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Überstunden steuerfrei: Ab 2025 wird es Realität?

Lesezeit: 4 min
04.11.2024 11:04
Überstunden ab 2025 steuerfrei? Wenn diese Pläne Wirklichkeit werden, könnten Arbeitnehmer von einer höheren Auszahlung ihrer Überstunden profitieren, da diese dann ohne Steuerabzüge gezahlt werden. Dies wird nicht nur die Motivation der Mitarbeiter steigern, sondern auch Auswirkungen auf die Personalkosten der Unternehmen haben. In diesem Ratgeber von DWN finden Sie einige Rechenbeispiele, die verdeutlichen, wie viel von Ihrem Bruttolohn durch Steuern auf Überstunden verloren geht.
Überstunden steuerfrei: Ab 2025 wird es Realität?
Überstunden und die entsprechenden Zuschläge unterliegen grundsätzlich der Besteuerung wie regulärer Arbeitslohn. (Foto: istockphoto/dikushin)
Foto: dikushin

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Im Hinblick auf die geplante Regelung, die Überstunden ab 2025 steuerfrei machen könnte, ergeben sich neue Perspektiven auf die Behandlung von Überstunden. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zu Überstunden, deren steuerlichen Konsequenzen und den rechtlichen Grundlagen im Arbeitsrecht.

Überstunden ab 2025: Steuerfrei?

Ab 2025 könnten Überstunden komplett steuerfrei sein. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer für ihre Überstunden den vollen Betrag ohne Abzüge erhalten. Diese Steuerfreiheit für Überstunden würde vielen, die regelmäßig Überstunden leisten, mehr Geld am Monatsende bringen. Besonders in Berufen mit häufigen Überstunden könnte diese Regelung eine erhebliche Entlastung darstellen und den Beschäftigten finanziell helfen.

Für Arbeitgeber wird die Auszahlung von Überstunden steuerfrei bedeuten, dass ihre Mitarbeiter motivierter sind, zusätzliche Stunden zu arbeiten, weil sie den vollen Betrag erhalten. Dies könnte insbesondere in Branchen hilfreich sein, in denen viel Arbeit anfällt oder Fachkräfte fehlen, wie beispielsweise im Gesundheitswesen, in Lehrberufen, im Einzelhandel oder in der Gastronomie. So können mehr Aufgaben von den bestehenden Mitarbeitern übernommen werden, ohne sofort neue Leute einstellen zu müssen.

Allerdings könnte diese Regelung auch die Personalkosten erhöhen. Wenn Überstunden finanziell attraktiver werden, könnten mehr Mitarbeiter auf die Auszahlung von Überstunden setzen, was die Ausgaben für Unternehmen steigen lässt. Arbeitgeber müssen daher genau planen, wie viele Überstunden sinnvoll sind, um die Motivation der Mitarbeiter und die Kosten im Gleichgewicht zu halten.

Überstunden versteuern: Wichtige Hinweise

Überstunden sowie die entsprechenden Zuschläge unterliegen grundsätzlich der Besteuerung, ähnlich wie regulärer Arbeitslohn. Dies kann unter Umständen zu einer Erhöhung der Steuerlast führen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Zuschläge für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht sind teilweise steuerbefreit.

In Deutschland haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Überstunden auf alternative Weise zu nutzen, vorausgesetzt, dies ist im Arbeitsvertrag geregelt. Viele Beschäftigte entscheiden sich, ihre Überstunden nicht auszahlen zu lassen, sondern diese durch Abwesenheit von der Arbeit abzubauen („Überstunden abbummeln“).

Eine weitere Option ist das Lebenszeitkonto. Hierbei zahlt der Arbeitgeber die Überstunden nicht direkt mit dem Gehalt aus, sondern überweist die Beträge auf ein spezielles Konto. Dieses Konto kann im Rentenalter genutzt werden. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass die Geldeingänge steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Um die steuerlichen Auswirkungen besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiele von Mitarbeitern mit unterschiedlichen Jahresgehältern und der Anzahl an geleisteten Überstunden:

Beispiel 1: Bruttogehalt von 5.000 Euro mit 10 Überstunde

1. Stundenlohn:

  • Monatsgehalt: 5.000 Euro
  • Arbeitsstunden: 38 Std/Woche × 4,35 = 165,3 Std/Monat

Die 4,35-Formel wird verwendet, um die durchschnittliche Anzahl von Arbeitsstunden pro Monat zu berechnen. Sie geht davon aus, dass ein Monat im Durchschnitt 4,35 Wochen hat.

  • Stundenlohn: 5.000 Euro / 165,3 Stunden ≈ 30,24 Euro

2. Überstunden:

  • Brutto für 10 Überstunden: 10 × 30,24 ≈ 302,40 Euro
  • Überstundenzuschlag (30%): 90,72 Euro
  • Neuer Bruttolohn: 5.000 + 302,40 + 90,72 ≈ 5.393,12 Euro

3. Nettolohn:

  • Ohne Überstunden: 3.800 Euro (nach Steuern und Abgaben)
  • Mit Überstunden: 4.093,12 Euro
  • Nettogewinn aus Überstunden: 293,12 Euro

4. Verlust durch Steuern:

  • Ohne Überstunden: 1.200 Euro
  • Mit Überstunden: 1.300 Euro

Beispiel 2: Bruttogehalt von 2.500 Euro mit 8 Überstunden

1. Stundenlohn:

  • Monatsgehalt: 2.500 Euro
  • Arbeitsstunden: 40 Std/Woche × 4,35 = 174 Std/Monat
  • Stundenlohn: 2.500 / 174 ≈ 14,37 Euro

2. Überstunden:

  • Brutto für 8 Überstunden: 8 × 14,37 ≈ 114,96 Euro
  • Überstundenzuschlag (30%): 34,49 Euro
  • Neuer Bruttolohn: 2.500 + 114,96 + 34,49 ≈ 2.649,45 Euro

3. Nettolohn:

  • Ohne Überstunden: 1.750 Euro (nach Steuern und Abgaben)
  • Mit Überstunden: 1.849,45 Euro
  • Nettogewinn aus Überstunden: 99,45 Euro

4. Verlust durch Steuern:

  • Ohne Überstunden: 750 Euro
  • Mit Überstunden: 800 Euro

In beiden Beispielen wird deutlich, dass ein erheblicher Teil des Bruttolohns durch Steuern und Sozialabgaben verloren geht. Der Nettogewinn aus Überstunden ist vorhanden, fällt jedoch im Verhältnis zum Gesamtverdienst oft geringer aus.

Rechtliche Regelungen zu Überstunden im Arbeitsvertrag

Abgeltung von Überstunden

In vielen Arbeitsverträgen finden sich Klauseln, die Überstunden mit dem Gehalt abgelten. Diese Regelungen müssen jedoch klar formuliert sein und im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz stehen. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass ungenaue Formulierungen ungültig sind. Zulässige Klauseln könnten beispielsweise festlegen, dass bis zu 10 Überstunden pro Monat pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind. Dies bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern rechtliche Sicherheit.

Folgen unzulässiger Regelungen

Arbeitgeber, die rechtswidrige Regelungen im Arbeitsvertrag verwenden, können verpflichtet werden, Überstunden zu vergüten oder Freizeitausgleich zu gewähren, selbst wenn sie dies vermeiden wollten. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen können nicht nur finanziell, sondern auch hinsichtlich des Betriebsklimas nachteilig sein. Unklare Regelungen führen oft zu Unzufriedenheit und Konflikten am Arbeitsplatz.

Einzelvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen

Überstunden können auch in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag geregelt sein. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden. Arbeitgeber müssen sich vor der Anordnung von Überstunden mit dem Betriebsrat einig werden, andernfalls sind die Überstunden unwirksam. Diese Mitbestimmung schützt die Interessen der Arbeitnehmer und stellt sicher, dass Überstunden nur in angemessenem Umfang und unter fairen Bedingungen angeordnet werden.

Was passiert, wenn Überstunden nicht vertraglich geregelt sind?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn dies im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist. Dies führt zu Unsicherheiten und potenziellen Konflikten am Arbeitsplatz. Arbeitgeber können dennoch Überstunden anordnen, jedoch nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Mögliche Szenarien für Überstunden

  1. Einzelvereinbarung: Der Arbeitgeber fragt den Mitarbeiter, ob er bereit ist, Überstunden zu leisten. Die Zustimmung des Mitarbeiters ist erforderlich, und er hat jederzeit das Recht, abzulehnen.
  2. Betriebsnotwendigkeit: In bestimmten Notsituationen, wie z.B. bei unvorhergesehenem Arbeitsaufkommen, kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen, muss jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten.
  3. Betriebsvereinbarungen: In vielen Unternehmen gibt es Regelungen, die die Leistung von Überstunden definieren. Diese Vereinbarungen werden zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber getroffen.

Überstunden steuerfrei: Der Weg zu fairer Vergütung im Arbeitsrecht

Überstunden sind ein wichtiges und komplexes Thema im Arbeitsrecht. Die geplante Regelung zur Steuerfreiheit von Überstunden ab 2025 könnte für viele Arbeitnehmer eine erhebliche Entlastung darstellen. Gleichzeitig ist es wichtig, sich der rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst zu sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Klare, präzise Regelungen im Arbeitsvertrag und eine offene Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Auszahlung von Überstunden steuerfrei zu gewährleisten.

Die Entwicklungen in der Gesetzgebung, insbesondere in Bezug auf steuerfreie Überstundenzuschläge, werden die Diskussion um Arbeitszeiten und Vergütung in den kommenden Jahren maßgeblich prägen. Arbeitnehmer sollten sich daher rechtzeitig informieren und gegebenenfalls ihre Arbeitsverträge überprüfen, um sicherzustellen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.

 

                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.



 

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