Filmproduktionen in Deutschland profitieren ab Februar 2025 von erhöhten Zuschüssen aus staatlichen Fördertöpfen. Dies vereinbarten Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) und Finanzminister Jörg Kukies (SPD). Außerdem verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das neue Filmförderungsgesetz. Beides zusammen stieß in der Branche auf eine euphorische Resonanz. "Ein kleines Wunder ist geschehen", sagte Starregisseur Volker Schlöndorff der Deutschen Presse-Agentur. "Das macht uns große Hoffnung für die Zukunft."
Die Filmbranche erzielt nach Angaben von Roth einen Jahresumsatz von zehn Milliarden Euro und beschäftigt rund 120.000 Menschen. Schlöndorff und andere Regisseure hatten in den letzten Tagen Alarm geschlagen.
Große Sorgen in der Branche
Es bestand die Befürchtung, dass das neue Filmförderungsgesetz aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition scheitern könnte. Ohne das Gesetz wäre ab Januar keine Förderung aus Mitteln der sogenannten Filmabgabe möglich gewesen. Diese belief sich 2023 nach Angaben der Filmförderanstalt auf rund 50 Millionen Euro.
Zusätzlich kritisierten Filmschaffende, dass deutsche Drehorte wie das traditionsreiche Studio Babelsberg unterausgelastet seien, weil andere europäische Länder höhere staatliche Förderungen oder attraktivere Steuervorteile böten.
Roth will "eine Brücke bauen"
Da eine umfassende Reform vor der Bundestagswahl nicht mehr realisierbar ist, planen Roth und Kukies nun eine Übergangslösung. "Für 2025 werden wir eine Brücke bauen", sagte die Grünen-Politikerin am Donnerstagabend im Bundestag.
Dabei geht es um die staatlichen Fördertöpfe Deutscher Filmförderfonds und German Motion Picture Fund, die 2023 gemeinsam ein Volumen von 166 Millionen Euro umfassten, so die Filmförderanstalt. Ab dem 1. Februar 2025 soll die Anreizförderung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 30 Prozent angehoben werden. Das bedeutet, dass geförderte Projekte statt bisher 20 Prozent künftig 30 Prozent der förderfähigen deutschen Herstellungskosten erhalten können.
"Wir dürfen nicht zulassen, dass weitere Talente aus Deutschland abwandern, Produktionsflächen ungenutzt bleiben und der deutschen Wirtschaft dadurch Innovation und Investitionen in einer zentralen Kreativ- und Zukunftsbranche verloren gehen", erklärte Finanzminister Kukies.
Scholz als "Retter in der Not"
Die Ankündigung von Roth im Plenum kam laut Schlöndorff auch für die Branche überraschend. Das sei "der wichtigste Teil", erklärte der 85-jährige Regisseur, der zusammen mit Kollegen wie Leander Haußmann und Detlev Buck während der Debatte über die Filmförderung auf der Tribüne des Bundestags saß.
Schlöndorff schrieb die Einigung dem persönlichen Einsatz von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu. "Er ist schon ein bisschen Retter in der Not gewesen", sagte der Regisseur. Scholz, dessen Wahlkreis in Potsdam liegt, hat enge Verbindungen zum Studio Babelsberg.
Die Allianz Deutscher Produzentinnen und Produzenten nannte den Beschluss einen Meilenstein und ein hervorragendes Signal für Produktionsunternehmen und Studios in Deutschland.
Filmförderungsgesetz begrüßt
Das Filmförderungsgesetz wurde im Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet, während CDU/CSU und AfD dagegen stimmten. Es bildet die rechtliche Grundlage dafür, dass die sogenannte Filmabgabe von Nutzern wie Kinos, Videowirtschaft, Online-Anbietern oder Fernsehsendern erhoben werden kann. Die neue Fassung enthält einige Vereinfachungen, die die Förderung weniger bürokratisch gestalten sollen.
Die Filmförderanstalt begrüßte den Beschluss. "Damit tritt eine zentrale Säule der Filmreform in Kraft, die von der Filmwirtschaft dringend benötigt wird", erklärte Vorstand Peter Dinges.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) lobte das neue Filmfördergesetz. "Nun ist die Förderung für weitere fünf Jahre gesichert und wird zusätzlich reformiert", erklärte er. "Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Es braucht weitere Anpassungen, damit der Filmstandort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt." Auch die Schauspielgewerkschaft Bundesverband Schauspiel bewertete das Gesetz positiv.