Politik

Corona-Lockdowns: Bundesgericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Spezialregeln zu Ladenschließungen

In der Corona-Frühphase durften Läden mit mehr als 800 Quadratmeter Fläche nicht öffnen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der damaligen Größenbegrenzung nun bestätigt, indem die Klage eines Einzelhändlers abgewiesen wurde.
27.07.2024 09:18
Aktualisiert: 27.07.2024 13:38
Lesezeit: 1 min
Corona-Lockdowns: Bundesgericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Spezialregeln zu Ladenschließungen
Zu Beginn der Covid-Krise kam es im Zuge der ersten Lockdowns zu Zwangsschließungen im Einzelhandel (Foto: dpa). Foto: Bernd Wüstneck

Das Bundesverwaltungsgericht hat Corona-Regeln zur Schließung von Geschäften am Anfang der Pandemie bestätigt. Dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche im Frühjahr 2020 nicht öffnen durften, sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag. Die Regelungen seien verhältnismäßig und damit notwendige Schutzmaßnahmen gewesen. (Az.: BVerwG 3 CN 3.22)

Konkret ging es bei der Entscheidung um eine sächsische Corona-Schutzverordnung, die vom 20. April bis 3. Mai 2020 galt. Sie regelte auch, dass größere Geschäfte ihre Verkaufsfläche nicht durch Absperrungen auf 800 Quadratmeter begrenzen durften, um dem Öffnungsverbot zu entgehen. Auch andere Bundesländer hatten die Größenbegrenzung in ihren Verordnungen.

Geklagt hatte die Betreiberin eines Elektronikmarktes aus Görlitz. Sie berief sich auf ihr Grundrecht der Berufsfreiheit und auf die Gleichbehandlung. Mit rund 1400 Quadratmetern überschritt der Markt die umstrittene Größenbegrenzung.

Sogwirkungen größerer Geschäfte

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Verordnung bereits in der Vorinstanz als rechtmäßig eingestuft. Die Revision gegen dieses Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht zurück.

Das Land Sachsen hatte die Größenbegrenzung damit begründet, dass großflächige Geschäfte eine größere Sogwirkung hätten als kleinere Läden. Diesen Effekt - mehr Menschen, mehr Begegnungen, wenig Abstand - wollte man in der Pandemie vermeiden. Das OVG hatte dies als tragfähigen Grund für die Ungleichbehandlung von größeren und kleineren Läden angesehen, die Bundesrichter bestätigten dies.

Die gewählte Grenze von 800 Quadratmetern sei in der damaligen Pandemielage auch vom Einschätzungsspielraum der Behörden gedeckt gewesen, so das Bundesverwaltungsgericht. Das gelte auch für das Verbot, eine größere Fläche durch Absperrungen zu verkleinern.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gold als strategischer Anker: Warum physische Substanz zählt

Wo sich die wirtschaftlichen Gewichte grundlegend verschieben, suchen Unternehmen sowie Privatanlegerinnen und Privatanleger nach...

DWN
Panorama
Panorama Immer mehr Deutsche ziehen nach Polen: Das steckt hinter dem Trend
07.11.2026

Deutsche kommen längst nicht mehr nur nach Polen, um ihr Auto zu betanken oder deutlich günstiger im Supermarkt einzukaufen. Sie kommen...

DWN
Finanzen
Finanzen Poker um EZB-Spitze: Wer folgt auf Christine Lagarde?
07.11.2026

Die Eurostaaten suchen nach einem neuen Präsidenten für die Europäische Zentralbank. Schon in wenigen Tagen könnte über die Nachfolge...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KfW-ifo-Mittelstandsbarometer: Mittelstand hofft auf Aufschwung – doch beim Personal bleibt die Bremse angezogen
07.11.2026

Deutschlands Mittelstand gewinnt wieder Zuversicht: Das Geschäftsklima hat sich im Oktober zum sechsten Mal hintereinander verbessert....

DWN
Technologie
Technologie Dacia Duster im Test: Wenn die Reichweite an der Grenze zur Unwahrscheinlichkeit liegt
07.11.2026

1.410 Kilometer Reichweite, Allradantrieb und drei Antriebstechnologien in einem Auto: Der Dacia Duster Hybrid 4x4 verspricht erstaunlich...

DWN
Politik
Politik Schweden bestätigt Taurus-Lieferung: Marschflugkörper erreicht mehr als 500 Kilometer
07.11.2026

Schweden hat erstmals bestätigt, bereits Taurus-Marschflugkörper erhalten zu haben. Die Waffe kann Ziele in mehr als 500 Kilometern...

DWN
Finanzen
Finanzen 26 Prozent an einem Tag: Warum Duolingo plötzlich an meinen Chipaktien vorbeizieht
07.11.2026

Für meine Chipaktien war es ein schlechter Börsentag: Nvidia, Micron und Iren gerieten deutlich unter Druck. Ganz anders Duolingo. Die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Polestar 5 im Test: Angriff auf Porsche und Audi – mehr Luxus für weniger Geld?
07.11.2026

Mit dem Polestar 5 wollen die Schweden Porsche und Audi im Luxussegment angreifen. Bis zu 884 PS, 678 Kilometer Reichweite und elektrisch...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Wertvollste Marken 2026: Apple ist auf Platz eins, Tesla hat am meisten verloren
07.11.2026

Welche Unternehmen führen das Ranking der wertvollsten Marken 2026 an, welche gewinnen besonders stark und welche verlieren an Bedeutung?...