Technologie

Notsituation: Abschöpfung der Strom-Übergewinne war rechtens

In der Energiekrise, die durch den Ukrainekrieg ausgelöst wurde, waren Stromkosten für Verbraucher sehr hoch, während einige Erzeuger von Strom-Übergewinnen profitierten. Diese durften in der außergewöhnlichen Lage abgeschöpft werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
29.11.2024 11:55
Aktualisiert: 29.11.2024 11:55
Lesezeit: 2 min

Hohe Stromkosten für Verbraucher und erhebliche Gewinne für manche Erzeuger – in der durch den Ukrainekrieg verursachten Energiekrise entschied der Bund, Überschusserlöse von Ökostromerzeugern abzuschöpfen. Das war laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dieser besonderen Ausnahmesituation zulässig. Das höchste deutsche Gericht wies die Verfassungsbeschwerden von 22 Betreibern von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen gegen die Regelung im Rahmen der Strompreisbremse zurück.

Strom als unverzichtbares Gut

Die mittlerweile ausgelaufene Strompreisbremse hatte zum Ziel, die Verbraucher inmitten der Energiekrise mit hohen Stromkosten zu entlasten. Überschüsse der Betreiber von Ökostromanlagen wurden von Dezember 2022 bis Juni 2023 teilweise abgeschöpft. Diese Maßnahme war im Hinblick auf die außergewöhnliche Krisensituation rechtens, entschieden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Strom sei ein unverzichtbares Produkt. Durch die Umverteilung der erzielten Strom-Übergewinne wurde ein fairer Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den übermäßig belasteten Stromverbrauchern geschaffen.

Verbraucher erlebten angesichts einer Verzehnfachung des Strompreises im August 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 einen massiven "Kostenschock". Die Lage wurde als außergewöhnliche Notsituation eingestuft, da es Ungewissheit darüber gab, ob eine bezahlbare Energieversorgung für Unternehmen und private Haushalte überhaupt aufrechterhalten werden könne, so das Gericht.

Ökostromerzeuger profitierten von den hohen Gaspreisen

Einige Ökostromanbieter erzielten Erlöse, die weit über den üblichen Gewinnen lagen. Dies ist als Überschusserlöse im Gesetz festgelegt. Hintergrund waren die extrem hohen Gaspreise, die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöst wurden. Da Gaskraftwerke aufgrund ihrer hohen Kosten oft die Strompreise bestimmen, profitierten auch andere Erzeugerarten von den hohen Preisen, während ihre eigenen Kosten weitgehend gleich blieben.

Die betroffenen Ökostromerzeuger lehnten die Abschöpfung ab. Sie betrachteten sie als verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei Aufgabe des Staates, und müsse daher durch Steuermittel finanziert werden. Wären die Verfassungsrichter dieser Ansicht gefolgt und hätte das Gesetz rückgängig gemacht werden müssen, wären die abgeschöpften Strom-Übergewinne von insgesamt rund 750 Millionen Euro an die Betreiber zurückgezahlt worden. Aus Sicht der Verfassungsrichter griff die Maßnahme zwar erheblich in die Berufsfreiheit der betroffenen Stromerzeuger ein. Dieser Eingriff wurde jedoch durch die kurze Dauer der Maßnahme und die Tatsache, dass auf einen Großteil der außergewöhnlichen Gewinne nach dem Ukrainekrieg nicht zugegriffen wurde, abgemildert. Der Eingriff war somit gerechtfertigt und verfassungskonform.

Die Abschöpfung sei keine Steuer oder Abgabe gewesen, erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die abgeschöpften Beträge flossen nicht in die Staatskasse, sondern wurden über Netzbetreiber an die Verbraucher weitergegeben. Es handelte sich vielmehr um eine "Umverteilung unter Privaten".

Strom-Übergewinne: Enttäuschte Kläger, zufriedener Minister

Das Bundeswirtschaftsministerium begrüßte das Urteil. Es schaffe Klarheit für alle Beteiligten und verdeutliche, dass Unternehmen in einer außergewöhnlichen Situation verfassungsgemäß zu Entlastungsmaßnahmen herangezogen werden können. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete die Entscheidung als gute Nachricht für alle Haushalte in Deutschland, die von der Strompreisbremse profitierten. Insgesamt seien rund 12 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Die Kläger zeigten sich nach dem Urteil enttäuscht. "Wir hätten uns ein anderes Urteil gewünscht", sagte Marc Wallraff von der Lichtblick Solarpark Calbe GmbH & Co.KG. Es sei den Klägern nicht ums Geld gegangen, sondern um klare Regelungen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer forderte nach dem Urteil, Eingriffe in den Strompreis künftig zu vermeiden. "Ein Preissignal ohne politische Eingriffe ist entscheidend, damit der Strommarkt stabil funktioniert", sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. "Betreiber von Kraftwerken und erneuerbaren Energien brauchen zudem die Sicherheit, dass ihre Investitionen nicht durch nachträgliche politische Eingriffe entwertet werden."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Iran-Krieg: Hat Trump den größten Fehler der USA begangen?
13.10.2026

Donald Trump wollte Iran in die Knie zwingen. Stattdessen gerät die amerikanische Supermacht selbst unter Druck. Der Krieg verschlingt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Präsentismus: Wenn Mitarbeiter trotz Krankheit arbeiten 
13.10.2026

Mit Halskratzen aufgewacht und dennoch zur Arbeit gegangen, „weil es ja nicht so schlimm ist“. Viele Beschäftigte neigen dazu, trotz...

DWN
Finanzen
Finanzen Nel ASA-Aktie hebt ab: Kooperation mit Rheinmetall bei E-Fuels treibt Pennystock nach oben
13.10.2026

Nel ASA und Rheinmetall wollen bei dezentraler Produktion synthetischer Kraftstoffe zusammenarbeiten. Die norwegische Wasserstoff-Aktie...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Stellenabbau in Deutschland: Angebot an Zeitarbeit schrumpft
13.10.2026

Früher war Zeitarbeit ein boomendes Geschäft: 2017 arbeiteten noch mehr als eine Million Deutsche als Zeitarbeiter. Heute kämpft...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation steigt auf über 3 Prozent
13.10.2026

Die Energiepreise treiben die Inflation in Deutschland auf den höchsten Stand seit fast drei Jahren: Im September verteuerten sich Waren...

DWN
Politik
Politik Strategische Ölreserven schrumpfen: Wie viel noch verfügbar ist
13.10.2026

Die Freigabe strategischer Reserven sorgt zunehmend für Sorgen. Die Bestände schrumpfen, da sie zur Dämpfung des Preisdrucks eingesetzt...

DWN
Finanzen
Finanzen Trade Republic lockt Sparer mit kostenlosem Altersvorsorgedepot
13.10.2026

Keine Depotgebühren, kostenlose ETFs und staatliche Zuschüsse: Trade Republic will das Altersvorsorgedepot besonders günstig machen....

DWN
Finanzen
Finanzen Hersteller von Metas „Perversen-Brillen“ überrascht mich mit starkem Wettbewerbsvorteil
13.10.2026

Meta bringt künstliche Intelligenz mit seinen Smartbrillen immer näher an den Alltag. Produziert werden sie ausgerechnet von einem...