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"Der Porsche unter den Sandalen": Birkenstock unterliegt vor Gericht im Urheberrechtsstreit

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die berühmten Sandalen von Birkenstock keinen Urheberrechtsschutz genießen. Ihnen fehle eine ausreichende künstlerische Gestaltung, so das Urteil. Trotz der Niederlage will das Unternehmen weiter gegen Nachahmungen vorgehen und erwägt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
20.02.2025 15:50
Aktualisiert: 20.02.2025 15:50
Lesezeit: 2 min

Kunst liegt im Auge des Betrachters – das wurde auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich. Das Schuhunternehmen Birkenstock wollte seine bekannten Sandalenmodelle als Werke der angewandten Kunst anerkennen lassen und somit urheberrechtlichen Schutz erlangen. Doch das oberste deutsche Zivilgericht wies die Klage ab. Trotz dieser Niederlage gibt das Unternehmen den Kampf nicht auf.

Birkenstock klagte gegen Nachahmer – und unterlag

Gegenstand des Verfahrens waren drei Klagen, die Birkenstock gegen Konkurrenten eingereicht hatte, weil diese ähnlich gestaltete Sandalen auf den Markt brachten. Das Unternehmen aus Linz am Rhein sah darin eine Urheberrechtsverletzung und forderte ein Verkaufsverbot sowie die Vernichtung der fraglichen Modelle.

Während das Landgericht Köln Birkenstocks Position zunächst unterstützte und den Sandalen einen künstlerischen Wert zusprach, hob das Oberlandesgericht (OLG) Köln dieses Urteil später auf. Das Gericht argumentierte, dass es an einer künstlerischen Leistung fehle. Birkenstock zog daraufhin vor den BGH, der nun die Entscheidung des OLG bestätigte. Laut dem Urteil reicht eine handwerklich anspruchsvolle Gestaltung nicht aus, um den Urheberrechtsschutz zu rechtfertigen – es muss eine deutliche künstlerische Handschrift erkennbar sein.

Schuhbranche begrüßt BHG-Urteil

Die Wortmann-Gruppe, zu der auch die beklagte „shoe.com“-GmbH gehört, sieht die Entscheidung als positiven Präzedenzfall für die Modeindustrie. Eine Anerkennung der Sandalen als Kunstwerk hätte die Hürden für den Urheberrechtsschutz deutlich gesenkt und das Verhältnis zwischen Design- und Urheberrecht verändert.

Das Urheberrecht schützt kreative Werke und gewährt dem Schöpfer exklusive Nutzungsrechte – und das bis zu 70 Jahre nach seinem Tod. Im Gegensatz dazu bietet das Designrecht nur maximal 25 Jahre Schutz und setzt eine formale Anmeldung voraus.

„Der Porsche unter den Sandalen“ – Birkenstock will weiter kämpfen

Birkenstock sieht sich in einer Tradition, in der auch Gebrauchsgegenstände urheberrechtlichen Schutz genießen können. „Wenn man so will, sind wir – jedenfalls in rechtlicher Hinsicht – so etwas wie der Porsche unter den Sandalen“, sagte Unternehmenssprecher Jochen Gutzy.

Das Urteil des BGH bedeutet für Birkenstock jedoch nicht das Ende des juristischen Kampfes. Das Unternehmen will weiterhin gegen mutmaßliche Nachahmer vorgehen – auch auf internationaler Ebene. Birkenstock zieht sogar eine Klage vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Erwägung, da die Kriterien für Urheberrechtsschutz innerhalb der EU variieren.

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