Wirtschaft

Werbeblocker: BGH wartet bei Urheberrechtsklage von Axel Springer auf ein Urteil des EuGH

Greifen Werbeblocker unzulässig in Computerprogramme ein? Das Medienunternehmen Axel Springer sieht sein Urheberrecht verletzt und klagte nicht zum ersten Mal vor dem BGH. Die obersten deutschen Richter wollen nun aber das Urteil in einem ähnlichen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof abwarten.
25.07.2024 11:03
Aktualisiert: 25.07.2024 12:44
Lesezeit: 2 min

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Werbeblockern wartet der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ab. Die höchsten deutschen Zivilrichter sehen Ähnlichkeiten zu einem Fall, der im Oktober in Luxemburg entschieden werden soll.

In Karlsruhe geht es aktuell um eine Klage des Medienunternehmens Axel Springer gegen den Werbeblocker „Adblock Plus“ der Kölner Firma Eyeo. Der Verlag argumentiert, der Werbeblocker verletze durch eine unzulässige Umarbeitung der Programmierung seiner Webseiten sein Urheberrecht.

Der Blick nach Luxemburg

Vor einem Urteil in dem komplizierten Rechtsstreit will der BGH abwarten, wie der EuGH in der Sache „Action Replay“ entscheidet. Die Karlsruher Richter haben den Fall den Luxemburger Richtern vorgelegt (Beschluss vom 23. Februar 2023 - I ZR 157/21). Dabei geht es um die urheberrechtliche Zulässigkeit des Vertriebs von Software, die Nutzern das Manipulieren eines Spielkonsole-Programms ermöglicht („Cheat-Software“). Die EuGH-Entscheidung wird am 17. Oktober erwartet.

Axel Springer ohne Erfolg in den Vorinstanzen

In den Vorinstanzen hatte die Klage (AZ: I ZR 131/23) keinen Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg ist die Beeinflussung des Programmablaufs durch den Werbeblocker keine Umarbeitung des Programms. Es könne offenbleiben, ob die Dateien, die beim Webseitenaufruf an den Nutzer übermittelt würden, als Computerprogramm urheberrechtlich geschützt seien und der Verlag über die ausschließlichen Nutzungsrechte verfüge.

Axel Springer versucht seit Jahren, Adblock Plus juristisch zu stoppen. Mit einer Wettbewerbsklage war der Verlag 2018 gescheitert. Der BGH sah in dem Werbeblocker-Angebot keinen unlauteren Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer der Internetseiten und nicht bei dem beklagten Unternehmen, so der BGH damals (AZ: I ZR 154/16 - Urteil vom 19.4. 2018).

Liegt ein Angriff auf die Substanz vor?

Die Hauptfrage ist laut BHG: Liegt ein Eingriff in Schutzprogramme des Computers vor? Aus Sicht von Springer ist dies der Fall. Programmabläufe würden blockiert oder überschrieben. „Das ist ein Eingriff in die Substanz“, betonte der Anwalt des Medienunternehmens. Es würden nicht nur Inhalte unterdrückt. „Die gesamte Finanzierung einer Webseite wird kaputt gemacht.“

Nach Ansicht des Medienunternehmens sind digitale Werbeerlöse neben digitalen Abonnements der wichtigste Pfeiler, um unabhängigen Journalismus auch in Zukunft profitabel betreiben zu können. „Genau dies versuchen Adblocker systematisch zu unterbinden. Die finanziellen Schäden für Medienangebote liegen in Millionenhöhe. Die gesellschaftlichen Schäden für die Presse- und Informationsfreiheit wiegen noch deutlich schwerer“, so Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech, in einem Stellungnahme.

Das Recht der Nutzer

Der Anwalt von Eyeo, mit dessen Software Werbung auf Webseiten blockiert werden kann, betonte hingegen das Recht der Internetnutzer, ihre Browser so einzustellen, wie sie es möchten. Durch Werbeblocker würden Programme nicht umgearbeitet. Somit gebe es keine urheberrechtliche Relevanz. Er warnte zugleich vor einer Ausweitung des Urheberrechtsschutzes auf Funktionalitäten, der für PC-Programme nicht vorgesehen sei - und damit vor möglichen künftigen Problemen etwa bei der Installation von Jugendschutzsoftware.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Trump-Ultimatum im Iran-Krieg: Lage verschärft sich nach Drohungen rund um die Straße von Hormus
23.03.2026

Im Iran-Krieg spitzt sich die Lage weiter zu: Ultimaten, militärische Drohungen und strategische Engpässe sorgen für wachsende...

DWN
Finanzen
Finanzen Ölpreis aktuell: Nahost-Konflikt treibt Rohölpreis nach oben – Goldman Sachs erhöht Brent-Kursziel
23.03.2026

Der Ölpreis aktuell steigt erneut deutlich – angetrieben durch geopolitische Spannungen und neue Drohungen im Nahen Osten. Anleger...

DWN
Politik
Politik CDU gewinnt Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Das sind die Folgen für Berlin
23.03.2026

Nach der Rheinland-Pfalz-Wahl beginnt die Phase der politischen Neuordnung. Parteien ringen um Deutungshoheit und Strategien, während...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Lynk & Co 02 im Marktcheck: Wie überzeugend ist das Gesamtpaket?
23.03.2026

Kompakte Elektroautos im Bereich um 35.000 Euro stehen zunehmend im Fokus von Herstellern und Käufern, da Förderung, Ausstattung und...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Rally bleibt aus – trotz Iran-Krieg: Schweizer Privatbank Julius Bär erklärt die Gründe
23.03.2026

Der Goldpreis reagiert trotz des Iran-Kriegs, steigender Energiepreise und wachsender Inflationssorgen ungewöhnlich verhalten und bleibt...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB-Räte warnen vor Inflation – steigen die Leitzinsen bald wieder?
22.03.2026

Unsichere Märkte, steigende Inflation und wachsende Risiken: Die EZB-Leitzinsen rücken erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Mehrere...

DWN
Politik
Politik Spritpreise in Polen: Warum die Tankfüllung in Polen deutlich günstiger ist
22.03.2026

Die explodierenden Kraftstoffpreise treiben viele deutsche Autofahrer nach Polen, um deutlich günstiger Benzin oder Diesel zu tanken. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Goldpreis reagiert kaum auf den Iran-Krieg: Warum der Anstieg ausbleibt
22.03.2026

Der Goldpreis reagiert trotz Iran-Krieg und steigender Spannungen im Nahen Osten bislang überraschend verhalten. Welche Faktoren...