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Wahlrecht, KI-Gesetz, Photovoltaikanlagen: Was sich für Sie im Februar 2025 ändert

Die Änderungen im Februar 2025 betreffen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Ob Lohnnachweis, Geldwäschebekämpfung oder Heckenschnitt – was kommenden Monat alles wichtig wird. Kurz und knapp von den DWN zusammengefasst.
28.01.2025 19:12
Aktualisiert: 01.02.2025 07:55
Lesezeit: 3 min
Wahlrecht, KI-Gesetz, Photovoltaikanlagen: Was sich für Sie im Februar 2025 ändert
Verändertes Wahlrecht: Deutschland wählt im Februar nicht nur eine neue Bundesregierung, sondern auch ein verkleinertes Parlament. (Foto: dpa) Foto: Christoph Reichwein

Änderungen im Februar 2025: neue Gesetze, wichtige Termine

Nicht nur der Bundestag wird kleiner, auch bei PV-Anlagen gibt es fortan eine geringere Einspeisevergütung. Für den Bereich KI gibt es neue Vorschriften und für Unternehmer ein neues Gesetz, das schon ab 2. Februar 2025 greift. Die wichtigsten Themen im Überblick:

Verändertes Wahlrecht: Bundestagswahl mit weniger Abgeordneten

Der Februar steht ganz im Zeichen der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar – die Vorbereitungen in den Ämtern laufen auf Hochtouren. Nicht nur der Wahltermin wurde nach vorne gelegt, auch die Verkleinerung des Parlaments geht damit früher einher. Wegen des veränderten Wahlrechts wird der Bundestag geschrumpft – 630 Sitze sind vorgesehen. In der aktuellen Legislaturperiode waren es 733 Mandate.

Im Unterschied zu früheren Wahlen entfallen bei der Wahl am 23. Februar die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate; maßgeblich für die Anzahl der Sitze ist das Zweitstimmenergebnis einer Partei.

KI-Vorschriften verschärft: Unternehmen müssen schulen

Neue Vorschriften für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) treten in der Europäischen Union ab dem 2. Februar 2025 in Kraft. Der AI Act legt fest, wie KI-Systeme verwendet werden dürfen und untersagt bestimmte Anwendungen gänzlich. Insbesondere Programme, die Menschen basierend auf Merkmalen oder Verhaltensweisen bewerten, wie beim Social Scoring in China, sind betroffen. Eine Technik, die auch in heimischen Gefilden verboten ist, denkbare Beispiele:

  • wenn Krankenkassen anhand KI-Daten höhere Beiträge fordern würden
  • wenn Vermieter anhand KI-Auswertung Kandidaten bewerten
  • wenn Unternehmen mit biometrischer Erfassung Mitarbeiter bewerten

Mit dieser Regelung soll der Einsatz von KI sicherer und transparenter werden. Firmen, die KI entwickeln oder anwenden, sind künftig dazu verpflichtet, ihre Systeme nach Risikostufen zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Dies bedeutet für Unternehmen jedoch einen zusätzlichen Aufwand und möglicherweise höhere Kosten.

Eine der konkreten Arbeitgeberpflichten: Arbeitnehmer müssen fit gemacht werden für den Umgang mit KI und sensibilisiert werden für die entstehenden Risiken. Entsprechend müssen Betriebe in der Praxis Schulungen erarbeiten, Trainings abhalten und regelmäßige Auffrischungskurse implementieren, basierend auf den KI-Tools, die im Unternehmen genutzt werden.

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen

Für Besitzer von Solaranlagen steht ebenfalls eine kleine Änderung an. Bei neuen Anlagen wird die Vergütung für Solarstrom, der ins Stromnetz eingespeist wird, halbjährlich um jeweils ein Prozent reduziert. Am 1. Februar steht die nächste Kürzung an. Besitzer von Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb gehen, erhalten also weniger Geld für die Einspeisung ihres Stroms ins Netz.

Meldefrist für Lohnnachweis an die BG endet

Unternehmen sind verpflichtet, einmal pro Jahr die Arbeitsentgelte und geleisteten Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter an die Berufsgenossenschaft zu melden. Die Frist zur Einreichung für das Beitragsjahr 2024 läuft am 16. Februar 2025 ab.

Mit dem Lohnnachweis übermittelt werden die Anzahl der Beschäftigten, das Arbeitsentgelt sowie die geleisteten Arbeitsstunden in Bezug auf die anzuwendenden Gefahrtarifstellen. Dies gilt für alle Beschäftigten im Unternehmen, also auch für Aushilfen, Teilzeitkräfte und Auszubildende. Nur für Unternehmen, die im vergangenen Kalenderjahr keine Beschäftigten hatten, entfällt die Meldepflicht.

Die Lohnnachweise dienen als Basis für die Berechnung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft. Wenn Unternehmen versäumen, eine Meldung abzugeben, kann die Berufsgenossenschaft die Bruttoarbeitsentgelte schätzen und als Grundlage für ihre Berechnungen verwenden.

Geldwäschebekämpfung: Meldepflichten für Steuerberater & Co.

Eine Änderung im Februar 2025, die vorrangig Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte betrifft: Um das Geldwäscherisiko auf dem Immobiliensektor weiter einzudämmen, hat der Gesetzgeber eine Anpassung des 2020 initiierten Gesetzes erlassen (Zum GwGMeldV-Immobilien). Konkret müssen die betroffenen Stellen nun nicht nur bei einem Verstoß des Barzahlungsverbots handeln, sondern auch Verletzung oder missbräuchlichen Umgehung der Nachweispflichten des § 16a GwG melden. Die Änderungsverordnung des bestehenden Gesetzes tritt am 17. Februar in Kraft.

HD-Fernsehen: Kosten für Sat-Empfang steigen

Für den Empfang von Fernsehprogrammen in HD-Qualität müssen Zuschauer ab Februar mit Mehrkosten rechnen, sofern sie ihre Unterhaltung über Satelliten oder Kabel beziehen. Denn ab diesem Termin steigen die Kosten für den Empfang bei einer ganzen Reihe von Privatsendern – etwa RTL und Sat.1.

Öffentlich-rechtliche Sender sind hiervon nicht betroffen. Auch der Weg über Streaminganbieter bleibt unberührt, wenn im Paket der Zugang für die betreffenden Privatsender enthalten ist.

Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst

Eine erfreuliche Nachricht für Millionen von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst: Die Gehälter werden ab Februar 2025 um 5,5 Prozent erhöht. Das ist der letzte Schritt einer bereits Ende 2023 getroffenen Tarifeinigung. Über die gesamte Laufzeit steigen die Bezüge für die Angestellten im Schnitt um elf Prozent. Damit soll der öffentliche Dienst attraktiver gemacht und ein Ausgleich für die höheren Lebenshaltungskosten geschaffen werden.

Frist endet: Radikalschnitte für Bäume und Hecken

Wer Sträucher oder Hecken oder auch Laub- und Nadelbäume zurückschneiden oder gleich komplett entfernen möchte, der muss im Februar zur Tat schreiten. Denn Radikalschnitte sind gemäß § 39 im Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September verboten, um brütende Vögel und ihre Nester zu schützen. Im Gegensatz dazu sind Form- und Pflegeschnitte das ganze Jahr über gestattet.

Und abschließend gibt es noch eine erfreuliche Nachricht für den Monat:

Da 2025 kein Schaltjahr ist, fällt der 29. Februar weg. Natürlich spielt auch die Verteilung der Feiertage eine Rolle, aber laut Statistischem Bundesamt ist das fehlende Schaltjahr der Hauptgrund dafür, dass im Vergleich zum Vorjahr etwas weniger Arbeitstage anfallen. Im bundesweiten Durchschnitt sind es genauer gesagt 248,1 Arbeitstage – also 0,7 weniger als im Jahr 2024.

 

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