Unternehmer erhalten seit Jahren immer wieder gefälschte Rechnungen. Es beginnt alles damit, dass ein Gründer sein neues Unternehmen ins Handelsregister einträgt oder dort eine bestehende Eintragung ändert. Betrüger nutzen dies aus: Kurz nach dem Handelsregistereintrag erhält das Unternehmen eine Rechnung, die wie von einer Behörde aussieht, und zwar über Beträge zwischen 300 und 1.200 Euro. Die IHK Potsdam hat bereits darüber berichtet, und die Behörden wissen Bescheid. Trotzdem wird nichts dagegen unternommen - und die Betrüger machen einfach weiter.
Kürzlich hat auch Helmut Rasch, Geschäftsführer der Rasch-Diascan & More UG, zwei Rechnungen dieser Art im Abstand von einem Monat bekommen. Wie lassen sich Fake-Rechnungen erkennen und was kann man dagegen tun? Die Deutschen Wirtschaftsnachrichten geben Antworten.
Erfahrungen eines Unternehmers mit Fake-Rechnungen
Die erste Rechnung vom 7. Juni, die Unternehmer Rasch erhält, sieht zunächst „normal“ aus. Doch einige Details machen ihn skeptisch. Besonders auffällig ist, dass die IBAN nicht aus Deutschland, sondern aus Spanien kommt. Weitere Unstimmigkeiten helfen ihm, zu erkennen, dass die Rechnung von Betrügern erstellt wurde. Die Rechnung soll angeblich vom Amtsgericht München stammen, da Rasch in Bayern lebt. Allerdings zeigt das Wappen im Briefkopf das Symbol von Nordrhein-Westfalen. Außerdem wird in der Grußformel „Hochachtungsvoll“ verwendet, was bei deutschen Behörden seit Langem nicht mehr üblich ist.
Ein weiteres alarmierendes Detail ist der extrem überhöhte Rechnungsbetrag, der weit über den üblichen Gebühren für solche Dienstleistungen liegt. All diese Merkmale zusammengenommen überzeugen Rasch davon, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt.
Als wäre das nicht genug, kommt noch eine zweite Rechnung, datiert auf den 9. Juli. Da der Unternehmer erst kürzlich eine gefälschte Rechnung erhalten hatte, liest er nun alle Behördenbriefe, die er bekommt, mit äußerster Vorsicht. Er stellt fest, dass er, hätte er nicht bereits Erfahrung mit Fake-Rechnungen gemacht, sehr wahrscheinlich geglaubt hätte, dass diese zweite Rechnung echt sei. Diesmal enthält die Rechnung eine deutsche IBAN, was seine Zweifel etwas mindert.
Rasch beginnt, die Rechnung genau zu untersuchen, und entdeckt dennoch Anzeichen, die ihm helfen zu erkennen, dass es sich um eine gefälschte Rechnung handelt. In diesem zweiten Dokument steht nicht das Wort „Rechnung“, sondern „Order ID“. Ein weiteres verdächtiges Detail ist ein zusätzlicher Hinweis auf der Rechnung:
„Dies ist ein kostenpflichtiges Angebot. Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag auf unser Konto.“
Dies deutet darauf hin, dass der Vertrag erst zustande kommt, wenn das Angebot angenommen und die Rechnung bezahlt wird. "Hier haben die Betrüger sich schlau gemacht," sagt Rasch. Dank all dieser Merkmale erkennt der Unternehmer, dass er es erneut mit Betrügern zu tun hat.
Checkliste: Wie Sie eine Fake-Rechnung erkennen können
Um sich vor Betrugsversuchen durch gefälschte Rechnungen zu schützen, beachten Sie die folgenden Punkte:
1. Prüfen Sie die IBAN
Stellen Sie sicher, dass die angegebene IBAN zu einem Konto in Ihrem Land bzw. Bundesland gehört. Eine spanische IBAN auf einer Rechnung von einer deutschen Behörde sollte Sie stutzig machen.
2. Überprüfen Sie den Briefkopf und das Wappen
Achten Sie darauf, ob das Wappen und der Briefkopf der Institution korrekt sind. Ein Wappen von Nordrhein-Westfalen auf einem Schreiben, das angeblich vom Amtsgericht München stammt, ist ein Warnsignal.
In Bayern ist die Landesjustizkasse Bamberg verantwortlich für die Entgegennahme von Einzahlungen sowie die Durchführung von Auszahlungen für alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten der Justizverwaltung. Prüfen Sie, von welcher Staatskasse in Ihrem Bundesland eine Rechnung zu erwarten ist.
3. Achten Sie auf die Sprache und Grußformel
Formulierungen wie „Hochachtungsvoll“ sind bei deutschen Behörden unüblich. Auffällige oder unpassende Grußformeln können ein Hinweis auf eine Fälschung sein.
4. Vergleichen Sie die Beträge
Überhöhte Rechnungsbeträge, die weit über den üblichen Gebühren für die genannten Dienstleistungen liegen, sind ein starkes Indiz für eine Fake-Rechnung.
5. Überprüfen Sie die Rechnungsbezeichnung
Eine echte Rechnung sollte klar als solche bezeichnet sein. Begriffe wie „Order ID“ statt „Rechnung“ können auf eine gefälschte Rechnung hinweisen.
6. Achten Sie auf Hinweise im Text
Formulierungen wie „Hinweis: Dies ist ein kostenpflichtiges Angebot. Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, überweisen Sie bitte den Gesamtbetrag auf unser Konto“ deuten darauf hin, dass es sich nicht um eine tatsächliche Rechnung, sondern um ein Angebot handelt. Würden Sie als Unternehmer den auf der Fake-Rechnung angegebenen Betrag überweisen, dann würden Sie auch diesen Vertrag samt des mysteriösen Angebots akzeptieren.
7. Verifizierte Absenderadresse
Prüfen Sie die Absenderadresse. Fiktive oder irreführende Adressen wie „Gewerbe- und Handelsregister Deutschland“ ohne gewerbliche Meldung sind verdächtig.
8. Zahlungsfrist und Drohungen
Ungewöhnlich kurze Zahlungsfristen und Drohungen, die mit zusätzlichen Kosten und Vollstreckungsmaßnahmen verbunden sind, sind oft Strategien von Betrügern. Sie wollen damit den Adressaten unter Druck setzen. Rasch beispielsweise sollte seine „Rechnung“ innerhalb von drei Werktagen begleichen, während die Behörden üblicherweise dafür zwei Wochen Zeit einräumen.
Echte Rechnung vs. Fake-Rechnung: Unterschiede
Eine authentische Rechnung weist im Vergleich zu einer gefälschten Rechnung mehrere spezifische Merkmale auf:
Absender: Die Rechnung wird von der Landesjustizkasse ausgestellt.
Bezeichnung: Auf der Rechnung findet sich das Wort „Kostenrechnung“.
QR-Code: Ein QR-Code zum Scannen ist vorhanden, diesen Service bieten die Behörden in der Regel inzwischen in all ihren Schreiben.
Nachvollziehbare Kosten: Die ausgewiesenen Kosten sind klar und verständlich dargestellt, und der Rechnungsbetrag ist nicht übermäßig hoch.
Bankverbindung: Die Rechnung enthält eine deutsche IBAN, was die Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit der Zahlungsaufforderung unterstützt.
Wappen: Das Wappen des Bundeslandes ist auf der Rechnung abgebildet, was die offizielle Herkunft der Rechnung bestätigt.
Zahlungsfrist: Eine Zahlungsfrist von zwei Wochen ist angegeben, was nicht nur eine klare Aufforderung ohne Druck darstellt, der Zeitraum ist auch üblich.
Diese Merkmale zusammen zeigen deutlich, dass es sich bei der vorliegenden Rechnung um ein offizielles und korrekt ausgestelltes Dokument handelt.
Gefälschte Rechnungen: Behörden sind informiert
Bereits 2022 hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität vor gefälschten Rechnungen für Handelsregistereintragungen gewarnt. Diese Rechnungen werden nach einer tatsächlichen Eintragung im Handelsregister versendet und enthalten den Originaltext der Eintragung, hat der Verband damals hingewiesen.
Der Absender tritt als „Gewerbe- und Handelsregister Deutschland“ auf und nutzt dafür Symbole wie den Bundesadler und die Bundesflagge. Im Briefkopf ist „GHRD, Marcobrunner Straße 17, 65197 Wiesbaden“ angegeben - es ist jedoch keine gewerbliche Meldung zu finden.
Die Formulare werden als Rechnungen ausgegeben, ohne dass es sich um echtes Angebote handelt. Sie setzen die Adressaten durch verschiedene Hinweise unter Druck, indem sie eine Zahlungsfrist von sieben Werktagen oder weniger setzen verbunden mit der Drohung, dass bei Nichtzahlung zusätzliche Kosten und Vollstreckungsmaßnahmen folgen könnten.
Peter Solf, Geschäftsführer des Schutzverbands, erklärt dazu:
„Diese Formulare sind unberechtigt und rechtlich nicht bindend. Die Drohungen sind unbegründet und es besteht keine Zahlungspflicht. Die betroffenen Unternehmen sollten auf die offizielle Rechnung warten und die empfohlenen Maßnahmen des Schutzverbands beachten.“
Das Amtsgericht Osnabrück hat im Jahr 2023 erneut vor gefälschten Rechnungen gewarnt, die wie offizielle Rechnungen von Behörden aussehen und im Zusammenhang mit angeblichen Handelsregister-Bekanntmachungen auftreten. Diese Betrugsversuche, die seit 2020 regelmäßig gemeldet werden, sind derzeit besonders zahlreich (ca. zehn Fälle pro Woche), erklärte das Amtsgericht. Die gefälschten Rechnungen zeichnen sich durch widersprüchliche Absender, kurze Zahlungsziele und ausländische IBAN-Nummern aus.
Gefakte Rechnungen: Warum existiert dieses Betrugsmodell weiter?
Die Situation ist besonders beunruhigend, da es keine ausreichenden Maßnahmen gibt, um diese Betrüger zu stoppen, obwohl die Behörden informiert sind. Rasch ist fassungslos darüber, dass solche Betrüger problemlos ein Konto in Deutschland eröffnen können, um mit ihren „Methoden“ Geld zu sammeln, ohne dass dagegen vorgegangen wird.
Rasch äußert seine Besorgnis darüber, dass Unternehmer nach einem anstrengenden Arbeitstag oft nicht ausreichend aufmerksam sind, wenn sie ihre Post durchsehen. In diesem Zustand könnten sie möglicherweise nicht sofort erkennen, dass sie eine gefälschte Rechnung erhalten haben – genau das ist wahrscheinlich die Absicht der Betrüger.
Zusätzlich ist es alarmierend, dass Kombinationen wie „Fake-Rechnung erstellen“ in Google häufig gesucht werden. Wenn die Behörden keine effektiven Maßnahmen ergreifen, müssen Unternehmer selbst nach Lösungen suchen. Im folgenden Abschnitt zeigen wir mögliche Wege zur Abhilfe auf.
Fake-Rechnung: Konsequenzen für die Unternehmer
Rasch teilte den DWN mit, es sei für ihn als kleinen Unternehmer äußerst frustrierend, zwei Fake-Rechnungen erhalten zu haben, die offensichtlich nur darauf abzielen, ihm finanziellen Schaden zuzufügen. Er findet es absolut unverständlich, dass keine effektiven Maßnahmen getroffen wurden, um solche betrügerischen Machenschaften zu verhindern - obwohl dieses Problem bereits lange bekannt ist,
Er bestätigt zwar, dass Notare und Handelsregister vorwarnen und darauf hinweisen, dass nach einem Eintrag ins Handelsregister möglicherweise Fake-Rechnungen eintreffen könnten. Jedoch hat er den Eindruck, dass diese Warnungen mehr als Absicherung für die Institutionen selbst dienen. Sie böten kaum einen nützlichen Schutz für Unternehmer.
Der Unternehmer betont, dass es für ihn enorme Verluste bedeutet, wenn sein Geld in die Hände von Betrügern gelangt. Die fehlende Reaktion auf dieses Problem und die mangelnde Unterstützung in solchen Fällen hält er für nicht nachvollziehbar und inakzeptabel. Er fordert dringend ernsthafte und wirkungsvolle Maßnahmen, um sich vor solchen finanziellen Risiken zu schützen.
Fake-Rechnungen melden
Da Unternehmer die Hauptbetroffenen solcher Betrügereien sind, ist es wahrscheinlich am effektivsten, sie gezielt zu informieren. Soziale Medien und andere Medienkanäle können hierfür genutzt werden. Wenn Sie selbst Opfer oder Beinahe-Opfer einer solchen Betrugsmasche geworden sind, schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Geschichte: iana.roth@deutsche-wirtschafts-nachrichten.de
Falsche Rechnungen: Was tun?
Wenn Sie bereits Opfer eines Formularbetrugs geworden sind, sollten Sie folgende Schritte unternehmen (Empfehlungen der IHK Potsdam):
Anfechtung erklären: Machen Sie schriftlich klar, dass Sie das irreführende Angebot nicht akzeptieren und kündigen Sie vorsorglich das Vertragsverhältnis. Nutzen Sie Einwurf-Einschreiben, Fax oder E-Mail als Nachweis.
Zahlung stoppen: Falls die Rechnung bereits bezahlt wurde, versuchen Sie, die Überweisung über Ihre Bank zu stoppen und informieren Sie die Empfängerbank. Wenn das nicht möglich ist, bleibt der Weg über eine Klage, um den Betrag zurückzuerhalten.
Betrugsversuch melden: Reichen Sie eine Strafanzeige bei der Polizei ein. Betrugsversuche nach § 263 StGB sollten gemeldet werden, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Zusammenfassung
Unternehmer erhalten oft gefälschte Rechnungen nach Handelsregister-Eintragungen. Typische Merkmale sind ausländische IBANs, falsche Wappen und ungewöhnliche Formulierungen. Überprüfen Sie IBAN, Briefkopf, Sprache, Beträge und Rechnungsbezeichnung. Bei bezahlten Fake-Rechnungen: Zahlung stoppen, Strafanzeige erstatten und Rückerstattung über die Bank versuchen.