Politik

ARD, ZDF und Co.: Sachsen-Anhalt bleibt bei Nein zur Rundfunkbeitragserhöhung

GEZ-Gebühren: ARD will den Rundfunkbeitrag 2025 erhöhen – zum Jahreswechsel monatlich um 58 Cent. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) rechtfertigt den erneuten Mehrbedarf. Doch es gibt wieder Ärger mit Sachsen-Anhalt.
01.10.2024 13:00
Lesezeit: 2 min
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Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff spricht sich erneut gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags aus. „Eine Beitragserhöhung halte ich derzeit für nicht vermittelbar und sehe auch keine Mehrheit hierfür“, sagte der CDU-Politiker der FAZ. Noch im Oktober wollen sich die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz mit Finanzierungsfragen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigen.

„Eine Beitragserhöhung ist nicht vermittelbar“

Eigentlich soll der Rundfunkbeitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs hatten schon vor vielen Monaten signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden. Haseloff erneuerte nun diese Haltung.

Auch andere Bundesländer lehnen eine Erhöhung ab

Das Problem: Alle Länderchefs und alle Länderparlamente müssen einer Erhöhung zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Bei der aktuellen Beitragsperiode, die noch bis Jahresende läuft, hatte im Vorfeld Sachsen-Anhalt die Erhöhung blockiert. Die Sender klagten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das im Sommer 2021 die Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durchsetzte.

Derzeit reformieren die Länder die Staatsverträge, die den Auftrag und die Struktur der Rundfunkhäuser festlegen. Um konkretes Programm geht es nicht, denn das liegt einzig in der Hand der Sender, mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunk- und Pressefreiheit in Deutschland. Bei der Reform geht es zum Beispiel um den Umfang – also wie viele Hörfunk- oder TV-Kanäle es geben soll. Die Länder streben hier eine Reduzierung an, um effizientere Strukturen zu schaffen und Doppelarbeit zu vermeiden.

Haseloff sagte in dem Zeitungsinterview zum Thema Rundfunkbeitragserhöhung auch: „Ich bin dafür, dass wir bei dieser Frage jetzt eine Auszeit nehmen und abwarten, wie die Reformen wirken. Es ist davon auszugehen, dass diese zu einem sinkenden Aufwand und zu einem geringeren Bedarf führen.“ Die Reform könnte nach Länderaussagen im Sommer 2025 in Kraft treten.

AfD spricht von „Desinformation und falscher Berichterstattung“

Grundsatzkritik kommt auch von der AfD. Der Abgeordnete Tobias Rausch sagte, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werde nicht objektiv berichtet, das würden Studien belegen. Rausch sprach von „Desinformation und falscher Berichterstattung“ und verwies auf die Berichterstattung zur Corona-Pandemie oder zur Flüchtlingskrise im Jahr 2015. Das führe zu einem enormen Vertrauensverlust in der Bevölkerung.

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