Die SPD erwägt, gegen das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls es von Bundestag und Bundesrat beschlossen wird. SPD-Generalsekretär Matthias Miersch erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass insbesondere die von der Union vorgeschlagenen Verschärfungen der Migrationsregelungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung bedürften. „Diesen Weg halten wir uns in jedem Fall offen“, betonte er.
Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus
Über die Gesetzesänderungen soll der Bundestag an diesem Freitag abstimmen. Neben der Union haben auch AfD, FDP und BSW ihre Zustimmung signalisiert, was eine Mehrheit im Parlament wahrscheinlich macht. Danach müsste jedoch noch der Bundesrat über das Gesetz entscheiden.
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einschränkung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus, wozu häufig Kriegsflüchtlinge aus Ländern wie Syrien gehören. Die SPD äußert hierzu verfassungsrechtliche Bedenken. Bundeskanzler Olaf Scholz kritisierte bereits am Mittwoch in der ARD-Sendung „Maischberger“, dass es kaum vorstellbar sei, dass das Bundesverfassungsgericht eine Regelung akzeptieren würde, die es jemandem verwehrt, nach zehn, fünfzehn oder gar zwanzig Jahren Aufenthalt in Deutschland seine Ehepartnerin nachzuholen.