Unternehmen

Weniger Gewerbeaufgaben bei größeren Betrieben: Was Unternehmer wissen sollten!

Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen eine interessante Entwicklung in der deutschen Wirtschaft: Während die Zahl der Gewerbeaufgaben insgesamt leicht gestiegen ist, ging die Zahl der Geschäftsaufgaben bei größeren Betrieben zurück. Doch was steckt hinter diesen Zahlen, und welche Schritte sind notwendig, wenn ein Unternehmen geschlossen werden soll?
17.11.2024 12:33
Lesezeit: 2 min
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Zwischen Januar und September 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt etwa 90.700 Betriebe gegründet, die auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Das entspricht einem Rückgang um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der vollständigen Aufgaben solcher größerer Betriebe um 1,8 Prozent auf rund 70.900.

Während die Neugründungen mit rund 456.000 neuen Betrieben insgesamt um 0,9 Prozent zurückgingen, sank die Zahl der Gewerbeanmeldungen um 1,0 Prozent auf etwa 547.500. Gleichzeitig stieg die Zahl der vollständigen Gewerbeaufgaben insgesamt um 1,3 Prozent auf etwa 356.800. Die Gewerbeabmeldungen nahmen um 0,7 Prozent auf rund 443.000 zu. Die methodischen Hinweise des Statistischen Bundesamts verdeutlichen, dass größere wirtschaftliche Bedeutung bei Betrieben vorliegt, wenn diese etwa als juristische Personen agieren, Mitarbeiter beschäftigen oder im Handelsregister eingetragen sind. Kleinunternehmen und Nebenerwerbsbetriebe sind von diesen Zahlen ausgeschlossen.

Geschäftsaufgabe: Schritte und Herausforderungen

Die Aufgabe eines Gewerbes ist ein komplexer Prozess, der gut vorbereitet sein will. Unternehmer, die ihr Unternehmen schließen möchten, müssen eine Vielzahl von rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Punkten beachten.

Definition einer Geschäftsaufgabe

Eine Geschäftsaufgabe liegt vor, wenn ein Betrieb alle wesentlichen Tätigkeiten dauerhaft einstellt. Dabei werden Betriebsgrundlagen entweder liquidiert oder in das Privatvermögen überführt. Eine vorübergehende Schließung gilt nicht als Geschäftsaufgabe. Auch die Insolvenz eines Unternehmens ist rechtlich abzugrenzen.

Wichtige Schritte bei der Geschäftsaufgabe

Finanzen und Steuern

Neben dem Gewinn aus dem laufenden Geschäftsbetrieb unterliegt auch der sogenannte Aufgabegewinn der Besteuerung. Dieser ergibt sich aus der Aufdeckung stiller Reserven, zum Beispiel bei Betriebsgebäuden, Maschinen oder Kundenlisten. Der Warenbestand wird in der Regel bewertet und entweder verkauft oder ins Privatvermögen überführt. Dabei ist die Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die Schlussbilanz zu erstellen und Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Kündigung von Verträgen

Unternehmer sollten sich frühzeitig einen Überblick über bestehende Verträge und deren Kündigungsfristen verschaffen, etwa bei Mietverträgen, Lieferanten oder Versicherungen. Langfristige Verträge wie Darlehen können Vorfälligkeitsentschädigungen nach sich ziehen.

Mitarbeiter

Bei einer Geschäftsaufgabe ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen erforderlich. Sozial schwächere Arbeitnehmer sollten bei etappenweisen Kündigungen bevorzugt behandelt werden. Eventuell sind auch Aufhebungsverträge eine Option.

Abmeldungen und behördliche Pflichten

Das Gewerbe muss beim Gewerbeamt und gegebenenfalls im Handelsregister abgemeldet werden. Weitere Meldungen, zum Beispiel bei Sozialversicherungsträgern und Berufsgenossenschaften, sind notwendig. Eine sorgfältige Dokumentation der Betriebsaufgabe ist entscheidend, da diese gegenüber dem Finanzamt bindend ist.

Sonstige Aufgaben

Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten müssen rechtzeitig über die Schließung informiert werden. Restbestände an Waren oder Betriebsausstattung sollten verwertet oder entsorgt werden.

Planung und Beratung sind entscheidend

Die Zahlen des Statistischen Bundesamts verdeutlichen, dass Gewerbeaufgaben weiterhin ein relevantes Thema in der deutschen Wirtschaft sind. Insbesondere die steigende Zahl der vollständigen Gewerbeaufgaben bei gleichzeitiger Abnahme der Aufgaben von größeren Betrieben zeigt eine Differenzierung des Trends. Für Unternehmer, die eine Geschäftsaufgabe planen, sind eine gründliche Vorbereitung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben unverzichtbar. Die Konsultation eines Steuerberaters und die rechtzeitige Klärung finanzieller sowie vertraglicher Verpflichtungen können spätere Probleme vermeiden. So gelingt die Gewerbeaufgabe effizient und rechtssicher.

Tipp: Die IHK stellt eine Checkliste Betriebsaufgabe bei Selbstständigen zum Download bereit.

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