nur eine Richtung – nach oben. Während geopolitische Krisen, Schuldenstreit und Konjunkturrisiken...

DWN
Politik
Politik Donald Trump: Warum die Wahlsiege der Demokraten kein Wendepunkt sind
07.11.2025

Vier Wahlsiege der Demokraten in Folge, und doch kein politisches Erdbeben: Donald Trump bleibt erstaunlich unerschüttert. Während die...

DWN
Politik
Politik Pistorius will mehr Mut und neue Führungskultur in der Bundeswehr
07.11.2025

Angesichts russischer Bedrohungen und interner Bürokratie fordert Verteidigungsminister Boris Pistorius tiefgreifende Reformen in der...

DWN
Panorama
Panorama Mehr Mobbing in Schule, Beruf und Netz – Studie warnt vor zunehmender Schikane
07.11.2025

Mobbing ist längst kein Problem von gestern: Eine aktuelle Studie zeigt, dass immer mehr Menschen sowohl am Arbeitsplatz als auch online...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rheinmetall startet Satellitenproduktion – Rüstung geht jetzt ins All
07.11.2025

Rheinmetall, bisher vor allem bekannt für Panzer, Haubitzen und Drohnen, wagt den Schritt ins Weltall. Der deutsche Rüstungskonzern hat...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Sichtbar mit KI: Wie KMU auf ChatGPT und Gemini gefunden werden
07.11.2025

Nach der Einführung von Googles KI-Übersicht ist der Website-Traffic im Schnitt um sieben Prozent gesunken. Klassisches SEO verliert an...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Teure Naschzeit: Preise für Schoko-Weihnachtsmänner steigen deutlich
07.11.2025

Süße Klassiker wie Schoko-Weihnachtsmänner, Dominosteine und Lebkuchen gehören für viele zur Adventszeit dazu – doch in diesem Jahr...