Schon wieder geht es um das Thema Wärmewende und Heizungen. Im Fokus von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck stehen dieses Mal aber nicht die absatzschwächelnden Wärmepumpen, die sich sich zunehmend verbreitenden Balkonkraftwerke oder der peinliche Anstieg bei den Verkäufen von Ölheizungen, sondern das Fernwärmenetz. Fernwärme soll eine zentrale Rolle in der (kommunalen) Heizwende spielen, doch Verbraucherschützer fordern seit langem mehr Transparenz und Fairness in diesem bislang intransparenten Markt.
Das Wirtschaftsministerium plant nun Reformen bei der Fernwärme-Verordnung, um Verbrauchen mehr Informationen zu bieten und sie besser vor überhöhten Fernwärmepreisen zu schützen. Die geplante Änderung soll letztlich für mehr Wettbewerb und Kostentransparenz sorgen.
Was ist überhaupt Fernwärme?
Fernwärme stammt meist aus einem Kraft- oder Heizwerk in der Nähe und wird durch isolierte Rohre zu den Haushalten geleitet. Ein Großteil der in Deutschland erzeugten Fernwärme ist ein Nebenprodukt der Stromerzeugung. Die sogenannten Blockheizkraftwerke arbeiten nach dem Prinzip der „Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWK). Blockheizkraftwerke werden noch größtenteils mit fossilen Brennstoffen wie Steinkohle oder Erdgas befeuert, können aber genauso auf erneuerbaren Energiequellen wie Solarthermie, Biomasse (Holzverbrennung) und Geothermie basieren. Zukünftig sollen die Wärmenetze verstärkt aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Die Wärmeenergie kann auch teilweise aus sonst ungenutzter Abwärme von Müllverbrennungsanlagen und industriellen Prozessen stammen.
Die (Ab-)Wärme wird über ein Netzwerk von zentralen Wärmequellen über isolierte Rohrleitungen in Form von Warmwasser oder Wasserdampf zu den Verbrauchern transportiert – die entsprechend keine eigenen Heizanlagen mehr benötigen. KWK-Anlagen und die zugehörigen Fernwärmenetze sind hierzulande vor allem im Umkreis von Großstädten zu finden. Neue Wärmenetze müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben und bestehende Netze bis 2029 auf einen erneuerbaren Anteil von mindestens 50 Prozent umgerüstet werden.
Kommunale Wärmeplanung und die Heizwende
Im November 2023 hatte der Bundestag das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Die Regelung sollte unter anderem dazu führen, dass Kommunen ihre Fernwärmenetze ausbauen und somit der lokalen Bevölkerung eine weitere Alternative zum klimafreundlicheren Heizen bieten.
Der Erfolg ist bisher überschaubar, denn die Kosten sind aufgrund der Monopolstellung der Wärmenetzbetreiber und fragwürdigen Preisanpassungsklauseln ziemlich hoch. Die Preisgestaltung im Fernwärmemarkt ist derzeit für viele Verbraucher schwer verständlich. Es gibt auch erhebliche regionale Preisunterschiede, was die Nachvollziehbarkeit zusätzlich erschwert. Zudem ist für viele Haushalte - vor allem in ländlichen Gebieten - der Anschluss an ein Fernwärmenetz überhaupt nicht möglich.
Bis Mitte 2026 in Großstädten und bis Mitte 2028 in allen anderen Kommunen sollen Pläne vorliegen, die Hauseigentümern Klarheit darüber verschaffen, ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder alternative Heizlösungen wie Wärmepumpen in Betracht ziehen müssen. Mittelfristig will der Bund 100.000 Haushalte pro Jahr an Wärmenetze anschließen.
Geplante Änderungen der Fernwärme-Verordnung
Zu den geplanten Änderungen der Fernwärme-Verordnung gehören erweiterte Veröffentlichungspflichten für Fernwärme-Versorger. Künftig soll eine Musterrechnung im Internet bereitgestellt werden, die eine verständliche Nachvollziehbarkeit von Preisänderungsklauseln ermöglicht. Auch die Preisbestandteile sollen detailliert aufgeführt werden. Zudem sollen Kunden neue Anpassungsrechte bezüglich der vereinbarten Wärmeleistung erhalten. Die Vertragslaufzeiten für Folgevereinbarungen sollen von bisher 10 Jahren auf 5 Jahre verkürzt werden.
Thomas Engelke vom Bundesverband der Verbraucherzentrale lobt den Entwurf des Ministeriums als Fortschritt für private Verbraucher, insbesondere durch mehr Transparenz bei der Informationsveröffentlichung und klarere Vorgaben zu Preisänderungsklauseln. Allerdings kritisiert er das Fehlen einer bundesweiten Preisaufsicht, die angesichts der monopolartigen Strukturen im Fernwärmemarkt dringend notwendig sei. Laut Engelke müsse die Heizwende mit einem effektiven Schutz der Verbraucher vor „schwarzen Schafen“ einhergehen.
Positionen aus der Energiebranche
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW, betont die Bedeutung der Fernwärme für die Wärmewende und weist auf den Bedarf an erheblichen Investitionen hin. Planungs- und Investitionssicherheit seien daher unerlässlich. Sie begrüßt, dass der Gesetzentwurf keine Preisobergrenze (Price Cap) vorsieht, da dies einen starken Markteingriff darstellen würde. Auch die Monopolkommission warnt vor überhöhten Fernwärmepreisen, die die Akzeptanz der Heizwende gefährden könnten. Das Bundeskartellamt hat bereits Verfahren gegen sechs Fernwärmeversorger wegen Verdachts auf übermäßige Preiserhöhungen eingeleitet.
Ingbert Liebing vom Stadtwerkeverband VKU lehnt hingegen eine Preisaufsicht als „kontraproduktiv“ ab und betont, dass es bereits ausreichende gesetzliche Regelungen und Kontrollmechanismen gebe. Zudem verweist er auf die Fernwärme-Preistransparenzplattform der Energieverbände. Ein VKU-Sprecher betonte, dass ein Vergleich zwischen Fernwärme- und Gaspreisen immer auf einem „Vollkostenvergleich“ basieren sollte, der auch die Kosten für den Einbau eines Gaskessels berücksichtigt.