Politik

Erbschaftsteuer erhöhen oder senken? Das „Wahlkampfgetöse“ der Parteien beginnt!

Erben sollen von der Erbschaftsteuer befreit werden, auch wenn sie das Familienheim nicht selbst bewohnen – sondern vermieten. Das ist der Plan der Union im Falle eines Wahlsiegs. Dafür kommt Rückhalt von FDP und AfD. SPD und Grüne hingegen fordern Erhöhungen, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und generell die Abschaffung von Steuerprivilegien für Reiche. Wie der Staat am „Vererben“ mitverdienen will. Ein Überblick.
25.01.2025 15:48
Lesezeit: 4 min
Erbschaftsteuer erhöhen oder senken? Das „Wahlkampfgetöse“ der Parteien beginnt!
Im Falle eines Wahlsiegs: Union will Erbschaftssteuer auf Eigenheime senken. (Foto: dpa) Foto: Jens Büttner

Wer in Deutschland ein Haus erbt, muss Steuern zahlen: In welcher Höhe eine Erbschaftssteuer erhoben wird, ist seit jeher ein Streitthema in Deutschland. Schon jetzt, knapp ein Jahr vor der nächsten planmäßigen Bundestagswahl, sorgt eine angestrebte Reform der Erbschaftssteuer für Unruhe zwischen Bund und Ländern. Schließlich geht es um geschätzt rund 400 Milliarden Euro, die in Deutschland derzeit jährlich vererbt werden und verteilt werden sollen.

Erbschaftssteuer: Wie der Staat am „Vererben“ mitverdient

Während das rot-rot-grün regierte Bremen einen Antrag in den Bundesrat eingebracht hat, nach dem große Erbschaften künftig stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden sollen, setzen sich Union und FDP für Entlastungen ein. Die Union glaubt, dass der Staat den Bürgern beim Vererben von Eigenheimen zu tief in die Taschen greift. Führende Politiker von CDU und CSU versprechen nun im Falle eines Wahlsieges, Steuern auf solche Übertragungen deutlich zu verringern.

Union, AfD und FDP wollen Entlastungen

Demnach sollen Erben von Eigenheimen künftig auch dann von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie die jeweiligen Häuser nicht selbst nutzen.

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag Alexander Dobrindt kündigte in der Bild an, dass die Union die Forderung nach einer Senkung der Erbschaftsteuer auf Eigenheime in ihr Bundestagswahlprogramm 2025 aufnehmen wolle. Geplant sei, dass Eigenheime auch dann steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden könnten, wenn die entsprechenden Häuser von den Erben vermietet werden. „Die Menschen haben Angst davor, dass Immobilien nicht vererbt werden können, weil ihnen der Staat zu tief in die Tasche greift“, begründete Dobrindt den Vorstoß. Die Erbschaftsteuer für Eigenheime müsse deshalb reduziert werden.

SPD: CDU/CSU Cheflobbyisten der Wohlhabenden

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Schrodi kritisierte Dobrindts Vorstoß. Werde ein geerbtes Eigenheim vermietet, ließen sich die Mieteinnahmen nutzen, um Steuern auf den über dem Freibetrag liegenden Anteil zu zahlen, so Schrodi zu WELT. „Das Vermögen bleibt in der Familie.“ Auffällig sei zudem, dass Dobrindt nicht auf die Abschaffung existierender Steuerschlupflöcher für größere Erbschaften eingehe. „Bei der letzten Reform hat die Union dafür gesorgt, dass Superreiche mit Vermögen über 26 Millionen Euro oft unter ein Prozent Steuern zahlen. Hier zeigt sich einmal mehr, dass CDU/CSU als Cheflobbyisten der Wohlhabendsten agieren, während die Vermögensungleichheit in Deutschland weiterwächst“, so Schrodi.

AfD für Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Unterstützung für den Vorstoß erhält Dobrindt hingegen sowohl von der AfD als auch von der FDP. So verweist die AfD darauf, dass sie bereits im Jahr 2023 einen Antrag in den Bundestag eingebracht habe, in dem sie die vollständige Abschaffung von Erbschaft- und Schenkungssteuer gefordert hatte.

Claudia Raffelhüschen, für das Thema Erbschaftsteuer zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion, verwies auf Anfrage von WELT darauf, dass Deutschland das Land „mit den weltweit höchsten Erbschaftsteuersätzen zwischen Ehegatten und Verwandten in direkter Linie“ sei. „Deshalb ist es richtig, darüber nachzudenken, die Erbschaftsteuer zu reformieren. In einem ersten Schritt könnte man etwa die selbst genutzten Immobilien innerhalb der Familie generell, auch bei Vermietung, von einer Erbschaftsteuer befreien.“ So schnell wie möglich sollten die Freibeträge an die Inflationsrate angepasst werden, so Raffelhüschen. Sie forderte die CDU-regierten Bundesländer auf, einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat einzubringen.

Rot-rot-grüne Bremen will Erhöhung der Erbschaftssteuer

Seit Ende vergangener Woche liegt der Länderkammer zu diesem Thema bereits ein Antrag des Bundeslandes Bremen vor. Darin setzt sich der Senat allerdings unter anderem für eine generelle Erhöhung der Erbschaftsteuer für große Erbschaften ein. Die Freibeträge für kleinere Erbschaften sollen dagegen erhalten bleiben. Bremen begründete seinen Vorstoß, der auch eine Wiedereinführung der Vermögensteuer vorsieht, unter anderem mit den „erheblichen Einnahmeausfällen durch Bundesgesetze“, aufgrund derer die öffentlichen Haushalte von Ländern und Kommunen derzeit „massiv unter Druck“ stünden.

Der Senat verwies unter anderem auf das im Frühjahr verabschiedete „Wachstumschancengesetz“, das wesentlich zulasten der Länderkassen gehe. Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Bundesländern zu.

Bündnis 90/Die Grünen wollen an Verschonungsregeln ran

Auch die Grünen-Bundestagsfraktion spricht sich in einem Anfang der Woche veröffentlichten Positionspapier für eine Reform der Erbschaftsteuer aus, wie die Welt berichtete. Die grüne Partei will ebenfalls vor allem hohe Erbschaftsbeträge stärker besteuern und setzt sich für Änderungen an den sogenannten „Verschonungsregeln“ ein, mit deren Hilfe hohe Vermögen nach Einschätzung der Grünen „oft komplett steuerfrei vererbt werden“ könnten.

So weist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch darauf hin, dass „sehr reiche Erben, die 300 und mehr Wohnungen erben“, derzeit keinerlei Erbschaftsteuern zahlten. „Diese Steuerlücke ist ungerecht, wir wollen sie schließen“, so Audretsch.

Bayern: CSU will bessere Freibeträge

Im Gegensatz möchte die CSU die Freibeträge endlich anheben. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist seit 2023 eine Normenkontrollklage anhängig, mit deren Hilfe das Bundesland Bayern die Bundesregierung dazu verpflichten lassen will, die Freibeträge zu erhöhen. Zur Begründung führt die CSU-geführte Landesregierung unter anderem an, dass die Freibeträge seit dem Jahr 2008 nicht mehr angehoben wurden, Grundstücks- und Immobilienpreise dagegen kräftig gestiegen seien.

Bisher wird eine Erbschaftsteuer auf Eigenheime nicht erhoben, wenn entweder der Ehepartner oder ein Kind des oder der Verstorbenen das Haus für mindestens zehn Jahre selbst bewohnt. Andernfalls kann in beiden Fällen nur ein Höchstfreibetrag von 500.000 Euro (Ehepartner) beziehungsweise 400.000 Euro (Kinder) angerechnet werden.

Fazit: Die Diskussion um eine Reform der Erbschaftsteuer wird hierzulande weiter an Fahrt aufnehmen. Es scheint nicht ausgeschlossen, dass auch die Union ihre Haltung bis zur nächsten Bundestagswahl noch einmal ändert. Denn auch eine neue Regierung unter einem Kanzler Merz braucht Geld für die Wirtschafts- und Energiewende und die Ausstattung der Bundeswehr. Und auch die Bundesländer würden sich über zusätzliche Steuereinnahmen freuen. Der Wahlkampf für 2025 ist eröffnet!

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Mirell Bellmann

Mirell Bellmann schreibt als Redakteurin bei den DWN über Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Zuvor arbeitete sie für Servus TV und den Deutschen Bundestag.

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