Am Mittwoch, 4.12., haben sich CDU und SPD in Sachsen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Am 18. Dezember soll der Landtag Michael Kretschmer erneut zum Ministerpräsidenten wählen. Ob es dazu kommen wird, ist noch offen. Beide Parteien verfügen zusammen lediglich 51 von 120 Stimmen.
Konsultationen sollen Sachsen regierungsfähig machen
Michael Kretschmer möchte die politische Handlungsfähigkeit seiner Minderheitsregierung allerdings über einen neuen Konsultationsmechanismus sicherstellen. Dieser soll Mehrheitsfindungen durch Einigungen mit dem BSW (15 Sitze) oder mit Grünen und Linkspartei ermöglichen, die zusammen über 13 Sitze verfügen. Auch die AfD, die mit 40 Sitzen einen Sitz weniger als die Union aufweist, soll mittels des Mechanismus frühzeitig über Gesetzesvorhaben in Kenntnis gesetzt werden.
In den ersten Wochen nach der Landtagswahl am 1. September hatten CDU und SPD mit der Wagenknecht-Partei verhandelt. Die Gespräche scheiterten jedoch an Unstimmigkeiten über eine sogenannte Friedenspräambel.
Sachsen: Koalitionsvertrag von CDU und SPD präsentiert
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und der sächsische SPD-Vorsitzende Henning Homann stellten den Vertrag in Dresden vor. CDU und SPD Parteien bilden eine Minderheitsregierung – um Beschlüsse zu fassen oder Gesetze zu erlassen, fehlen ihnen 10 Stimmen, sie müssen dann jeweils Abgeordnete anderer Parteien auf ihre Seite ziehen.
Die festgehaltenen Dinge stünden ein Stück weit unter Haushaltsvorbehalt, betonte Kretschmer, der sich noch vor Weihnachten erneut zum Ministerpräsidenten wählen lassen will. Eine Auswahl der wichtigsten Punkte:
Einigung zum Haushalt
Der Haushaltsentwurf soll bis März stehen. Mehr Geld soll durch geringe Zahlungen in den Fonds zur Verfügung stehen, mit dem der Freistaat die künftigen Pensionen von Beamten absichert. So sollen Investitionen in anderen Bereichen ermöglicht werden. Einsparungen soll es auch bei den aktuell 96.000 Angestellten der Landesverwaltung geben.
Ein Sondervermögen, der sogenannten Sachsenfonds, soll durch Investitionen in staatliche Infrastruktur die digitale Verwaltung und die Transformation der Wirtschaft stärken. Geplant ist auch ein „Sachsengeld“, das den Kauf der ersten selbstgenutzten Wohnimmobilie erleichtern soll.
Asyl und Migration
CDU und SPD wollen die irreguläre Migration begrenzen. So sollen unter anderem abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten direkt aus Erstaufnahmeeinrichtungen abgeschoben werden können.
Die Grenzkontrollen an sächsischen Außengrenzen sollen verstetigt werden. Neben der Beschleunigung von Asyl-Klageverfahren an Verwaltungsgerichten gehört auch ein sächsisches Pilotprojekt für ausreisepflichtige Personen zu den Vorhaben – diese sollen künftig zügiger den Freistaat verlassen. Dahinter verbirgt sich gewissermaßen die Erprobung eines Ausreisezentrums.
Polizei
Die Polizeistärke soll bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2029 von knapp 14.600 auf rund 15.000 Beamte steigen. Zusätzliche Bedienstete sollen vor allem als Bürgerpolizisten im ländlichen Raum eingesetzt werden oder Reviere verstärken. Beide Parteien sprechen sich zudem für die Einrichtung einer sächsischen Grenzpolizei aus.
Bildung und Kultur
CDU und SPD wollen das letzte Kita-Jahr zu einem verpflichtenden, kostenfreien Vorschuljahr machen.
Außerdem soll es ab 2027 drei Tage Qualifizierungszeit für Ehrenamt und Beruf geben.
Ministerien
Die künftige Regierung will die Zahl der Minister von 11 auf 10 senken, die Zahl der Staatssekretäre von 15 auf 11. Laut Vertrag soll die CDU die Ministerien für Innen, Finanzen, Justiz und Kultus sowie die Staatskanzlei behalten. Hinzu kommen demnach Landwirtschaft und Umwelt und ein neu geschaffenes Infrastrukturministerium. Die Ministerien für Wissenschaft sowie Kultur und Tourismus werden vereint und bleiben in Händen der CDU. Die SPD soll wie bisher das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium besetzen.
Zeitplan und Wahl des Ministerpräsidenten
Am Donnerstag will der SPD-Landesvorstand über die Ergebnisse beraten, die Führung der sächsischen CDU tagt am Freitagabend. Bei der SPD ist die Zustimmung zum Koalitionsvertrag vom Mitgliedervotum abhängig, die CDU lässt bei einem Parteitag am 14. Dezember über den Koalitionsvertrag abstimmen.
Am 18. und 19. Dezember finden Landtagssitzungen statt. Eine Tagesordnung steht zwar aktuell noch nicht fest – die Wahl des Ministerpräsidenten wäre dann aber möglich.